Auszug - Wie kann Zweckentfremdung im Bezirk endlich wirkungsvoll bekämpft werden?  

 
 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 9.7
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1454/V Wie kann Zweckentfremdung im Bezirk endlich wirkungsvoll bekämpft werden?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Möglichkeiten sieht das BA, die Zweckentfremdung im Bezirk wirkungsvoller zu verfolgen?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Das interpretiere ich mal so, dass Sie durchaus sehen, dass wir wirkungsvoll und erfolgreich gegen Zweckentfremdung vorgehen. Wir haben hunderte Wohnungen an den Wohnungsmarkt zurückgeführt. Wir haben gestern ein Gerichtsverfahren gewonnen, wo wir erfolgreich die 90-Tage-Regelung behauptet haben. Das ist auch ein Erfolg des Gesetzgebers. Das ist sehr schön. Zweitwohnungen kann man jetzt nur noch 90 Tage als Ferienwohnung überlassen. Es ist so, dass beim Zweckentfremdungsverbotsgesetz eine wirkungsvollere Umsetzung dadurch behindert wird, dass es ein junges Gesetz mit umstrittenen Inhalten ist. Da ist noch nicht alles ausgeurteilt. Das führt dazu, dass die Verfahren sehr langwierig sind. Es bleibt dem Amt nichts anderes übrig, als die Streitigkeiten aufzunehmen. Das wird sich jedoch beschleunigen und erleichtert werden mit Ausführungsvorschriften und untergesetzlichen Normen. Diese werden eine größere Klarheit schaffen als der Stand, den es jetzt zu einigen Vorgaben gibt. Es wird sicherlich auch an der einen oder anderen Stelle erstritten werdenssen. Im Moment gibt es keine aktuellen Ausführungsvorschriften. Zudem kann man der Presse entnehmen, dass es uneinheitliche Umsetzungen in den Bezirken gibt. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Amt haben teilweise Schwierigkeiten.

 

 

  1. Wieviel Personal steht gegenwärtig nach Stellenplan und tatsächlich zur Verfolgung der Zweckentfremdung zur Verfügung?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Natürlich ist die wirkungsvolle Umsetzung eines Gesetzes davon abhängig, dass das erforderliche Personal vorhanden ist. Das ist nicht nur eine quantitative, sondern auch eine qualitative Frage. Das Personal hat sich seit Einführung des Gesetzes gesteigert. Im Soll sind es derzeit zehn beschäftigte Personen, allerdings sind wir gerade dabei drei Stellen nach zu besetzen. Somit haben wir dort sieben Stellen beschäftigt. Davon sind vier abgeordnet durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Auch dort haben wir Stellen in der Nachbesetzung. Das sind allerdings nur befristete Stellen. Das erleichtert die Personalgewinnung nicht gerade. Wir machen bei den Auswahlverfahren auch die Erfahrung, dass es sehr schwierig ist, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Wir hatten gemeinsame Verfahren mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die ergebnislos ausgegangen sind. Das ist bedauerlich, aber wir können uns die Leute nicht backen. Jetzt haben wir sieben von zehn an Bord und ich verrate kein Geheiminis, wenn ich sage, dass die Menschen nicht alle gleich qualifiziert sind. Das Zweckentfremdungsrecht, mit den gesetzlichen Neuerungen, ist ein sehr komplizierter Bereich, der im Grunde genommen auch jederzeit fitte Menschen verlangt.

 

 

  1. Inwieweit erfolgten aus der letzten Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetz neue Prüferfordernisse, die personell noch nicht untersetzt sind? Welche weiteren Personalbedarfe sind bisher aus der letzten Novelle erkennbar?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Das ist im Moment schwer zu sagen. Wenn jetzt alle zehn an Bord wären, könnte man die Vermutung aufstellen, dass wir ganz gut arbeiten können. Allerdings ist es auch so, dass die Registrierungspflicht dazu geführt hat, dass wir 800 bis 900 Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen haben, wo es eben nicht nur darum geht, schlicht eine Registrierungsnummer aus dem Abreißautomaten auszugeben. Hinter jedem Vorgang steckt eine inhaltliche Prüfung, ob der Wohnraum zweckentfremdet werden kann. Das ist etwas, wo die Bezirke sehr großen Wert bei der Novelle gelegt haben. Das ist sehr aufwändig. Dieses Gesetz, was eigentlich ein Verbotsgesetz ist, hat Begehrlichkeiten geweckt, mit der eigenen Wohnung, in der eigenen Abwesenheit, Geld zu verdienen. Mit diesen Zahlen müssen wir umgehen. Es lässt sich nicht abschätzen, wie dauerhaft das sein wird. Zu weiteren Bedarfen kann man schwer etwas sagen. Wir sind durch die Änderungen der Bauordnung aufgerufen, uns im Rahmen von Abrissverfahren und Nutzungsänderungen zu äern. Da brauchen wir mindestens die, die wir an Bord haben. Das kennen Sie aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, dass es da viel Tätigkeit gibt.

