Auszug - Verkehrssituation Lisenstraße BE: Bezirksamt  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Her BzBm von Dassel bezieht sich auf eine Situationsbeschreibung eines Bürgers an den Ausschussvorsitzenden. Der Bürger weist auf Schwierigkeiten in der Lisenstraße hin und verlange Auskunft. Die Lisenstraße /(VLB Straße) sei eine Querstraße zur Chausseestraße. Das BA sei involviert, dass Baustellen (wegen Kanalisationsarbeiten) angeordnet werden mussten und deshalb sei nur eine Fahrspur zu befahren. Eine Ortsbesichtigung des Problems konnte nicht bestätigt werden. Der Bürger meint, dass die Einfahrten in die einzelnen Grundstücke behindert seien aufgrund der Bauarbeiten. Die Tankstelle könne nicht mehr richtig eingefahren werden. Der Parkstreifennne nicht mehr richtig eingefahren werden, weil er entfernt wurde. Von den geschilderten Problemen wusste die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde nichts.

Des Weiteren teilt Herr von Dassel mit, dass die Zufahrten von Grundstücken bzw. Tankstelle sehr häufig in Berlin in Tempo 50 Straßen gehen. Damit obliege jedem ausfahrendem Fahrzeug eine besondere Sorgfaltspflicht. Von einer übermäßigen Gefährdung sei deshalb nicht auszugehen. Es sei nicht unüblich, von seinem Grundstück direkt in eine Tempo 50 Straße zu fahren. Die einmündende Neue Hochstraße wurde auch als Problem aufgeführt. Diese Straße sei als Vorfahrtsstraße nachgeordnet. Deshalb müssen Verkehrsteilnehmer*innen, die aus der Neuen Hochstraße kommen, der Lisenstraße Vorfahr gewähren. Hier habe die Ortsbegehung keine Verschiebung von irgendwelchen Regelungen angetroffen, so dass man die Vorfahrt verändere. Dem Bürger werde widersprochen. Es handele sich nach Feststellung des Bezirksamtes nicht um eine Rechts vor Linkskreuzung, sondern es sei normal eine Vorfahrtsstraße, die mittels Verkehrszeichenkreuzung oder Einmündung (VZ102) aufmerksam mache.

Die Straßenverkehrsbehörde schreibt: Warnzeichen geben den Autofahrern*innen die Möglichkeit, die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu erwecken. Die Autowarnzeichen dürfen aber nicht nach Belieben genutzt werden, da andere Verkehrsteilnehmer*innen und die Anwohner*innen von viel befahrener Straßen sich sonst belästigt würden. Aus diesem Grund fallen bei der missbräuchlichen Verwendung von Autowarnzeichen, Licht- und Schaltzeichen Bußgelder an. Die Beschwerde konnte man dort nicht nachvollziehen. Das sei eine ganz normale Vorfahrtsstraße, wo derzeit massiv gebaut werde.

 

Der stellv. Vorsitzende, Herr Diedrich, dankt für den ausführlichen Bericht.

 
 

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