Auszug - Kann Mitte kein OpenData?  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 9.6
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0750/V Kann Mitte kein OpenData?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenGruppe der Piraten
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1.  Welche Daten werden aktuell dem Portal "Open Data" zur Verfügung gestellt und in welchen Zeitabständen?
  2. Wie ist der aktuelle Plan des Bezirksamtes proaktiv die Initiative zu Open Goverment und Open Data zu unterstützen?

Zur Umsetzung des verabschiedeten e-Goverments Gesetzes fragen wir das Bezirksamt:

  1.  Was wurde bereits unternommen oder wird geplant zu unternehmen, um mit entsprechenden Qualifikationsmaßnahmen die Fähigkeiten und Kompetenzen der Dienstkräfte im Sinne des  E-Government-Gesetzes zu erweitern? (Vergleiche §2 (4) EGovG Bln)
  2. Wie ist der aktuelle Stand zur Einrichtung einer elektronischen Signatur in den jeweiligen Bezirksamtsabteilungen?
  3.  Wie ist der aktuelle Stand zur Einrichtung einer elektronischen Kommunikation mit Ende-zu-Ende Verschlüsselung?
  4.  Werden bereits Akten im Bezirksamt elektronisch geführt? (Stichwort eAkte)
  5.  Sind die Sicherheitskonzepte im Bezirksamt alle mit dem ITDZ mit Berlin-CERT (Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam)

Herr BzBm von Dassel antwortet: Herr Vorsteher, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrter Herr Konrad und Freitag, die Antwort, die mir hier, das gebe ich gerne zu, auch aufgeschrieben werden musste, ist relativ ausführlich. Ich würd sie etwas kürzen. In Anbetracht der Zeit würde ich Ihnen aber auch die Langfassung zukommen lassen. Gleichwohl will ich die Fragen kurz beantworten: Zur Frage 1: Derzeit veröffentlich das Bezirksamt Mitte keine Datensätze auf dem OpenData-Portal. Das Bezirksamt Mitte stellt ausschließlich Datensätze zu einem breiten Themenspektrum bereit, welches dann von den jeweiligen Senatsverwaltungen auf den berlinweiten Datensatz veröffentlicht wird, u. a. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Datensätze der Rubrik Geographie Stadtentwicklung. Grund dafür ist, dass Entwickler berlinweiten Datensätzen interessiert sind. Also das heißt, es ist relativ wenig  damit geholfen, wenn wir unsere Spielplätze in dieses Portal stellen und es gibt dann 12 verschiedene Datensätze von den Bezirken, dann ist es sinnvoller die Bezirke liefern dem Senat zu, der draus dann einen großen Datensatz macht. Das Bezirksamt Mitte, zur 2. Frage, verfolgt den Plan, Datensätze auf den Berliner OpenData-Portal bereit zu stellen, daran arbeiten erst asatze gibt in unserer Bezirksverwaltung, die für Dritte interessant sein könnten und die nicht geeignet sind, die aber einfach in den Datenbanken und Rechnern der Verwaltung schlummern. Aber, dass hatte ich ja gerade gesagt, in der Regel sind die Entwickler an diesem berlinweiten Datensätzen interessiert und nicht an den Teilinformationen aus einem einzelnen Bezirk. Zur 3. Frage der Qualifikation für die Umsetzung des e-Goverment-Gesetzes gibt es im Moment keine speziellen Qualifikationsmaßnahmen und ich glaube, dass sie nicht nur für die bezirkliche Verwaltung. Die IT-Stelle ist im engen Austausch mit den IT-Koordinatoren und Koordinatoren anderen Ämtern. Zur Umsetzung des e-Goverment-Gesetzes, wir werden ja jetzt auch noch einmal zwei Stellen besetzen können, die uns dabei helfen und wir wissen, nicht dass ich zu viel kürze. Genau, ein enger Partner bei der Zusammenarbeit wird die Verwaltungsakademie Berlin sein, die ja dann auch immer sicher stellen kann, dass alle auf dem gleichen Wissensstand sind und nicht einzelne Bezirke dann gewisse Dinge anders interpretieren als andere Bezirke. Zur Frage qualifizierte elektronische Signatur und Mailverkehr konnten BA Mitte bislang …ausschließen, bei folgenden Punkten: Zur Anwendung: einmal elektronische Abgabe der Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt. Die elektronische Abgabe wird von Dokumentenverfahren CEDAL, Internetanwendung elektronische Unterstützung des Stoffstrohanagements bei Erzeugern, Transporteuren, Entsorgern, sachverständigen Maklern, Händlern und Behörden. Ich wusste gar nicht, was sie alles machen. Und  ritter Punkt, wo die elektronische Signatur zum Einsatz kommt, durch die Übergabe von Dokumenten aus den Bürgerämtern an die Bundesdruckerei. Das kann man sich später ein bisschen besser vorstellen. Die Frage der Verschlüsselung, E-Mail-Kommunikation mit einer Ende zu Endeverschlüsselung ist derzeit im Bezirksamt nur im KJGD, also dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes im Einsatz, da bei den verschlüsselten Mails zwischen dem KJGD und der Charité. Alles andere ist noch sehr ausführlich. Die Seite kürze ich jetzt mal. Die Frage der elektronischen Akten: Sie wissen, dass das e-Goverment-Gesetz dazu verpflichtet, ab dem 1.1.2020 alle Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln. Bislang wird in der Bezirksverwaltung Mitte noch kein eigenständiger E-Akte-Dienst eingesetzt. In den IT-Fachverfahren sind die vereinten Komponenten der E-Aktenfunktionalität enthalten, unter anderem bei den Dokumentenmanagementsystemen. Die einzelnen Bezirke werden ja sugsessive umgestellt und da ist Mitte ungefähr im Mittelfeld der Abläufe für diese Umstellung. So: Die 7. Frage: Da muss ich darauf verweisen, das habe ich ja auch in den Haushaltsberatungen getan, dass wird sehr bemüht waren, aus eigenen Dienstkräften jemanden zum IT-Sicherheitsbeauftragten zu entwickeln. Da gab´s ja auch aus der Belegschaft durchaus Interesse. Die internen Bewerbungen wurden dann aber leider wieder zurückgezogen, so dass sich das Bezirksamt ja dann entscheiden musste, die Stelle, weil sie notwendig ist und weil ihre Bedeutung auch steigt, doch noch extern aus zu schreiben. Diese Ausschreibung liegt beim Personalrat. Ich hoffe daraus wird kein Politikum. Müsste dann, wenn das heute in der Sitzung besprochen oder beschlossen worden ist, mit der morgigen oder übermorgigen Tag auch veröffentlicht werden. Soweit. Wie gesagt, die Langfassung würden Sie dann schriftlich bekommen.

 
 

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