Auszug - Wohnungsleerstand & Umgang mit leerstehenden Gebäuden zu folgenden Fragestellungen: Leerstandsbeseitigung, Zweckentfremdung, Ersatzvornahme, Schrott/Problemimmobilien, Baugebot, Treuhänder BE: Bezirksamt Mitte
Frau BzStRätin Dr. Obermeyer und Herr BzStR Gothe berichten und stehen für Fragen zur Verfügung.
Im Vorfeld zur Sitzung sind die Fragen zu konkreten Gebäuden an den Ausschussvorsitzenden und die beiden BzStRät*innen übersandt worden. Der Ausschussvorsitzende hat diese in einer Liste zusammengefasst, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt.
BzStRätin Dr. Obermeyer erläutert an Hand der in der Liste benannten Gebäude, ob ein Fall der Zweckentfremdung vorliege, oder ob die Bau- bzw. Wohnungsaufsicht beauftragt werde (siehe Anlage 1). Da die Zuständigkeit in verschiedenen Ämtern liege, seien beide BzStRät*innen im regelmäßigen Austausch. Die Änderungen der Bauordnung habe das Verfahren zudem vereinfacht. Für die Bearbeitung von Anträgen stehen im Wohnungsamt 4 Mitarbeiter*innen zur Verfügung
Eine Mieterin der Spenerstraße 5 informiert, dass die Mieter*innen der Giebelwohnungen, an die der Neubau angebaut werden soll, Kündigungen wegen der Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlicher Verwertung erhalten haben. Allen anderen Mieter*innen wurde mitgeteilt, dass sie neue Modernisierungserklärungen bekommen. Frau Lier (Leiterin des Stadtentwicklungsamtes) erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Freistellung für den Neubau, da der Eigentümer hierauf ein Rechtsanspruch nach dem öffentlichen Baurecht hatte, erfolgt sei.
Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag von BzStR Gothe, dass es zur Optimierung der Verfahren ein Treffen der Bauaufsicht und dem Wohnungsamt geben sollte. Hier sollte ein Ablaufschema für die Bearbeitung von Anträgen erarbeitet werden. Die Hinweise des Ausschusses zu den Schwächen im bisherigen Verfahren würden aufgegriffen, so z.B. - Zusammenarbeit Wohnungsamt und Bauaufsicht bei der Erteilung von Baugenehmigungen und/oder Freistellung von der ZweckentfremdungsverbotsVO - Wie gestaltet sich die Abstimmung zwischen Bauaufsicht und Wohnungsamt grundsätzlich bei Vorhaben, bei denen Wohnraum abgerissen oder umgenutzt werden soll?
Der Ausschuss wird über die Ergebnisse der Ämterabstimmung informiert.
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