Auszug - Jugendverkehrsschul-Standorte im Bezirk fit machen-Landesmittel nutzen!  

 
 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0624/V Jugendverkehrsschul-Standorte im Bezirk fit machen-Landesmittel nutzen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

  1.                 Inwieweit entspricht es den Tatsachen, dass die Bezirke durch den Senat informiert wurden, dass Landesmittel für die Förderung der Radinfrastruktur und für Radverkehrsprojekte auch für die Entwicklung der Jugendverkehrsschulstandorte in den Bezirken verwendet werden können und zwar im Umfang von bis zu 99.000 Euro pro Standort?

Herr BzStR Spallek antwortet: Generell wurde der Bezirk mit Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 29.05.2017 informiert, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtverkehrs kurzfristig mit Mitteln in Höhe von bis zu 99.000€ pro Einzelvorhaben gefördert werden können. Die Jugendverkehrsschulen werden in diesem Schreiben explizit benannt. Das Schulamt erhielt die Information Anfang Juli, da das Schreiben der Senatsverwaltung von der empfangenden Abteilung im Bezirksamt Mitte nicht unverzüglich weitergegeben wurde, sodass im Rahmen einer Stadträterunde, der für Schule zuständigen Stadträte, dort nochmal drauf eingegangen wurde. Die Kollegen aus Tempelhof-Schöneberg dann dieses Schreiben zur Verfügung gestellt haben, und nahezu zeitgleich dann auch nochmal die Deutsche Verkehrswacht diesen Beschluss gekriegt hat und damit erstmals mich persönlich angeschrieben hat und informiert hat, dass diese Möglichkeiten zur finanziellen Förderung besteht.
Das Schreiben ist nach meiner Erinnerung ursprünglich an den für Bau zuständigen Dezernenten gegangen, wobei Bau hier wieder den Bereich SGA betrifft. Also nicht Stadtentwicklung sondern Hochbau, wahrscheinlich in der Annahme, dass Radwege und Verkehrsanlagen in Zuständigkeit des SGA’s fallen. Aber wenn wir in eine Jugendverkehrsschule treffen, da Sie ja mittlerweile auch, wie ich gelernt habe, das der Hoheitsträger das Schulamt ist und man die Hoheitsträger auch mal ansprechen sollte, was da gemacht werden kann oder soll.

 

  1.                 Wenn ja, was ist wann konkret im Hinblick auf die einzelnen Jugendverkehrsstandorte im Bezirk geplant?

Herr BzStR Spallek antwortet: Das Schulamt beabsichtigt, die Mittel wie vorgeschlagen zur Sanierung in den Jugendverkehrsschulen einzusetzen und ist derzeit in der Planungsphase. Selber haben wir das letzte Woche angeschaut an der Bremer Straße, da ist jetzt untechnisch so ein Geruckel und aufgerissene Fahrbahnteile, teilweise gibt es auch Wurzelausbildungen, die dann nicht so sehr auf den Fahrbahnen sondern eher an den angrenzenden – ich sag es jetzt mal simuliert – Gehwegbereichen liegen. Das muss man sich erstmal anschauen. Eine Renovierung ist noch nicht bekannt, dass hängt auch damit zusammen, dass das zuständige Schulamt erst relativ kurzfristig informiert wurde, dass diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Und wir schauen müssen wie hoch die geschätzten Kosten sind und wenn davon auszugehen ist, dass diese 99.000€ für eine flächige Sanierung nicht ausreichen sollten, welche Alternativen oder zusätzlichen Finanzierungsquellen aktiviert werden können. Spontan fällt mir zum Beispiel hier das Schulanlagen-Sanierungsprogramm ein. Sie wissen ja, dass es sich bei der Verkehrsschule um einen außerschulischen Lernort handelt. Sollte das nicht möglich sein oder ausreichen, fallen mir auch andere Finanzierungsquellen, die ich im Ausschuss gerne vorstellen werde.

 

  1.                 Welche weiteren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen plant der Bezirk konkret für den Standort der Jugendverkehrsschule in der Bremer Straße?

