Auszug - Kameruner Str.5  

 
 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0984/V Kameruner Str.5
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, dass die Menschen in der Kameruner Str.5 derzeit ohne Wasser, ohne Heizung und ohne Strom leben?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Es gibt 2 Anfragen zur Kameruner Straße, die unterschiedliche Personengruppen betrifft. Die hier angesprochene Gruppe sind Personen mit einem Mietvertrag oder einer Genehmigung, in diesem Haus zu leben, im Gegensatz zu den Personen, die wir in der Gotenburger Straße untergebracht haben. Diese Frage wird wie folgt beantwortet: Nein, es gab zwei Besichtigungen des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes, am 10. Januar und am 17. Januar. Zu diesem Zeitpunkt war das Wasser bereits abgestellt. Der Rest funktionierte aber. Sowohl die Heizung als auch die Stromversorgung waren noch intakt, das hat Vattenfall auch bestätigt.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um die Wohnsituation der Menschen zu verbessern?
  2. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um eine Räumung der Menschen in die Obdach- oder Wohnungslosigkeit abzuwenden?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Auch hier muss man unterscheiden zwischen den Zeitpunkten, zu denen wir ausgegangen sind, dass das reguläre Mietverhältnisse sind und danach. Solange wir es als reguläre Mietverhältnisse angesehen haben, war die Wohnungsaufsicht vielfach vor Ort. Es gab diverse Anhörungen an den Eigentümer. Es gab ausführliche Gutachten, welche Maßnahmen er zur Gefahrenabwehr erlassen muss. Die Bescheide sind zum Teil angefochten worden, zum Teil wurden sie durchaus umgesetzt. Zum Teil wurde durch die Bewohner oder Dritte, das wissen wir nicht, wieder zerstört, was am Treppengeländer, an den Leitungen wieder verbessert worden war. In diesem Verfahren geht es nun weiter, da es nachwievor ein Wohngebäude ist. Die Zweckentfremdung hat einen entsprechenden Bescheid an den Eigentümer erlassen, dass er dort die Wohnfähigkeit wieder herstellen muss. Gleichwohl müssen wir sagen, dass sich nach unserer Kenntnis dort Personen aufhalten, die eine widerrechtliche Besetzung des Hauses vorgenommen haben. Wir haben vielfach das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht. Nach vielen Irrungen und Wirrungen kam es dann auch zustande. Wir haben allerdings kein Übereinkommen gefunden, wie wir den Eigentümer unterstützen können, damit das Haus wieder dauerhaft für Wohnverhältnisse, insbesondere für die Familien, die dort schon gewohnt haben, zur Verfügung gestellt werden. Er selbst sieht das Bezirksamt Mitte in der Verpflichtung, das Haus zu räumen. Das haben wir natürlich abgelehnt. Gleichwohl obliegt ihm die Räumung, wenn er nachweisen kann, dass sich dort nur Personen aufhalten, die kein Wohnrecht haben. Er muss in dem Fall die rechtlichen Schritte ergreifen.

Die Beantwortung muss ich schließen mit den r Sie voraussichtlich unbefriedigenden Worten, dass wenn Menschen durch die Aktivität des Eigentümers obdachlos werden, dass sie sich an das Sozialamt wenden können, mit dem Ziel prüfen zu lassen, ob ein Unterbringungsrecht besteht.

Fazit ist, dass wir sehr engagiert handelten für die Menschen, die mit regulären Mietverhältnissen in diesem Haus wohnten. Jetzt ist die Nutzung dieses Gebäudes jedoch unübersichtlich und zum Teil von Menschen in Anspruch genommen worden, die sich einfach der leer stehenden, offenen und nicht gesicherten Wohnungen bemächtigt haben. Hier endet insofern unsere Verantwortung, uns für diese Personen mietrechtlich einzusetzen.

 

 

 
 

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