Auszug - Sofortmaßnahmen bei Gebäuden und verschimmelten Bauakten?   

 
 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.5
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:21 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1126/V Sofortmaßnahmen bei Gebäuden und verschimmelten Bauakten?

   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok Kreitmair 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Sind die Aktenbestände des Bauaktenarchivs inzwischen aus den gesperrten Räumen entnommen und gereinigt worden, und wenn nein, weshalb nicht?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Es sind derzeit noch keine Aktenbestände entnommen und gereinigt worden, da die entsprechenden Dienstleistungsaufträge noch nicht erteilt werden konnten. Da die Akten nicht in dem Objekt Schulstraße 99 gelagert werden können, um eine erneute Kontamination zu vermeiden, muss in enger Abstimmung zwischen allen beteiligten Stellen im Bezirk eine Lösung zur Lagerung der gereinigten Akten ermittelt werden, die den Bedürfnissen, insbesondere des Worts „Archiv“ entspricht. Die Lagerung kann nach Angaben des Stadtplanungsamtes bei einem externen Dienstleister erfolgen. Es werden Standorte mit guten Zugriffsmöglichkeiten gesucht. Die abschließende Entscheidung zur Lagerung der Akten wird in ca. zwei Wochen getroffen. Der Zugriff auf die Akten ist ab sofort möglich, daher besteht kein unmittelbarer Termindruck mehr.

Zur Archivierung des Aktengutes aus dem Bauarchiv (Bauakten) konnte eine Lösung zur Auslagerung nach Reinigung gefunden werden. Die sofort notwendigen Akten sollen gereinigt und der Bauaufsicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erreichen.“

 

  1. Wie ist der weitere Zeitplan für die Reinigung und Wiederverfügbarkeit der Bauakten?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Das Bauarchiv kann ab sofort auf die Akten zugreifen. Die Aushebung der Akten erfolgt durch Mitarbeiter des Bauaktenarchivs in Schutzkleidung. Die Akten werden anschließend einem Reinigungsdienstleister übergeben, der die Akten nach Reinigung an die zuständigen Mitarbeiter im Bezirksamt ausliefert. Die Arbeitsfähigkeit des Bauaktenarchivs ist damit vorerst mit Einschränkungen gewährleistet. Das bedeutet, es werden nicht alle Akten in einem „Rutsch“, bei A beginnend und bei Z abschließend, gereinigt, sondern punktuell, bei denen ein individueller konkreter Zugriff notwendig ist. Die Kollegen vom Stadtplanungsamt versichern, dass nur sie selbst in der Lage sind, aus einer 12 Bände umfassenden Akte den Teil herauszusuchen, der auf Anforderung vorgezogen wird, d.h. unverzüglich danach gereinigt wird. Der restliche Aktenbestand wird grundsätzlich nach einem Regelverfahren ebenfalls gereinigt. Nach der Entscheidung zum Standort der Lagerung des vollständigen Bestandes der Akten und Auftragserteilung zur Lagerung, werden ca. 16 Wochen für die Reinigung der Akten benötigt. Deshalb werden einzelne Akten bei konkreten Anlässen vorgezogen.“

 

  1. Welche Sofortmaßnahmen hat das Bezirksamt hinsichtlich dieses und der anderen betroffen Gebäude (u.a. Rathaus Tiergarten, Ernst-Schering-Oberschule) unternommen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die Begutachtung im Rathaus Tiergarten ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2017 fand eine Schimmelsanierung der Ernst-Schering-Oberschule durch eine Fachfirma statt. Diese wurde vorerst erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge der Planung, welche Maßnahmen zur Ursachenbehebung notwendig sind, wurde bei der Begehung mit der beauftragten Firma unerwartet ein erneuter Schimmelbefall festgestellt. Hierzu wurde innerhalb von 14 Tagen eine erneute Schimmelsanierung beauftragt, die am 19.03.2018 begonnen hat. Die Beseitigung der Ursache wir im Anschluss an die Sanierung fortgeführt.

 

Frau BV Kreitmair erkundigt sich ergänzend, ob sichergestellt werden könne, dass Fristen in Rechtsverfahren eingehalten werden können. Herr BzStR Spallek erklärt, dass dies nicht garantiert werden könne, da der Beginn sowie die Dauer der Fristen ihm nicht bekannt seien. Es können zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die eine oder andere Frist bereits verstrichen sei.

 

 

 
 

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