Auszug - Beratung und Diskussion über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Jahre 2018 und 2019“, Drs. 0646/V zu den Kapiteln: 3340 Schule, Sport und Facility Management 3700 Schule und Sport 3701 Grundschulen 3702 Sekundarschulen 3703 Gemeinschaftsschulen 3704 Gymnasien 3705 Sonderpädagogische Förderzentren   

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Vorsitzende, Frau Schrader, schlägt vor, die Titel, den Schulausschuss betreffend, einzeln aufzurufen und zu diskutieren. Dem wird zugestimmt. Frau Schrader weist darauf hin, dass am 19. und am 20.09.2017 die entsprechenden Einzelpläne noch einmal im Hauptausschuss aufgerufen werden. Hier habe jede Fraktion erneut die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

 

Kapitel 3700 Schule und Sport

 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, möchte wissen, warum bei den Jugendverkehrsschulen nur 2 Standorte benannt seien und die Berolina- Straße fehle?

Herr BzStR Spallek teilt mit, dass der Standort Berolina-Straße als nicht genutzte Filiale der Gottschedstraße geführt werde. Der Standort sei flächenmäßig vorhanden, werde aber nicht genutzt.

 

 

111 12  Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft

Herr BV Schepke (Grüne) bezieht sich auf das Schülerbootshaus in Tegel und möchte wissen, ob Schüler/-innen aus dem Bezirk Mitte dort übernachten? Frau Ferrary teilt mit, dass Mittes Schüler/-innen dort nicht übernachten. Wenn sie und andere aus anderen Bezirken am Ruder- oder  Segelunterricht teilnehmen, entstehe dort keine Übernachtungssituation. Wenn Dritte dort übernachten, werde dies entsprechend Entgeltordnung abgerechnet. Dies sei geregelt. .
Die Vorsitzende, Frau Schrader, teilt ergänzend mit, dass das Schülerbootshaus dem Berliner Forsten gehöre. Mitte habe ein Nutzungsrecht.

111 12  Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft

Herr BV Schepke (Grüne) bezieht sich auf das Schülerbootshaus in Tegel und möchte wissen, ob Schüler/-innen aus dem Bezirk Mitte dort übernachten? Frau Ferrary teilt mit, dass Mittes Schüler/-innen dort nicht übernachten. Wenn sie und andere aus anderen Bezirken am Ruder- oder  Segelunterricht teilnehmen, entstehe dort keine Übernachtungssituation. Wenn Dritte dort übernachten, werde dies entsprechend Entgeltordnung abgerechnet. Dies sei geregelt. .
Die Vorsitzende, Frau Schrader, teilt ergänzend mit, dass das Schülerbootshaus dem Berliner Forsten gehöre. Mitte habe ein Nutzungsrecht.

 

112 01  Geldstrafen, Geldbußen
  Verwarnungs- und Zwangsgelder

Herr BV Gün (SPD) bezieht sich auf Schulschwänzer/-innen und fragt nach, wie sich dies im Haushalt widerspiegele und der Ansatz erhöht werde. Herr BzStR Spallek weist darauf hin, dass sich der Ansatz am IST des Jahres 2016 orientiere. Sein Amt sei bemüht, die Schulpflicht konsequent durchzusetzen. Dem Tagespiegel der letzten Woche konnte entnommen werden, dass im letzten Schuljahr rd. 1100 Schulversäumnisse vorlagen, aber keine Bußgeldbescheide. Dieses Jahr gab es mehr als 90 Bußgeldbescheide (den höchsten mit 884,50 € festgesetzt wegen 157 Tagen Fehlzeit).

 

124 01  Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume

Herrn BV Gün (SPD) irritiere der Ansatz in 2017 und bittet um Erläuterung. Herr BzStR Spallek teilt mit, dass der Ansatz 2017 aus der Haushaltsberatung von vor 2 Jahren stamme. Warum der Ansatz 2016/2017  3.000 € gewählt und beschlossen wurde, könne er nicht nachvollziehen. Es ist sinnvoll, weil noch kein IST für das Jahr 2017 vorliege, sich am IST von 2016 zu orientieren. Man hatte im Haushaltsjahr 2016 rd. 120.000 € Einnahmen durch die Vermietung des Gebäudes in der Zwinglistraße 37 (ehemalige Wartburg-Schule). Der Nutzer sei aufgeführt. Der Nutzer sei per heute noch immer in diesem Gebäude und wird voraussichtlich auch noch mindestens 2018 ggf. 2019 in dem Gebäude verbleiben. Er möchte dort verbleiben. Das hänge davon ab, wann das BA die Liegenschaft für eigene Zwecke benötige. Von diesem Zeitpunkt an zurückrechnend müsse der Nutzer das Gebäude verlassen, damit man ggf. Sanierungsmaßnahmen, Baumaßnahmen vornehmen könne.

