Auszug - Dringlichkeitsanfrage zur teilweisen Haushaltssperre im Jobcenter Mitte  

 
 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 22:32 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0729/V Dringlichkeitsanfrage zur teilweisen Haushaltssperre im Jobcenter Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Folgen hat die teilweise Haushaltssperre des Jobcenters Mitte für die betroffenen Menschen und für bezirklich wichtige Projekte?
  2. Welchen Projekten droht infolge der Haushaltssperre der Abbruch, weil die weitere Finanzierung durch das Jobcenter nicht mehr möglich ist?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Die Anfrage wurde auch schon im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am 04. September besprochen. Die Anfrage hat uns kurzfristig erreicht und ich bin froh, dass das Jobcenter antworten konnte. Ich versuche kenntlich zu machen, wann ich die Position des Jobcenters Berlin Mitte referiere und wann ich meine eigene Position referiere. Auf die erste Frage antwortet das Jobcenter, es handelt sich hier nicht um eine klassische und auch nicht um eine teilweise Haushaltssperre. Die finanzielle Situation im August zeigte für das Jobcenter ein finanzielles Risiko zum Jahresende 2017, wenn die Investitionstätigkeit im Eingliederungsbudget, also in dem Bereich, aus dem Maßnahmen für die Integration in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt finanziert werden, wenn also diese Investitionstätigkeiten im Eingliederungsbudget sich im zweiten Halbjahr genau in dem Tempo fortsetzen würden wie im ersten Halbjahr 2017, dann hätte es eine Budgetüberschreitung gegeben. Deswegen sagt das Jobcenter, die Auskömmlichkeit des Haushaltes konnte nur durch Einschränkungen in verschiedenen Bereichen abgesichert werden. Dazu war es notwendig, die einzelnen Instrumente einer Überprüfung zu unterziehen und die Planung für die verbliebenen Monate 2017 zu überprüfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass allen Instrumenten noch Handlungsspielraum, wenn auch in geminderter Form, besteht. Erste Prämisse darüber sprechen wir ja nie ist die begleitende Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt bzw. die abschlussorientierte Qualifizierung von Arbeitslosen. Hier wurde keine Einschränkung vorgenommen. Im Bereich der Förderung des zweiten Arbeitsmarktes wurden, das sagt das Jobcenter, vorrübergehend (was ist vorrübergehend?) Einschränkungen vorgenommen. Die Frage, welche Projekte die Haushaltssperre dann wirklich auch verursacht, dass sie abgebrochen oder unterbrochen werden müssen, dazu habe ich eine längere Liste bekommen, die ich dem Protokoll der BVV beifügen würde. Ich werde das hier jetzt nicht alles verlesen. Jedenfalls sind es 94 Einsatzplätze, die zwischen dem 01.08.2017 und dem 01.11.2017tten verlängert werden sollen und die jetzt frühestens wieder ab November verlängert werden können. Nach dem Motto: „aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“, aber erst mal ist das hier eine Unterbrechung. Die Haushaltslage, führt das Jobcenter weiter aus, hat die Leitung des Jobcenters dazu bewogen, die FAV voll umfänglich hinsichtlich Nutzen und Zweck zu überprüfen, unter Berücksichtigung der oben genannten Punkten, für die Wiederaufnahme von „guten“ Projekten für die Kunden des Jobcenters Berlin wird zum 01.11.2017 geprüft. Gut, darauf hatten wir schon bei der Trägerversammlung hingewiesen, bei der Definition „was ist ein gutes Projekt?", "was ist ein nicht so gutes Projekt?“rde das Bezirksamt gern mit definieren. Klar ist, es gibt Kriterien, aber natürlich muss man auch den öffentlichen Nutzen mit berücksichtigen. Klar ist, das steht in jeder Antwort des Jobcenters, maßgeblich bei der Entscheidung sind die Bedarfe der Kunden im Rahmen der individuellen Integrationsstrategie.

Jetzt wird hier etwas ausgeführt, was man wirklich noch mal im Ausschuss mit Herrn Mania, dem Geschäftsführer des Jobcenters, diskutieren könnte, denn ich war etwas überrascht, als ich das gelesen habe, deswegen zitiere ich jetzt hier mal das Jobcenter: „Es gibt absolut keine empirischen Hinweise, dass ein zweites Jahr FAV für die Kunden zielführend ist. In der Regel liegt eine Stabilisierung, Erstaktivierung erst nach dem ersten Jahr vor und mit den Kunden kann jetzt bereits wieder gearbeitet werden.(Ich hoffe, dass auch vorher mit ihnen gearbeitet wird.). Es zeigt sich insbesondere aus den jetzt beendeten Projekten sowie den stichprobenartig gezogenen Kunden und Kundinnen. In den Gesprächen kommt klar vermehrt zum Ausdruck, dass der Weg in den ersten Arbeitsmarkt gesucht wird. (Ich denke, der wurde bei vielen auch schon vor Projektbeginn gesucht.)“

Im Moment, das ist ja auch noch wichtig, wie viele von den 94 können verspätet verlängert werden? Da sagt das Jobcenter, dass das spätestens zum 01.11.2017 passieren soll. 