 

  1. Inwieweit besteht eine Verfolgungsmöglichkeit auch bei einem leerstehenden Gebäude, welches zuletzt gewerblich genutzt, aber ursprünglich als Wohnhaus errichte wurde? Inwieweit trifft dies auch auf den Berlichingenstraße 12 zu?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Die Berlichingenstraße 12 ist ein Haus, dass gewerblich genutzt ist. Das ist die genehmigte Nutzung. Damit ist dieses Haus rechtlich nicht zum Wohnen geeignet. Es mag tatsächlich noch so sehr zum Wohnen geeignet sein. Wohnraum ist es wirklich nur, wenn es rechtlich und tatsächlich geeignet ist. Diese rechtliche Eignung gibt es nicht, weil eine andere Nutzung genehmigt ist. Aus meiner Sicht ist es schwer, die Genehmigung für diese Nutzung zurückzunehmen. Die Tatsache, dass man sicherlich auch Wohnen genehmigen könnte,hrt nicht dazu, dass eine genehmigte andere Nutzung einfach überschrieben wird. Das geht nicht.

 

  1. Inwieweit ist dem Bezirksamt bekannt, ob auf Senatsebene bereits weitere Überprüfungstatbestände oder Verschärfungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Vorbereitung sind? Um welche handelt es sich ggf.?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Dahingehend ist mir nichts bekannt. Die Senatsverwaltung tut gut daran, die bezirklichen Erfahrungen mit der jetzigen Novelle auszuwerten. Auf der Basis der bezirklichen Erfahrungen kann sie dann überlegen, was man schärfen kann, entweder auf gesetzlicher Ebene oder in den Ausführungsvorschriften.

 

  1. Inwieweit hat das Bezirksamt bereits etwaige notwendige Konsequenzen aus der Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes gezogen, insbesondere hinsichtlich der Organisation des Amtes oder der Anmeldung von Dienstkräften?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Wir haben die Novelle natürlich in der Umsetzung. Das betrifft das Thema Registrierung. Wenn wir immer zu wenig Personal haben, dann kann man das nicht wegorganisieren. Wir sind daran gehalten Ansprüchen auf die Registrierungsnummern nachzukommen, obwohl wir natürlich unsere Priorität in der Leerstandsbekämpfung sehen.

 

  1. Welche Initiativen intern oder gegenüber dem Land Berlin - hat das Bezirksamt bisher ergriffen, den Leerstand von Wohnraum, welcher zwischenzeitlich als Gewerbe genutzt wurde, besser zu bekämpfen?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Da es sich hierbei nicht um Wohnraum handelt, ist es sehr schwierig, zu gewerblich genutztenumen, Initiativen aus der Zweckentfremdung zu ergreifen. Wir haben im Zuge der Novelle die Initiative ergriffen, darauf hinzuwirken, dass diese Treuhänderregelung möglichst schnell in das Wohnungsaufsichtsgesetz kommt. Das würde ich für sehr hilfreich halten. Das zeigen auch Fälle im Bezirk. Das Monitoring ist aus meiner Sicht sinnvoller auf Senatsebene.

 

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit Sommer 2017 konkret unternommen, um das u.a. auf Drs. 0150/V geforderte Monitoring „Zweckentfremdung“ voran zu bringen und welche Erfolge konnten dabei erzielt werden?

 

BzStaRin Frau Dr. Obermeyer antwortet: Das Monitoring ist aus meiner Sicht sinnvoller auf Senatsebene. Wir haben sehr viele Hinweise dazu, wie Zweckentfremdung im Bezirk stattfindet. Wir versuchen dem nachzugehen. Wenn es darum geht, über ein Monitoring, dem Wohnraummangel von einer anderen Seite nachzugehen, dann ist das jetzt nicht unsere Priorität. Da wird auch gerichtlich nichts angezweifelt. Dass ich das eher auf Senatsebene sehe, habe ich dem Senat mitgeteilt. Wir müssten dann, aus allem was wir erheben, Konsequenzen ziehen. Dann kämen wir, aufgrund der hunderten von Hinweisen, an die Grenzen unserer Möglichkeiten. Vielen Dank.

 

 

 

 

 
 

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