Die Vorsitzende, Frau Schrader, teilt ergänzend mit, dass es sich um die ehemalige Wartburg-Schule handele, die wegen der innenliegenden Hausmeisterwohnung und der innenliegenden Sporthalle nach wie vor im Vermögen des Bezirks Mitte befinde und damals vermietet wurde.

 

119 03  Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen

Herr BV Torno (AfD) bittet um Erläuterung der 1.000 €. Herr BzStR Spallek teilt mit, dass es sich um einen Betrag handele, der eingestellt werde, weil man keine konkrete Summe nennen könne.

 

359 21 Einnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)

359 22 Einnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz (Sachausgaben)

Die Vorsitzende, Frau Schrader, möchte wissen, ob die Schulausschussmitglieder eine Liste über die Höhe der Rücklagen der einzelnen Schulen erhalten könnten (mit Stand Ende September)? Es handele sich um Gelder, die den Schulen gehören und die vom Schulamt verwaltet werden. Die Schulen können das Geld eigenverantwortlich ausgeben. Herr BStR Spallek sagt dies zu.

 

428 01  Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten

Herr BV Leuschner (CDU) bringt für seine Fraktion einen Änderungsantrag ein, den er anschließend an die Ausschussmitglieder verteilt.

Er vermittelt, dass eine höhere Summe für 10 Schulhausmeister eingesetzt werden sollte. Herr BzStR Spallek antwortet, dass es nicht so sei, dass es keine Schulhausmeister gebe. Es gebe 1 Stelle pro Schule. Im April/Mai 2017 diskutierte die BVV darüber und habe einen Beschluss gefasst, dass das Bezirksamt für eine angemessene Ausstattung mit Schulhausmeister/-innen bei der Haushaltsplanaufstellung sorgen möge. Im Beschluss der Konferenz der Schulleitungen heißt es, sich dafür einzusetzen, dass die Situation mit Schulhausmeistern deutlich verbessert werde.

11 Schulstadträte in Berlin haben einen Beschluss gefasst, dass sie sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass zusätzliche Hausmeisterstellen geschaffen werden (statt einer Stelle 1 ½ Stellen).

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden die Fachämter gebeten, entsprechende Dienstkräfteanmeldungen zu erstellen und einzureichen. Herr BzStR Spallek habe 30 zusätzliche Hausmeisterstellen angemeldet. Es sei keine Stelle in den Haushaltsplan mit eingeflossen. Das IST des letzten Jahres werde fortgeschrieben, es werde keine Ausweitung oder Ergänzung der Schulhausmeisterkapazitäten im Haushaltsplan geben.

Des Weiteren vermittelt Herr Spallek, dass 10 Stellen nicht ausreichend seien, aber ein Stück helfen. Man habe per heute sogenannte Springer, die keiner festen Schule zugeordnet seien, sondern unterschiedliche Einsatzorte haben, aber auch mehrere Schulen gleichzeitig betreuen. Am Französischen Gymnasium sei der Schulhausmeister aktuell erkrankt. Ein anderer Kollege sei vormittags dort und nachmittags ein anderer Kollege. Die Zeiten werden aufgeteilt.

Des Weiteren vermittelt Herr Spallek, dass man schauen müsse, wie man die Bedarfe abdecken könnte, wenn durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit Vakanzen entstehen. Hier müsste man eine Reserve bilden, die man nicht habe. Er habe Verständnis, dass die Konferenz der Schulleitungen sich vehement dafür ausgesprochen habe, die Schule für Andere zu öffnen. Der Personalrat habe dies abgelehnt. Wahllokale, die sich in Schulen befinden, seien derzeit nicht gewährleistet, weil der Hausmeistereinsatz nicht gesichert sei. Diese Einsätze müsse man auch für Sport oder andere Aktivitäten und Veranstaltungen genehmigen. Man werde jetzt zeitnah mit dem Amt für Bürgerdienste Gespräche führen und nach Alternativen suchen.