 

  1. Welche FAV-Stellen, wie z.B. die VBB-Begleiter*innen, Stellen im Schul- und Umweltzentrum u.a., laufen aus und können durch die Haushaltssperre nicht weiter finanziert werden bzw. können nicht begonnen werden?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Die VBB-Begleiter*Innen sind nicht betroffen. Die Stellen im Schul- und Umweltzentrum sind betroffen. Da haben wir auch schon interveniert, allerdings ist das ein bisschen schwierig und ich kann das hier in einer öffentlichen Sitzung auch nicht weiter ausführen, der Träger hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme zu der Problematik geäert und er hat sich nicht so geäert, dass sein Projekt so mit den Anforderungen einer FAV konform erscheint. Das muss man sehr deutlich sagen, da wollte jemand medial mal etwas auf die Pauke hauen und hat das Gegenteil von dem erreicht, nämlich, dass wir jetzt richtig darum kämpfen müssen dieses Projekt überhaupt noch fortführen zu können. Vielleicht im Ausschuss dann dazu mehr.

Vielleicht lassen Sie mich noch eines sagen, weil wir dieses Instrument FAV ja hier auch wieder kritisch diskutieren. Aus Sicht des Bezirksamts Mitte, wir haben das ja auch an den Hauptausschuss gegeben und haben ja auch einige FAV-Stellen hier im Bezirk. Einige, wo wir auch richtig als Arbeitsgeber fungieren und andere, wo wir nur Einsatzstelle sind. Aber ich möchte doch hier noch, gerade noch rechtzeitig zwei Tage vor der Bundestagswahl, sagen: Wir sind uns eigentlich alle in der Arbeitsmarktpolitik einig. Das einzige wirklich dauerhafte Instrument für die Integration von Menschen mit doch größeren Vermittlungshemmnissen, wäre, wenn es diesen seit vielen Jahrzehnten diskutierten Aktentransfer gäbe. Das heißt also, dass die Menschen, wo wir wissen, dass sie dauerhaft wahrscheinlich nicht den Anforderungen des ersten Arbeitsmarkts genügen können. Jedenfalls nicht zu einem Mindestlohn eingestellt werden würden, dass die, wenn die dann in der öffentlichen Hand eingestellt werden würden, dass man einfach mehrere Leistungen, die sie vom Jobcenter eh bekommen würden, anrechnet. Wir geben ihnen noch 300€ oder 400€ dazu und dann hätten wir ganz viele, etwas niedrigqualifizierte Jobs, aber die Menschen hätten eine klar Aufgabe, sie wären im öffentlichen Dienst und sie wären finanziert von der öffentlichen Hand. Sie wären für uns finanzierbar, da wir natürlich nicht für Helfertätigkeiten 2.000€ bezahlen können. Mit der Co-Finanzierung des Jobcenters wäre das möglich. Und es gäbe eben ganz viele Aufgaben, die ansonsten liegen bleiben und die wir so nicht finanzieren können, sondern immer nur über Umwege von einem Instrument zu dem anderen. Deswegen ist es bedauerlich und ich weiß nicht ob ich es wirklich nur übersehen habe, dass keine Partei, die jetzt für den Bundestag kandidiert, dieses Instrument, was in der Fachwelt nicht umstritten ist, wo alle sagen, das ist die einzige Garantie, dass wir noch mal eine Million Menschen irgendwie in dauerhafte Beschäftigung bekommen, dass das so völlig aus dem Fokus geraten ist.

Wer auch immer sich an welcher Koalition beteiligt, dieser aktiv-passiv Transfer, der muss kommen, weil ansonsten wissen wir wirklich nicht wie wir mit einer großen Gruppe von Nichtqualifizierten oder Schlechtqualifizierten oder eingeschränkten Menschen, die wirklich dauerhaft im ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sein können, umgehen sollen. 

  1. Wie lange wird nach Kenntnis des Bezirksamts die Haushaltssperre im Jobcenter anhalten und welche kurz- und langfristigen Gegenmaßnahmen plant das Jobcenter?

Die Frage erübrigt sich durch die Antwort zu Frage eins.

Herr BV Lötzer von der Fraktion DIE LINKE merkt an und erfragt: Ihren Schlussbemerkungen, Herr von Dassel, stimme ich ausdrücklich auch zu. Eine Bitte zu diesen 94 Stellen, können wir das trotzdem schriftlich kriegen? Weil, das ist ja relativ dringlich wahrscheinlich für verschiedene Projekte.

Herr BzBm von Dassel antwortet: Wir mailen das morgen.

 
 

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