Auszug - Simit Evi: Wann wird der BVV Beschluss umgesetzt? (3)   

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1259/V Simit Evi: Wann wird der BVV Beschluss umgesetzt? (3)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schneider, Neugebauer, F.Bertermann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie gestaltet sich der aktuelle Verfahrensstand zum Versuch des Bezirksamtes, den BVV-Beschluss DS 0954/V zu „Fortführung der Nutzung des Café "Simit Evi" Müllerstraße 147“ vom 21.12.2017 umzusetzen?

 

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: Nach dem Vorliegen des Prüfberichts wurden aufgezeigte Mängel an der Elektroanlage zur Beseitigung beauftragt. Es ist beabsichtigt, einen neuen kurzfristigen Mietvertrag mit der bisherigen Mieterin abzuschließen. Wir haben jetzt bis Mitte des Jahres geplant und wir beabsichtigen jetzt einen Mietvertrag ab Juli 2018 bis März 2019 abzuschließen. Mit der Mieterin muss natürlich eine Einigung erzielt werden, der Vertrag liegt derzeit im Entwurf vor.

 

  1. Wann und mit welchem Ergebnis erfolgte die erneute Begutachtung der Elektroanlage des Cafés?

 

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: Die Begutachtung ist im April 2018 erfolgt. Vorher lag aus Februar 2018 das Gutachten des TÜV vor, auf dessen Basis FM die Überprüfung beauftragen sollte. Es sind einige Mängel an der Anlage festgestellt worden, allerdings nicht in so einem erheblichen Maße, wie vorher. Es ist auch empfohlen worden, Anpassungen an der Elektroanlage vorzunehmen, schon auch in wesentlichen Punkten, soweit ich das beurteilen kann. So zum Beispiel, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Notwendigkeit von Blitz- und Überspannungsschutz geht. Ein Ergebnis dieses Prüfberichts durch das beauftragte Sachverständigenbüro ist aber auch, dass das Gutachten des TÜV Anlass warr die Mieterin, Elektriker zu beauftragen, wesentliche Mängel zu beseitigen. Die neuerliche Begutachtung ergab somit einen anderen Sachstand, wesentliche Mängel waren nicht mehr auffindbar. Mit der Behebung der bestehenden Mängel kann das Café weiterbetrieben werden.

 

  1. Welche weiteren Schritte zur Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 0954/V sollen wann erfolgen?

 

Frau BzStRätin Dr. Obermeyer antwortet: Angesichts des baulichen Zustands insgesamt und des von FM festgestellten Instandsetzungsbedarfs müsste man schauen, wann man das Café grundlegend Instand setzt. Dabei muss man natürlich auch die weitere Planung an dem Standort berücksichtigen, die Erweiterung der Schiller-Bibliothek ist damit gemeint sowie die Möglichkeit, darin ein Café zu integrieren. Das ist der Grund, das hatte ich schon vorweg genommen, weshalb die weiteren Schritte vorsehen, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der erst einmal eine kurz- bis mittelfristige Perspektive bis zum Ende des I. Quartals 2019 gibt und anhand der Planung, die es insgesamt gibt, muss man sehen, wie es weiter geht.

 

 

Herr BV Bertermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfragt, ob die Aussage die Sanierung der bestehenden Mängel wurde beauftragt impliziert, dass das Bezirksamt diese übernehme, was von Frau BzStRätin Dr. Obermeyer bejaht wird.

 

Herr BV Urchs von der Fraktion DIE LINKE erfragt, ob das neue Gutachten öffentlich einsehbar sei. Frau BzStRätin informiert, dass es nicht öffentlich einsehbar sei, sie werde aber den zuständigen BzStR Spallek befragen, ob das Gutachten im Ausschuss besprochen werden könnte.

 

 
 

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