 

Frau BV Dietzsch (FDP) fragt bezogen auf den Wahltag am 24.09.2017, wie sich der Personalrat bei der letzten Wahl positioniert habe? Herr Spallek kann diese Frage nicht beantworten. Er müsse nachschauen. Er vermittelt, dass der Personalrat derzeit untereinander sehr diskussionsfreudig und manchmal entscheidungsschwach sei.

 

Herr BV Bayat (SPD) meint, da die Gegenfinanzierung durch Parkraumbewirtschaftung und Parkscheinautomaten sehr begehrt sei, ob daraus die erforderliche 1 Mio. € für zusätzliche Hausmeister für die Schulen entsprechend CDU-Antrag finanziert werden könnte?

Herr BV Leuschner (CDU) meint, dass der Schulausschuss Prioritäten setzen möge, wenn höhere Summen anfallen. Seine Fraktion sei überein gekommen, dass die Aufstockung der Schulhausmeister sehr wichtig sei. Die Fraktion der CDU habe sich entschlossen, die Mehreinnahmen für Schulhausmeister zu verwenden. Die Fraktion der CDU würde sich freuen, wenn der Schulausschuss dem Antrag zustimmen könnte.

  

Herr BD Golodni (CDU) vermittelt, dass der Hauptausschuss dem zugestimmt habe. Die Mittel in Höhe von ½ Mio. € wären vorhanden. Die Frage stelle sich, wie man sie verteilen könnte.

 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, schlägt vor, den Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit aufzurufen, wenn der Schulausschuss über die Schul-Kapitel abstimme. Dem wird zugestimmt.

Frau Schrader bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn BzStR Spallek. Danach habe der Schulbereich 9 Stellen bekommen. Wofür werden diese eingesetzt? Herr Spallek verweist auf den Stellenplan und gibt dazu einige Erläuterungen.

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bittet, für die Hauptausschusssitzung ein Organigramm des Schulbereichs zur Verfügung zu stellen, aus dem die Stellenveränderungen hervorgehen. Herr BzStR Spallek antwortet, dass dies nicht aussagefähig sei, weil veraltet. Man arbeite an einer Neuaufstellung des Bereichs. Wenn diese erfolgt sei und der Personalrat zugestimmt habe, werde er darüber informieren und das entsprechende neue Organigramm dem Schulausschuss zur Verfügung stellen.

 

514 01  Härtefallfonds, Schulmittagessen

Herr BV Torno (AfD) möchte wissen, in wie vielen Schulen Schulessen verzehrt werde? Des Weiteren bittet er den Begriff „Härtefallfonds“ zu erläutern. Frau Ferrary teilt mit, dass es sich um einen Fonds handele, der eingerichtet wurde, um in temporären familiären Notlagen Eltern von der Verpflichtung der Zahlung irgendeines Kostenbeitrages zum Schulmittagessen gänzlich frei zu stellen. Über die Entscheidung selbst befinden die Schulen. Es gebe 2 Grundschulen (Wedding-Grundschule = 39 Schüler/-innen und Leo-Leoni-Grundschule = 5 Schüler/-innen), die vom Härtefallfonds Gebrauch machen. Das Geld kommt vom Senat, Mehrausgaben werden zu 100% abgefedert. Trotzdem bestehe die Aufgabe, den Betrag auf 20.000 € bei der Aufstellung des Haushalts zu deckeln. Diese Summe werde voll ausgeschöpft.

 

518 02   Mieten für Fahrzeuge

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bittet um kurze Erläuterung. Frau Ferrary teilt mit, dass die Leistungen ausgeschrieben werden, was zu Preiserhöhungen führte.