Herr BzStR Spallek antwortet: In der Bremer Straße werden aktuell die dringenden Maßnahmen durchgeführt. Das sind z.B. die Dachreparatur und Spülung der Abwasserleitungen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten und die Bausubstanz zu schützen.
Für das Jahr 2018 soll der Standort Bremer Str. in der Baumaßnahmeplanung berücksichtigt werden, um einen –schlechte Verständigung- Gebäude sowie der Außenanlagen zu ermöglichen. Wir sind dabei mit den anderen Fachämtern den Entwurf der Baumaßnahme Planung 2018 zu erarbeiten, werden die unterschiedlichen Maßnahmen angemeldet, priorisiert, geordnet und dann auch den entsprechenden Ämtern zugeordnet und in eine Reihenfolge gebracht. Es ist absehbar, dass wir bereits jetzt deutlich mehr Anmeldungen haben als zur Verfügung stehende Kapazitäten. Es wird also nicht alles was wir beschließen, umsetzbar sein, was nicht mit den Ressourcen der Abteilung FM. Ich vermute auch mal, das betrifft dann auch das Straßen- und Grünflächenamt, weil wir ja insgesamt einen hohen Sanierungs- und Instandhaltungsstau haben, der abgearbeitet werden muss, der sich über ganz viele Bereiche erstreckt. Deswegen würde ich der Diskussion und letztendlich auch der Entscheidung nicht vorgreifen. Das wird wahrscheinlich erst nach den Sommerferien sein, wo wir einen Entwurf haben, der hinreichend konkret ist und auch zwischen den Fachämtern abgestimmt, wenngleich noch nicht entschieden, denn das macht das Bezirksamt. Ich hoffe sehr, dass es in diesem Jahr früher erfolgen wird als im letzten Jahr.

 

Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach dem konkreten Standort der angesprochenen größeren Sanierungsmaßnahme und ob die konkreten Vorstellungen des Bezirksamtes derim Planungsprozess befindlichen Maßnahmen im Schulausschuss vorgestellt werden, vor allem, was darunter zu verstehen sei. Weiter erkundigt sie sich, ob der Schulausschuss oder die Nachbarschaft die Möglichkeit erhalten, sich einzubringen.

