Auszug - Wie weiter mit der Kita Alegria?  

 
 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1006/V Wie weiter mit der Kita Alegria?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. ob die in der Presse getätigte Aussage der Geschäftsführerin der Kita Alegria, Frau Carmen Peral Ruiz, zutrifft, dass Seitens der Kita dem Bezirksamt das Angebot gemacht wurde, weitere 70 Kitaplätze zu schaffen?
  2. Wurden die von der Kita Alegria beauftragten Sanierungsmittel für den Ausbau der Kitaplätze Seitens des Bezirksamtes abgelehnt?
  3. Wenn ja, warum?
  4. Welche nächsten Schritte plant das Bezirksamt um eine gemeinsame Lösung mit der Kita Alegria in der Schmidtstr. zu finden?

 

Quelle: Tagesspiegel Berlin-Mitte vom 02.02.2018

 

Frau BzStR´in Dr. Obermeyer antwortet: Angesichts des Informationsbedürfnisses an diesem Vorgang, will ich versuchen, wenigstens in 3 Minuten Ihnen ein bisschen Klarheit zu den Fragen in den Raum zu bringen. Wir kommen noch mal zu dem Vorgang Kita Alegria, der […] vorausgeschickt, glücklicherweise singulär ist, solche Probleme in der Vertragsgestaltung haben wir ansonsten gcklicherweise nicht. Das wäre sonst auch sehr schwierig mit unserem Kitaausbau im Bezirk Mitte. Frage 1: Trifft die in der Presse getätigte Aussage der Geschäftsführerin der Kita zu, dass 70 Kitaplätze geschaffen werden sollen und das dem Bezirksamt angeboten wurde? Hier wird immer auf Vorgänge […], die zum Teil mehrere Jahre alt sind, wo es auch um die Übernahme zu Ein-Euro-Konditionen von Grundstücken ging. Da hat sich der Bezirk grundsätzlich dagegen positioniert. Da hat sich auch einfach die Situation im Land Berlin geändert. Und man muss sagen, dieses Grundstück war zu groß dafür. Man kann natürlich auch ohne diese besonderen Konditionen ausbauen. Das ist mir jetzt in der Vergangenheit nicht bekannt geworden. Ich habe das Angebot allerdings im Jugendhilfeausschuss gehört, nach dem wir uns entschlossen hatten, den Vertrag einfach auslaufen zu lassen. Eine sehr softe Variante, sage ich mal, sich aus einem Vertragsverhältnis zu lösen. Und es gab auch das Bemühen, einen anderen Kitastandort zu errichten seitens des Trägers. Der Bauträger, die HOWOGE, hat dem nicht entsprochen. Auch wir, als Bezirksamt, hätten das auch in Absprache mit der Senatsverwaltung, die für die Betriebserlaubnis zuständig ist, nicht empfohlen. Im Jugendhilfeausschuss wurde ja auch von der Geschäftsführerin der Trägerin zugestanden, dass es ein Vertragsverletzungsverfahren gibt und dass es natürlich auch für uns als Bezirk nicht egal ist. Ich […] Vorgang, wo vom Kitaträger beauftragte Sanierungsmittel von uns abgelehnt wurden. Das ist gerade zu umgekehrt. Wir haben den Träger aufgefordert, Sanierungsmittel z. B. aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm KSSP zu nutzen. Das ist, trotz auch wiederholter Aufforderung, nicht geschehen. Das ist schade, weil es ist ja eine relatv einfache Möglichkeit, auch um die 200.000 € als Träger einzusetzen. Ansonsten sind nur wenige Mittel, die aus der Kitafinanzierung des Landes an den Träger gehen, nach unseren Erkenntnissen vom Träger für die Sanierung eingesetzt worden. Wir haben den Vertrag jetzt nicht verlängert. Insofern müssen wir jetzt nicht sozusagen über Sanktionen aus dem Nutzungsvertrag nachdenken. Wir haben uns einfach entschlossen von einem fortgesetzten Vertragsverhältnis Abstand zu nehmen. Insofern erledigt sich auch Frage 3, weil so ein Vorgang ist mir nicht bekannt. Es gibt wohl Listen, in dem der Träger Sanierungsbedarfe aufgelistet hat. Das wird auch von uns regelmäßig abgefragt. Das ist aber nicht dasselbe, wie Sanierungsmittel zu beantragen. Das ist ein Vorgang, den machen die Träger selbständig. Das gehört zur Professionalität eines Trägers dazu, sich sozusagen selbständig zu bewerben oder die Anregung des Bezirksamtes zu nutzen und das zu machen. Und das kenne ich nicht.

Frage 4: Ich hatte vorhin schon berichtet, dass es das wesentliche Anliegen des Bezirksamtes ist, hier den Eltern eine fortgesetzte Betreuungsituation für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen weil die Nichtfortsetzung des Vertrages machen wir ja nicht, um das sozusagen extra auf dem Rücken der Eltern auszutragen. Ich kann es aber nicht verhindern, dass es Folgen für die Eltern hat. Da ist eben auch nicht nur das Bezirksamt für verantwortlich, sondern auch der Vertragspartner, mlich der Kitaträger. Ich hatte vorhin erläutert, wie das aussieht. Wir machen ganz konkrete Angebote an die Eltern und haben insofern auch um eine Liste mit den Kontaktdaten gebeten und gesagt, kommen Sie zu uns ins Amt. Es waren auch schon Eltern da sowie auch schon Eltern da waren im Vorfeld, um sich zu erkundigen oder weiter im Vorfeld, um sich auch zu beschweren. Das ist unser Anliegen. Mit dem Träger haben wir gestern verabredet, dass wir die Vertragsabwicklungen mehr konkretisieren. Es geht um Zeiträume. Das ist wichtig. Noch mal, es geht um das Jahr 2019. Aus meiner Sicht frühestens Mitte 2019 und dann müssen wir das Interessenbekundungsverfahren natürlich vorher machen, einen neuen Träger gefunden haben. Natürlich kann sich auch die Kita Alegria bewerben. Wenn das Ergebnis feststeht, dann werden wir einen Übergang gestalten, weil das natürlich nur mit einer neuen Situation geht, wenn der neue Träger bekannt ist. Denn es geht ja auch um ganz konkrete Kitaplätze. Das ist das, was wir zu Frage 4 beabsichtigen. Danke.

 
 

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