Auszug - Wie weiter mit dem ehemaligen Schulstandort Gotenburger Straße 7-9?  

 
 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 23.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0893/V Wie weiter mit dem ehemaligen Schulstandort Gotenburger Straße 7-9?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie ist der Stand der in der Oktobersitzung der BVV Mitte seitens des Bezirksamtes angekündigten Prüfung der künftigen Nutzung des ehemaligen Schulstandortes Gotenburger Straße 7-9?
  2. Inwieweit entsprechen die aktuellen Planungen zur künftigen Nutzung der Gotenburger Straße 7-9 den in der Vorlage zur Beschlussfassung Drs. 0734/V zur Reaktivierung des ehemaligen Schulgebäudes Gotenburger Straße 7-9 geäerten Absichten des Bezirksamtes zur Zukunft des Standortes?
  3. Mit welcher Begründung legt das Bezirksamt die o.g. Vorlage zur Beschlussfassung durch die BVV in unveränderter Fassung vor, wenn bekannt ist, dass die darin vom Bezirksamt festgelegten Planungen im Hinblick auf die Gothenburger Straße 7-9 nicht mehr aktuell und umsetzbar sind?

Herr BzStR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schrader, ich beantworte für das Bezirksamt die Dringlichkeitsanfrage 0893/V wie folgt: Das Bezirksamt hat sich am 21. November in der Sitzung des Bezirksamtes am letzten Dienstag über dieses Thema verständigt und hat festgelegt, dass für die Gothenburger Straße eine Nutzung als Einrichtung der Kältehilfe angestrebt werden soll und anschließend eine Unterkunft für geflüchtete Menschen. Diese Nutzungen sollen voraussichtlich am 30.September 2018 beendet sein bzw. beendet werden. Und da wir ungefähr über einen Zeitraum von heute bis zu einem Jahr reden, soll eben genau diese Unterbringungsmöglichkeit ermöglicht werden, sofern der Beginn der Schulnutzung zum Schuljahr 2019/2020 dadurch nicht gefährdet wird. Das heißt, dann gehe ich dann zu Ihrer Frage Nr. 2 über, dass die aktuellen Planungen, das, was ich Ihnen gerade vorgestellt habe, ich nenne es mal Zwischennutzung, wie eben gerade ausgeführt der künftigen Nutzung und das, was wir dann 2019/2020 anstreben nicht entgegen steht, sondern eher eine sinnvolle Zwischenlösung ermöglicht bzw. angestrebt werden soll. Hier sage ich gleich was dazu: Da steht als Gedanke dahinter. Wir mussten uns zum einen nicht nur mit der aktuellen Situation der Nutzung der Gothenburger Straße 7-9 auseinander setzen, sondern auch mit der Frage des aktuellen baurechtlichen Genehmigungszustandes des Gebäudes. Dadurch ist unter anderem auch abhängig wie eine Umnutzung, Nachnutzung oder eine andere Nutzungsänderung aussehen könnte oder aussehen müsste. Nach mehrfacher Recherche und Bewertung und Beurteilung haben wir von der Bauaufsicht die Aussage erhalten, dass es für die Gothenburger Straße 7-9 zwar eine Baugenehmigung gibt aus dem Jahre 2015, dass es aber keine Baugewinnanzeige gibt und auch keine Baufertigstellungsanzeige, so dass das Bezirksamt daraus schließt, dass der ursprünglich genehmigte Zuschlag der Schule weiterhin im Sinne des Bestandschutzes fort gilt, weil die ausgefertigte Baugenehmigung nicht ausgeübt wurde. Die Frage geht an die Details, aber vom Kern her, ist es glaube ich, müsste man sich näher damit beschäftigen. Das heißt, alles, was die Schule ausübt, ist ja nicht unbedingt Schule, zum Beispiel Am Koppenplatz ist ja …. was ja mal ein Schulgebäude war, dann sind viel Geld, als der …haus umgebaut wurde und dann wiederum für noch mehr Geld zurück zur Schule umgebaut wurde. Und dann nicht mehr auf diesen Bestandsschutz berufen konnte in diesem Altbau, sondern weitestgehend nach den aktuellen Regeln der Bauordnung und anderen entsprechende Maßnahmen Brandschutz, Sicherheit etc. pp nachholen musste. Soll heißen, wenn man es zu