 

519 02  Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen

Frau BV Dietzsch (FDP) bezieht sich auf die Jugendverkehrsschulen und bittet um Erläuterung. Herr BzStR Spallek teilt mit, dass die Jugendverkehrsschule ein außerschulischer Lernort und daher nach Auffassung des Bezirksamtes wie Schule zu betrachten sei. Daher werde eine Sanierung aus den Mitteln der Bauunterhaltung für Schulen erfolgen. Darüber hinaus gebe es in 2017 ein 99.000-Programm, wo der Senat zur Stärkung der Radverkehrsinfrasruktur den Bezirken je Standort einer Jugendverkehrschule 99.000 zur Sanierung bzw. für Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt habe, allerdings mit der Maßgabe, diese innerhalb des Jahres 2017 zu verbauen. Der normale Unterhalt würde aus der Bauunterhaltung für Schulen bestritten werden. Die Bauunterhaltung an sich werde mit dem Haushalt 2018/19 neu aufgestellt. Die Veranschlagung nach Wiederbeschaffungswerten erfolge nicht mehr nach 1 %, sondern nach 1,23 %. Der Anteil, der auf Schulen entfalle, werde mittlerweile gekapselt. Auch Wiederbeschaffungswerte der Schulen werden entsprechend den 1,23 % gebildet. Das mache ca. 14,2 oder 14,4 Mio. € aus, die ausschließlich zur Bauunterhaltung in, an und um Schulen verwendet werden können.

 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, fragt nach, ob in den 14 Mio. € Unterhaltungsmittel für alle 3 Standorte der Jugendverkehrsschulen enthalten seien? Herr Spallek teilt mit, dass außerschulische Lernorte Schulen seien und aus der Bauunterhaltung für Schulen finanziert werden. Die Frage von Frau Schrader, einen konkreten Betrag zu benennen, der für die Jugendverkehrsschulen aufgewendet werden, könne er nicht beantworten. Abschließend vermittelt er, dass der Betrag auskömmlich sei. Er glaube nicht, dass man ein Problem damit habe, zu wenig Geld zur Verfügung gestellt zu bekommen, sondern, eher, die nötigen  Verfahren, Kapazitäten, Ressourcen und Prozesse bereitzustellen, um die Umsetzung dieser Gelder zu ermöglichen. Aufgabe des Bezirksamtes werde es in den nächsten Jahren sein, dass, was in der Kategorie 4 in der Baumaßnahmeplanung abgebildet werde zu realisieren (Bauplanungsvorbereitung, Konzepte, Bedarfsprogramme aufstellen, VPU, BPU, die dann Grundlage einer Ausschreibung sein können). Liege das alles vor, könne man in die Ausschreibung gehen und hoffen, dass es Firmen gebe, die sich auf die Ausschreibung bewerben, Angebote abgeben und zuschlagsfähig seien.

 

Frau BV Kreitmair (SPD) fragt nach, ob man damit rechne, dass die 14 Mio. € nicht ausgegeben werden können? Herr BzStR Spallek vermittelt, dass das das Ziel des Bezirksamtes Mitte sei. Man sei sich bewusst, dass man sich im öffentlichen Fokus (wie Presse, Medien, der Schüler/-innen, aber auch der Senatsverwaltung) befinde.

 

Die Vorsitzende, Frau Schrader, fragt nach, ob Herr Spallek mitteilen könne, in welcher Art und Weise und in welcher Größenordnung diese Mittel verwendet werden?

Herr Spallek teilt mit, dass sich derzeit die Baumaßnahmeplanung 2018 in der Entwurfsfassung oder Abstimmung zwischen den einzelnen Fachämtern befinde. Die SE FM unterbreite einen Vorschlag entsprechend der vorhandenen Kapazitäten sowie der finanziellen Mittel.

 

Herr BV Torno (AfD) meint, dass die 14 Mio. € sehr wenig seien, wenn man die Gesamtsumme betrachte, die im Sanierungsstau bisher aufgelaufen sei. Er fragt nach, welche Baumaßnahmen werden in 2018 für die 14 Mio. € angedacht? Herr Spallek teilt mit,  hier spreche man über die Bauunterhaltung, die dazu dienen soll, dass der Zustand der Gebäude sich nicht weiter verschlechtern soll. Die Finanzierung des Bedarfs, der aus dem Gebäudescan resultiere, stehe auf einem anderen Blatt und erfolge separat /SIWANA, SIWANA III u. a.). Die Finanzierung dieser Maßnahmen käme noch einmal oben drauf. 

 

Abschließend bittet Herr Torno den Unterschied zwischen baulicher Unterhaltung von Schulen und dem Schulscreaning zu erklären. Herr BzStR Spallek teilt mit: Bauliche Unterhaltung sei z. B. Türklinke falle ab, Tapete falle von der Wand, Fensterscheibe gehe defekt oder Dach habe ein Loch. Unter dem Bedarf, der mit dem Gebäudescan festgestellt wurde, verstehe man, eine rottige Infrastruktur grundhaft zu erneuern bis hin zur energetischen Sanierung (Heizkessel, komplette Dacheindeckung u.a.).