Herr BzStR Spallek antwortet: Vielleicht ist das genau der Anlass, diese Fragen im Ausschuss zu erörtern – was sind größere Maßnahmen. Da gibt ess ja vielleicht unterschiedliche Interpretationen. Ich sag jetzt mal das Schlagwort „Reparatur einer Fahrbahn“ für 280,-€, ist für mich eine kleinere. Für mich persönlich sind Maßnahmen in der Größe um 45.000€ schon größer. Ich weiß nicht, ob es zutrifft, ich habe gehört, dass bei der Asphaltierung von Flächen es durchaus Richtwerte gibt, die so um die 150,-€ liegen können – pro Quadratmeter. Wenn ich mir dann eine Fläche anschaue, die 700m² groß ist, dann haben wir schon 105.000€ zusammen. Also das ist flächig nicht hoch aber breit und vielleicht groß und vom Betrag her sowieso, also von meinem Empfinden. Ich würde jetzt nicht davon ausgehen, dass eine komplette Umgestaltung, Neubebauung planen, sondern eher Instandsetzung und allein das könnte durchaus schon mit größeren Maßnahmen und Aufwänden verbunden sein. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das z.b. mit der Wurzelausbildung ist, die man im Gehwegbereich vielleicht anders bearbeiten kann, als bei Fahrwegen, in einer Jugendverkehrsschule. Ob man da entsprechend auskoffern muss, und Ähnliches, Handausschachtung, die sind ja recht teuer. Ich glaube auch nicht unbedingt, dass der grundsätzliche Charakter der Jugendverkehrsschule verändert wird, zumindest nach meiner Inaugenscheinnahme letzte Woche, gibt es alleine durch die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen größere Aufwendung die notwendig sind, um da ein angemessenes Fahren, Gehen, Rollen, wie auch immer zu ermöglichen, ohne da jetzt großartig was zu verändern, also neue Gebäude zu bauen, andere Wegeführung, Zeicvhanlagen und und und. Wo man vielleicht noch nachdenken könnte eine breit angelegte Partizipation/Bürgerbeteiligung durchzuführen. Wenn das eher auf Instandsetzung zielt im Bestand, aber vom Umfang her größer, das ist nämlich der Punkt wo ich mir nicht ganz sicher bin, wann das dann möglich sein wird. Weil ähnlich wie bei den Turnhallen, die als Notunterkunft benutzt wurden, müssen wir ja an bestimmten Stellenwerten Ausschreibungsverfahren durchführen. Und da wir ja jetzt erst vor Kurzem davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird, werden wir da jetzt in der Planung gucken, im Sinne einer Bestandaufnahme, was muss gemacht werden, vielleicht auch im Rahmen einer Prioritätensetzung. Wir haben gesagt, das am Gebäude was gemacht wird, aber das ist ja nicht die Maßnahme an der Fläche. Wir sind noch nicht so weit. Deswegen sag ich ja auch, dass der Plan der Finanzierung da eine wichtige Komponente ist, denn wenn man schon mal rangeht, sollte man auch vernünftig rangehen. Zusätzliche Finanzierungsquellen aktivieren, um dann schon ordentlich da was zu machen. Man muss sich da auch mit abstimmen, damit wir nicht in die Situation kommen, wo gerade eine Saison ist, wo die Jugendverkehrsschule genutzt wird, gebaut wird. Gleichzeitig wissen Sie auch, dass Januar oder Dezember nicht unbedingt so die Zeit ist wo man Tiefbaumaßnahmen durchführt. Also wir sind noch ganz am Anfang, wir sind positiv überrascht über die zusätzliche Unterstützung der Senatsverwaltung. Und wenn Sie das auf die Tagesordnung setzten, für den nächsten Ausschuss werden wir dann den aktuellen Stand der Dinge mitteilen.


Frau BV Schrader von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob es aus der Erfahrung mit der verspäteten Informationsweitergabe Auswertungsgespräche gegebeb habe, um solches zukünftig zu vermeiden. Herr BzStR Spallek berichtet, dass stet an dem Thema „Zuständigkeitsprüfung und unverzügliche Weiterleitung“ gearbeitet werde, weitere Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden können. Es sei auch sehr wichtig, die Zuständigkeitsebene zu berücksichtigen, d.h., dass wenn  Informationen von der Staatssekretärsebene an die Bezirksstadtratsebene gehen, der weitere Austausch auf dieser Ebene bleiben sollte, und nicht auf der Arbeitsbene, insbesodere da sich die Informationen aus den Schreiben auf politische Handlungsfelder auswirken können (Bezugnahme GGO). In der nächsten Bezirksamtsrunde, an der alle Bezirksamtsmitglieder anwesend sind, werde das Thema besprochen.

Ein Dank gehe an den zuständigen Staatssekretär bzw. die Kollegen aus den anderen Bezirken, die das Schreiben wortgleich nochmals zur Verfügung stellten. Bei der eGelegnheit stellte sich zudem heraus, dass in anderen Bezirken der Prozess ebenfalls nicht optimal verlief. Es könne damit zusammenhängen, dass nicht gleich erkannt wurde, dass Radwege in einer Jugendverkehrsschule nicht in die Zuständigkeit des SGA fallen.

Herr BzStR Spallek führt weiter aus, dass er sich zur Jugendverkehrsschule in der Gottschedstraße ad hoc nicht äußern könne. Zur Inanspruchnahme von Mitteln für die Jugendverkehrsschulen werde explizit darauf hingewiesen, dass es 2 Standorte gebe, nicht einen mit einer weiteren Filiale. An dem besagtenSchreiben sei ein Antragsformular beigefügt, mit dem die Fläche und die voraussichtlichen Kosten angegeben werden. Da das Schreiben erst so spät eingegangen sei, sei die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen.

 

 
 

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