hätte müssen, hätte man zweimalige Baumaßnahmen und entsprechende Kosen verändern können. Soweit die Bauaufsicht geht also davon aus, dass es sich hier weiterhin um einen …der Schule handelt, es aber mittlerweile ja das sogenannte …vorrecht gibt und in diesem sind geschulte Formen der der Duldung vorgesehen, die von vorübergehender Art sind und eben darüber geschilderten Zeitablauf ungefähr einem Jahr das Bezirksamt hier nicht nur die Voraussetzungen für eine Duldung gegeben, sondern schätzt es auch als durchaus oportum ein. Wie gesagt, mit der Maßgabe selber ein späterer Betrieb als Schule in Planung gestellt wird. Wird angestrebt für 2019/2020. Wir werden jetzt, und da war ja maßgeblich auch die Frage, in welchen …Zustand das Gebäude befindet zu klären, das ist also auch Dienstag erfolgt, klären müssen, welche Baumaßnahmen notwendig sind, wie ursprünglich als Unterkunft für Geflüchtete geduldete Nutzung nicht … zu führen, sondern dann wieder in eine für Schule ursprüngliche Art und Weise zu überführen. Da gibt es schon Hinweise, dass einige Maßnahmen notwendig sind. Also über Sanierung, Instandsetzung durch den Kauf der letzten Monate bzw. 4 Monate. Können aber noch nicht absehen, wie hoch diese Aufwendungen zu welcher Maßnahme es sein werden, wie hoch diese Aufwendungen sind. Also, weil sie gerade so schauen. Es kann ja sein, man geht mit einem Eimer Farbe rein und malert die Tapete an und gut ist. Ist die einfachste Variante. Wir gehen davon aus, dass das nicht so sein wird, sondern dass Baumaßnahmen notwendig sein werden. Austausch von Türblättern, Herrichten was auch immer. Weir haben die Erfahrung machen müssen, dass da nicht nur die Planung eine gewisse Zeit dauert, sondern dann auch bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bzw. kein …eine gewisse Zeit ins Land geht, bevor wir abarbeiten können, die man tatsächlich sieht. Das Bezirksamt hat sich in dieser Situation auseinander gesetzt und hat es als nicht oportun empfunden, dass, wenn Maßnahmen oder Arbeiten stattfinden, die eher am Schreibtisch passieren, also Planungsleistungen, Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungen, die einer Zwischennutzung nicht entgegenstehen, dann eine Zwischennutzung zu unterbinden oder nicht zuzulassen, sondern im Gegenteil zu sagen, wenn sich das eine dem anderen nicht ausschließt, dass man versucht, diese Zeiträume so zu harmonisieren, dass, wenn jetzt die Erkenntnisse vorliegen, rückwärts gerechnet ab wann müsste die FM oder die Firmen reingehen, um die Gothenburger Straße 7-9 baulich zu ertüchtigen. Das kann man ja in einer gewissen Zeit absehen. Wann ist der Zeitpunkt, dass man …Kinder auch diese Zwischennutzungen abstellt. Das heißt, das Bezirksamt hat jetzt gerade indirekt zitiert, dass deswegen in der letzten Sitzung am Dienstag, dass wir eben den 30.09.2018 als ein Datum einschätzen, wo es realistisch ist. Es kann durchaus sein, dass es vielleicht einen Monat vorher ist oder zwei. Es kann auch sein, dass es ein bis zwei Monate danach, das können wir jetzt noch nicht absagen. Das, was wir allerdings sagen können, ist, dass wir nicht im Februar/März nächsten Jahres mit Vorarbeiten beginnen werden. Und weil es der Fall ist, steht zumindest der Zwischennutzung erst mal nichts entgegen bzw. nicht der künftigen Nutzung wie in der Bezirksamtsvorlage oder Vorlage zur Beschlussfassung beschrieben.

Zu 3.: Ja, eine Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt oder verschiedenen Planungen sind weiterhin aktuell, die ich gerade erläutert habe. Und die Umsetzung, die dort beschrieben ist, ist ja weiterhin von uns angestrebt bzw. weiterverfolgt. Insoweit ist das gar kein Widerspruch aus heutiger Sicht.

 
 

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