Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Einstellen der Bauanträge ins Internet – Wie soll die VzK 0415-V „Neue Bauvorhaben transparent machen“ in der Praxis umgesetzt werden:

Herr BzStR Gothe und Frau Lier erläutern auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden, dass die Bauvorhaben monatlich in derselben Listenform auf der Website der Bauaufsicht eingestellt werden, wie sie den Ausschussmitgliedern bisher zur Verfügung gestellt wurden.

 

Herr BV Draeger erkundigt sich nach einem noch nicht bebauten Grundstück Littenstraße / Weisenstraße, insbesondere danach, ob die Gerüchte nach einem Bauvorhaben auf diesem Grundstück stimmen, und wenn, wie sähe es aus.

Herr BzStR Gothe und Frau Lier erklären, dass dieses Grundstück rückübertragen worden sei und Baurecht besitze. Die Denkmalschutzbehörde spreche sich wegen der Nähe zur Klosterkirche und Stadtmauer gegen eine Neubebauung aus. In den letzten 4 Jahren gab es diverse Gespräche bezüglich der Möglichkeit eines Grundstückstausches. Inzwischen sei das Grundstück in das Eigentum eines Ehepaars aus Hamburg übergegangen, inkl. Baugenehmigung, die es zugunsten einer Bebauung für ein Jugendprojekten bebauen möchten.

 

Herr BV Leuschner (CDU- Fraktion) erkundigt sich nach Neuigkeiten zum Bauvorhaben auf dem Grundstück neben der „Letzten Instanz“.

Herr BzStR Gothe und Frau Lier erklären, dass der Anbau nicht zugelassen werde, insofern keine Neuigkeiten.

 

Frau BV Mayer erkundigt sich nach 2 Miethäusern im Milieuschutzgebiet Sparplatz (Tegeler Straße 38, Kiautschoustraße ?), die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen, die Mieter haben einen Brief erhalten.

Herr BzStR Gothe erläutert, dass das Gesetz zum Milieuschutz eine Umwandlung in Eigentumswohnungen erlaube, wenn in den folgenden 7 Jahren die Wohnungen den bestehenden Mietern angeboten werden. Das Bezirksamt werde die Umstände in diesem Fall recherchieren.

 

Frau BV Mayer bittet das Bezirksamt zudem um baldige Beantwortung der schriftlichen Anfragen.

 

 
 

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