Auszug - Simit Evi: Wann wird der BVV Beschluss umgesetzt? (3)
Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: „Nach dem Vorliegen des Prüfberichts wurden aufgezeigte Mängel an der Elektroanlage zur Beseitigung beauftragt. Es ist beabsichtigt, einen neuen kurzfristigen Mietvertrag mit der bisherigen Mieterin abzuschließen. Wir haben jetzt bis Mitte des Jahres geplant und wir beabsichtigen jetzt einen Mietvertrag ab Juli 2018 bis März 2019 abzuschließen. Mit der Mieterin muss natürlich eine Einigung erzielt werden, der Vertrag liegt derzeit im Entwurf vor.“
Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: „ Die Begutachtung ist im April 2018 erfolgt. Vorher lag aus Februar 2018 das Gutachten des TÜV vor, auf dessen Basis FM die Überprüfung beauftragen sollte. Es sind einige Mängel an der Anlage festgestellt worden, allerdings nicht in so einem erheblichen Maße, wie vorher. Es ist auch empfohlen worden, Anpassungen an der Elektroanlage vorzunehmen, schon auch in wesentlichen Punkten, soweit ich das beurteilen kann. So zum Beispiel, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Notwendigkeit von Blitz- und Überspannungsschutz geht. Ein Ergebnis dieses Prüfberichts durch das beauftragte Sachverständigenbüro ist aber auch, dass das Gutachten des TÜV Anlass war für die Mieterin, Elektriker zu beauftragen, wesentliche Mängel zu beseitigen. Die neuerliche Begutachtung ergab somit einen anderen Sachstand, wesentliche Mängel waren nicht mehr auffindbar. Mit der Behebung der bestehenden Mängel kann das Café weiterbetrieben werden.“
Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: „ Angesichts des baulichen Zustands insgesamt und des von FM festgestellten Instandsetzungsbedarfs müsste man schauen, wann man das Café grundlegend Instand setzt. Dabei muss man natürlich auch die weitere Planung an dem Standort berücksichtigen, die Erweiterung der Schiller-Bibliothek ist damit gemeint sowie die Möglichkeit, darin ein Café zu integrieren. Das ist der Grund, das hatte ich schon vorweg genommen, weshalb die weiteren Schritte vorsehen, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der erst einmal eine kurz- bis mittelfristige Perspektive bis zum Ende des I. Quartals 2019 gibt und anhand der Planung, die es insgesamt gibt, muss man sehen, wie es weiter geht.“
Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfragt, ob die Aussage „die Sanierung der bestehenden Mängel wurde beauftragt“ impliziert, dass das Bezirksamt diese übernehme, was von Frau BzStRätin Dr. Obermeyer bejaht wird.
Herr BV Urchs von der Fraktion DIE LINKE erfragt, ob das neue Gutachten öffentlich einsehbar sei. Frau BzStRätin informiert, dass es nicht öffentlich einsehbar sei, sie werde aber den zuständigen BzStR Spallek befragen, ob das Gutachten im Ausschuss besprochen werden könnte.
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