Auszug - Verdrängung am Lützowufer  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 8.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1270/V Verdrängung am Lützowufer
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

Der Dringlichkeit wird mehrheitlich zugestimmt. Die Dringlichkeitsanfrage wird von Herrn BzStR Gothe beantwortet.

 

 

  1. Wie ist der Stand zu den Planungen am Lützowufer 1-5?
  2. Hat der Bezirk in der Vergangenheit versucht einen Denkmalschutz für das Ensemble des Sozialen Wohnungsbau der IBA 1985 zu beantragen? Wenn nein, warum nicht?

Herr BzStR Gothe antwortet: Die Frage wird zunächst mit einer Vorbemerkung beantwortet. Aus der Dringlichkeit sollte nicht geschlossen werden, dass es sich um einen ungewöhnlichen Vorgang handelt. Das Wohnungsbau- und das Neubaugeschehen im Bezirk ist ganz wesentlich dadurch geprägt, dass es Nachverdichtungen auf bestehenden Grundstücken gibt. Große, noch nicht bebaute Flächen wie in der Heidestraße sind eher die Ausnahme. In Zukunft wird es sich auf die Nachverdichtung fokussieren, auch in Siedlungen, die den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und den Genossenschaften gehört, z.B. im nördlichen Bereich von Wedding. Dort haben wir tatsächlich noch ein erhebliches Potenzial an Nachverdichtung ermittelt. Das wollen wir dann auch umsetzen. Somit ist die Nachverdichtung auf einem Bestandsgrundstück erst einmal nichts ungewöhnliches.

Es ist nicht so, dass dieses spezielle Projekt ganz überraschend kam, sondern es wurde bereits zwei Mal im nichtöffentlichen Teil im Stadtentwicklungsausschuss besprochen, in dem Bauvoranfragen und Baugenehmigungsfälle diskutiert werden. Insofern gibt es hier einen Vorlauf, auf den der Kollege Herr Draeger vorhin auch schon hingewiesen hat.

Wir haben bereits im April einen positiven Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohngebäudes im südlichen Grundstücksbereich erteilt. Wir haben, und das haben wir im nichtöffentlichen Teil auch dargestellt, als Bezirk und Bauaufsicht durchaus mit diesem Projekt gehadert, da dort eine erhebliche Nachverdichtung geplant ist, die zulasten schöner Grünflächen im hinteren Bereich dieser Gebäude geht. Wir hatten beim Landesdenkmalamt selbstverständlich auch nachgefragt, wie weit es mit der Unterschutzstellung von Gebäuden aus der IBA-Zeit ist und hatten gehofft, dass es sich dort eventuell aufdrängt, es schnell unter Denkmalschutz zu stellen, dass man auch die Gartenanlage in dem Projekt als denkmalwürdig erachtet. Das war bisher aber nicht der Fall. Das Landesdenkmalamt ist dabei, die IBA-Gebäude aus den 80-er Jahren insgesamt zu erfassen und zu schauen, welche davon denkmaltwert sind und welche nicht. Dieser Prozess ist noch im Werden. Es gibt dazu noch keine abschließenden Aussagen oder Eintragungen in die Denkmalliste. Das haben wir natürlich sorgfältig geprüft, es liegt dort aber noch kein Denkmalschutz vor. Insofern kann man keinen Hebel finden, dieses Projekt zu verkleinern oder gar aufzuhalten.

 

  1. Inwiefern besteht Urheberrecht auf die bestehenden Gartenanlagen des Ensembles?

Herr BzStR Gothe antwortet: Das kann sein, wir wissen es nicht. Wir prüfen die Urheberrechtsfragen an solchen Flächen nicht. Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit die zwischen den Urheberrechtsinhabern und dem Eigentümer des Grundstückes zu klären ist. Darauf haben wir keinen Einfluss. Da sind wir auch froh darüber, denn das ist manchmal tatsächlich ein komplizierter Gegenstand, der dazu führen kann, dass Projekte anders ausgeführt werden müssen. Das müssen wir zum Glück nicht abprüfen.

 

  1. In welcher Preislage werden sich die dort entstehenden Wohnungen befinden?

Herr BzStR Gothe antwortet: Wir können leider nicht sagen, welche Preislage die dort entstehenden Wohnungen haben werden. Das kann nur der Investor beantworten. Wir konnten das in der rze der Zeit nicht herausbekommen.

