Auszug - Was unternimmt das Bezirksamt gegen die Kurven des Grauens?  

 
 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 23.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0867/V Was unternimmt das Bezirksamt gegen die Kurven des Grauens?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Torno 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Was hat das Bezirksamt nach Stellen der Großen Anfrage "Straßenbahnlärm im Bezirk Berlin-Mitte - DS 0309/V" konkret unternommen, um die Bürger in dem Objekt in der Wadzeckstraße 10/11, 10178 Berlin, vor Straßenbahnlärm zu schützen?

 

Frau BzStRätin Weißler antwortet: Das Bezirksamt hat die genannte Drucksache auf der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 16.03.2017 beantwortet. Da sich unter Umständen nicht jeder daran erinnern kann, wiederhole ich den Inhalt, ergänzend verweisend auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 0047/V. Die Zuständigkeit r Verkehrslärm durch Straßenbahnen liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Beim Bezirksamt Mitte eingehende Beschwerden werden deshalb umgehend an die zuständige Verwaltung weitergeleitet. Ich habe mich heute erkundigt, in den letzten Monaten sind im Bezirksamt Mitte keine weiteren Beschwerden eingegangen. Wären solche eingegangen, wären sie umgehend an die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet worden. Für den Neubau von Straßenbahnlinien ist die Druchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Das ist deshalb wichtig, da in diesem Verfahren unter anderem geprüft wird, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten werden. Es werden zudem ggf. aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen im Feststellungsbeschluss festgelegt. Bereits an diesem Punkt des Verfahrens spielt der Lärmschutz eine Rolle. Die Prüfung wird von der Senatsverwaltung durchgeführt. Auch für den Bau der Straßenbahnverbindung zwischen Mollstraße und Hackescher Markt ist ein solches Verfahren durchgeführt und ein entsprechender Beschluss gefasst worden. Die Bürgerinnen und Bürger hatten dabei die Gelegenheit, wie es in diesen Verfahren üblich ist, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sich zu beteiligen.

Die planfeststellende Behörde, somit die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (UVK), ist ebenso verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses, in dem die Vorgaben für den Lärmschutz festgelegt werden. Nach dem Bebauungsplan ist das Gebiet nördlich der Waldzeckstraße als Kerngebiet festgesetzt. Für solche Gebiete ist nach der Verkehrslärmschutzverordnung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen- sowie von Schienenwegen der Eisenbahn sowie der Straßenbahn sicherzustellen. Der Pegel darf am Tag 64 Dezibel (dB) und in der Nacht 54 dB nicht überschreiten. Darüber hinaus werden für die rmquellen Straßenbahn, oberirdische U-Bahn sowie Straßenverkehr von der Senatsverwaltung im Rahmen der Lärmminderungsplanung Maßnahmen zum Schutz der Anwohner erarbeitet.

An dem Sachstand hat sich seit der Beantwortung der DS 309/V nichts geändert.

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits Kontakt mit der BVG aufgenommen, um eine Lösung für das Problem des Straßenbahnlärms in der Wadzeckstr. 10/11, 10178 Berlin, zu finden?

Frau BzStRätin Weißler antwortet: Ebenfalls bezugnehmend auf die Beantwortung der DS 309/V im März 2017 besteht für das Bezirksamt aufgrund der Gesamtsituation, vor allem aufgrund der dargelegten Verantwortlichkeiten keine Veranlassung, mit der BVG in ein Gespräch zu treten, da das Bezirksamt nicht zuständig ist und die BVG mit einem zuständigen Gesprächspartner verhandeln wolle.

 

  1. Hat sich Bezirksamt mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr, und Klimaschutz in Verbindung gesetzt, um die Problembeseitigung des ausgehenden Straßenbahnlärms voranzutreiben?

Frau BzStRätin Weißler antwortet: Bezugnehmend auf die Beantwortung der zum einen Schriftlichen Anfrage 0047/V sowie der DS 309/V als auch vorangehend Gesagtem werden eingehende Beschwerden an die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht auf „einem falschen Gleis weiterfahren“. Das Bezirksamt hat keinen Zweifel daran, dass die Senatsverwaltung UVK in eigener Verantwortung diesen Aufgaben nachkommt.

 

 

Herr BV Torno von der Fraktion der AfD schildert, dass die Bürger in dem Miethaus an der Waldzeckstraße seit mindestens 10 Jahren über den Straßenbahnlärm klagen und hinterfragt, ob der Kontakt mit der Senatsverwaltung in dieser Zeit erfolgt sei.

Frau BzStRätin Weißler betont, dass es wichtig sei, den Bürgerinnen und Bürgern die korrekten Zuständigkeiten für die Belange und Anliegen zu vermitteln, damit sie sich entweder selbst dorthin wenden können oder in Kenntnis gesetzt sind, dass das Bezirksamt das Anliegen weitergeleitet hat.

 
 

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