519 12  Kleiner Unterhaltungsbedarf für Schulen und Schulsportanlagen

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bittet um Erläuterung des Unterschieds von Titel 519 12 zu Titel 519 02 und fragt, ob es damit zu tun habe, dass die Schulen Maßnahmen in Eigenverantwortung umsetzen? Herr Spallek bejaht.

 

525 09  Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT

Die Vorsitzende, Frau Schrader, stellt fest, dass es einen Aufwuchs im Vergleich zum Ansatz gebe, der aber geringer als im Vergleich zum IST sei und bittet um Erläuterung. Frau Ferrary teilt mit: In dieser Differenz zwischen dem jetzigen Ansatz und dem IST 2016 müsse man die Entnahmen aus der Rücklage abziehen. Das bedeute: Die 18.000 € sei die rein verbleibende Summe ohne Maßnahmen, die man in 2016 noch extra finanziert habe. Man habe dem SUZ im letzten Jahr eine Topfmaschine finanziert (für ca. 16.000 €). Andere Maßnahmen waren noch dabei, die jetzt nicht automatisch in der Planung seien.

 

525 12  Verkehrserziehung

Die Vorsitzende, Frau Schrader, bittet um Erläuterung. Frau Ferrary teilt mit, dass es sich hier um Mittel handele, die auch von den Standorten der Jugendverkehrsschulen für reine Verkehrserziehungen genutzt werden können. In Zusammenarbeit mit der Polizei gebe es Projekte, die in den Standorten selbst stattfinden können. Durch die zusätzlichen Mittel habe man jetzt für die außerschulischen Lernorte viel mehr Geld zur Verfügung. Der Titel 525 12 sei ein alter Titel, der einfach zusätzlich zur Verfügung stehe.

 

534 05  Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz

Die Vorsitzende, Frau Schrader, fragt nach dem Ansatz, der 2018/2019 gebildet wurde. Dieser entspreche in etwa dem IST des Jahres 2016. Hier komme u. a. der Schülerhaushalt vor. Sie bittet, den Titel kurz auf zu schlüsseln (104.000 €). Frau Ferrary meint, dass es im Detail nicht möglich sei. Es laufe grade ein Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb der Jugendverkehrsschulen. Des Weiteren gebe es im SUZ eine neue Leitung. Frau Ferrary könne sich mit beiden Einrichtungen erst hinsichtlich der Vorplanung 2018 zusammensetzen, wenn über das Interessenbekundungsverfahren entschieden sei. Danach werden die inhaltlichen Prioritäten festgelegt. Man möchte so flexibel bleiben, dass beide Einrichtungen je nach Bedarf ausgestattet und zufrieden seien. 

Frau Schrader fragt nach, ob es sich hier auch um die Mittel handele, die für die außerschulischen Lernorte vom Land zugewiesen werden? Seien sie komplett in Höhe der Zuweisung eingestellt worden? Frau Ferrary teilt mit, dass sie sich die Summen von SE Finanzen aufschlüsseln lassen habe. In der Zuweisung seien tatsächlich 144.000 € angekommen. 142.000 € wurden tatsächlich weiter geleitet. Sie sind nicht alle beim Titel 534 05 veranschlagt. Ca. 70.000 € seien beim Titel 525 09 und ca. 50.000 € seien beim Titel 534 05 am Ende angekommen. 21.000 € wurden für Honorare eingestellt.

 

671 05  Beförderung von Kindern mit Behinderung

Herr BV Torno (AfD) möchte wissen, ob es sich um Anschaffungskosten für Schulbusse, Reparaturkosten handele? Frau Ferrary teilt mit, dass es sich um Kosten für Dienstleistungsverträge handele, die regelmäßig ausgeschrieben werden, um Schüler/-innen mit Behinderung zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Auf die Frage von Herrn Torno, wie viele Schulbusse es gebe, könne Frau Ferrary nicht antworten, weil es nicht in ihrer Zuständigkeit liege. Des Weiteren fragt er nach, ob es eine Regelung mit den Eltern gebe, wenn sie ihre Kinder selbst zur Schule bringen und abholen. Gebe es eine Regelung, dass es eine Kostenerstattung gebe? Antwort: Nein.

 
 

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