 

  1. Inwiefern sieht das Bezirksamt die Gefahr der Aufwertung und der Verdrängung der dort lebenden Mieter*innen?
  2. Welche Kenntnisse besitzt das Bezirksamt über die Entmietungspraktiken der dort tätigen Eurobond GmbH?

Herr BzStR Gothe antwortet: Darüber kann man philosophieren. Es ist eigentlich unstrittig, dass die Qualität in den vorhandenen Wohnungen dadurch, dass die Grünflächen massiv bebaut werden, eigentlich eher sinkt, und es somit nicht zu einer Wertsteigerung der Wohnungen in den Vorderhäusern führen wird. Was der Vorhabenträger bezüglich der Bestandsmieter beabsichtigt, wissen wir nicht. Wir wissen auch nichts über einschlägige Entmietungspraktiken des dort tätigen Eigentümers.

 

  1. Wie können die Mieter*innen informiert, beraten und unterstützt werden?

Herr BzStR Gothe antwortet: Diese können sich gern an uns wenden. Wir werden eine Beratung vermitteln. Außer einer E-Mail, mit der mich Mieter darauf hingewiesen haben, habe ich im Bezirksamt dazu noch keinen Vorgang auf dem Tisch.

 

 

Frau BV Mayer von der Fraktion DIE LINKE bekundet ihre Irritation bezüglich der Vorstellung im nichtöffentlichen Teil des Stadtentwicklungsausschusses, da dieses Projekt auf keiner Liste zu finden sei. Sie bittet, die Vorstellung des Projekts im Ausschuss nachzuholen und dazu auch die Eurobond GmbH einzuladen. Sie bittet, dazu Stellung zu beziehen.

 

Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht die Analogie zur DS 1234/V und bemerkt, dass damit anders umgegangen werden könnte. Bezügliches dieses Vorgangs hinterfragt er die Termine, bei denen das Projekt im Ausschuss vorgestellt worden sei. Er hinterfragt zudem die Aussage, das Bezirksamt habe beim Landesdenkmalamt angefragt, mit dem Hintergrund, dass Frau Staatssekretärin Lüscher in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses aussagte, zu eben diesem Projekt keine Kenntnis zu haben. Her BV Bertermann bittet daher die Chronologie der Berichte und Anfragen zu erstellen und zur Verfügung zu stellen.

 

Herr BV Diedrich von der Fraktion DIE LINKE hinterfragt die Motivation des Bezirksamtes, sich für IBA-Bauten einzusetzen, da vor ein paar Jahren in einem ähnlichen Fall IBA-Bauten aufgegeben werden mussten. Sollte das Bezirksamt ein Interesse am Schutz haben, könnten Alternativen geprüft werden, diese Gebäude zu schützen, wie z.B. die Erhaltungssatzung. Bezogen auf die Antwort zu Frage 3 bittet er um Stellungnahme, ob der Urheberrechtsinhaber über geplante Veränderungen informiert werde, d.h., ob dieser überhaupt eine Chance habe, dagegen vorzugehen.

 

 

Herr BzStR Gothe bestätigt, dass die IBA-Bauten ein elementar wichtiges Projekt in der Stadtentwicklung seien, das auf weltweites Interesse stieß. Das Landesdenkmalamt sei vor diesem Hintergrund dabei, diese Gebäude zu erfassen und zu prüfen. Er werde die Anregung mitnehmen, die IBA-Bauten im Bezirk Mitte zu erfassen und zu prüfen, ob diese über die Erhaltungssatzung geschützt werden könnten. Er betont, dass er die IBA-Bauten gut finde und Berlin dafür dankbar sein sollte, dass es die IBA gab, nicht nur aufgrund der in kurzer Zeit geschaffenen Quantität, sondern weil sie auch zur einer städtebaulichen Kehrtwende geführt habe.

Bezüglich der Frage zum Urheberrecht berichtet Herr BzStR Gothe, dass es seitens des Amtes keine Ermittlungs- und auch Informationspflicht gebe. Sollten die betreffenden Architekten noch leben, erfahren diese in der Regel sehr schnell von geplanten Veränderungen, zum Beispiel durch Mieter.

 
 

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