Auszug - Stand der Schadensaufnahme der Sportanlage Kruppstraße (ehem. Traglufthalle Poststadion)   

 
 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 23.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0869/V Stand der Schadensaufnahme der Sportanlage Kruppstraße (ehem. Traglufthalle Poststadion)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Lehmann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es seitens der Senatsverwaltung einen konkreten Auftrag gibt, die Schäden an der o.a Sportanlage durch einen Gutachter taxieren zu lassen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum noch nicht?

Herr BzStR Spallek antwortet: Die erste Frage lässt sich mit „Nein“ beantworten. Die Taxierung gilt weiter. Die Taxierung war nicht mit einem Vertreter des Bezirksamtes abgestimmt, sofern gemeint gewesen war, dass die Senatsverwaltung den konkreten Auftrag zur Erstellung des Gutachtens ausgelöst hat, bzw. auch, an wen der Auftrag ausgelöst wurde. Der Grund hierfür ist, dass das Landesamt für Flüchtlinge das Verfahren steuert, damit es in den Bezirken gleichartig angewendet wird. Ziel war es, ein gleichartig transparentes Verfahren zur Begutachtung der Schädigung von Objekten zu finden, mit der der Träger, der Bezirk und das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) gleichermaßen zufrieden sind. Bei dem Objekt Kruppstraße 16, das ein Grundstück und kein Gebäude ist, sollte zunächst aus Vereinfachungs- und Zeitgründen der Bezirk selbst die Begutachtung und Schadenermittlung anhand eines selbst erstellten Gutachtens bzw. einer Schadenerstellung vornehmen und diese im LAF bzw. der BIM abstimmen. Um bei der Bewertung den Grundsatz der Neutralität zu wahren, sollte dann ein extern anerkannter Gutachter beauftragt werden. Insofern ist das Verfahren mit dem Bezirk im engeren Sinne abgestimmt, im Interesse des Bezirkes als auch des LAF. An dieser Stelle die wichtige Ergänzung, dass es sich anders anhört, als bei den Turnhallen, das ist tatsächlich so. Die Turnhallen, die als Notunterkunft für Geflüchtete genutzt wurden, gelangen ins geregelte Verfahren mit den sogenannten Einvernehmeterminen, das im gesamten Land Berlin gleich angewendet wird (das ist mittlerweile geübte Praxis), mit Ausnahme der Freiflächen, bewegen sich in einem etwas dynamischen Verfahren, das sich erstmal einspielen muss. Verbunden mit meiner Hoffnung, dass wir das nicht so häufig anwenden müssen, weil der Anlass an sich nicht erwünschenswert ist. Die Nutzung waren im Wesentlichen die Turnhallen, weniger die Freiflächen. […], dass wir zeitnah zu einer Lösung kommen, weil uns bewusst ist, dass dadurch mehr Zeit ins Land zieht und dadurch wichtige Sportflächen den eigentlich Nutzung weiterhin entzogen werden. Ähnlich bei den Turnhallen, zu denen ich erst vor Kurzem berichten musste, dass die Übergabe sich weiterhin verzögert, bis in den Januar bzw. Mai hinein.

 

Herr BV Lehmann von der Fraktion Bü 90/Die Grünen erkundigt sich ergäönzend, zu wann mit der erneuten Nutzung der Freiflächen gerechnet werden könne.

Herr BzStR Spallek informiert, dass der zuständige Aktuer die Senatsverwaltung sei und damit mit einer unverzüglichen Aktion gerechnet werden könne.

 

 
 

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