Auszug - Klimaschutz – andere Bezirke zum Vorbild nehmen!  

 
 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 5.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0606/V Klimaschutz – andere Bezirke zum Vorbild nehmen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Warum hat das Bezirksamt bisher noch kein Klimaschutzteilkonzept bzw. ein Klimaschutzkonzept erarbeitet, wie sie bereits in anderen Bezirken mit Fördermitteln des Bundes  erstellt wurden?

Herr BzStR Spallek antwortet:

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes unter Berücksichtigung aller Handlungsfelder dazu gehören Versorgung, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr als auch Haushalt und Konsum ist aufwendig und arbeitsintensiv. Der Senat in Berlin hat ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, welches Strategie und Maßnahmen zum erreichen der Klimaschutzziele erstellt. Im Juni diesen Jahres hat die Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Berliner Klimaschutz Programm 2030, abgekürzt BEK 2030, beschlossen. Das BEK 2030 enthält weitere Strategien und Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele dienlich sind. Die Strategien und Maßnahmen werden nun vom den in Bezirksamt zuständigen Mitarbeitern gesichtet und geprüft. Im Anschluss werden die Klimaschutzkonzepte bzw. Teilkonzepte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern geregelt.

 

  1.                 Wie sieht die zeitliche Planung aus, um ein solches Klimaschutzkonzept zu erstellen?

Herr BzStR Spallek antwortet:

Planmäßig soll bis Jahresende 2017 ein erster Plan zur CO² neutralen Verwaltung existieren. Demnach ist die Landesverwaltung bis 2030 CO² neutral zu organisieren. Gemäß §7 des Berliner Energiewendegesetzes ist die Bezirksverwaltung bis Ende 2019 verpflichtet, der zuständigen Senatsverwaltung ein Konzept vorzulegen. Das Bezirksamt Mitte ist in dem Beteiligungsprozess zur CO²- neutralen Verwaltung mit der federführenden Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit der Berliner Energieagentur involviert und bringt sich aktiv ein.

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen, um gemäß § 9 des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) die verankerte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für den Klimaschutz in Berlin in eigener Verantwortung zu erfüllen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet:

Das Bezirksamt unternimmt bereits Anstrengungen der Vorbildfunktion gerecht zu werden. Die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, welche sich zum Beispiel aus der Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2030/2031 EU, hier Art. 9, ergeben. Ist die öffentliche Hand zum früheren Handeln als die freie Wirtschaft gezwungen. Das bedeutet, dass wir jetzt Art. 9 nach dem 31.12.2018 neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, niedrige Energiegebäude sein müssen. Ohnehin alle andere Gebäude erst nach dem 31.12.2020 diesen Standard erfüllen müssen. Eine weitere Vorbildfunktion ergibt sich, die bereits in gerade unter 2 ausgeführt, aus §7 Berliner Energiewendegesetz. Demnach ist die Landesverwaltung bis 2030 CO²- neutral zu organisieren. Das von der Senatsverwaltung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030, wird von Mitarbeitern geprüft und in unseren Handlungsfeldern abgestimmt, also in unseren Arbeitsprozess übernommen.
Für das Bezirksamt Mitte kann konstatiert werden, dass die in §9 Berliner Energiewendegesetz für die geforderte Vorbildfunktion ernst genommen wird und bereits alle Anstrengungen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderung unternommen werden. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass wir jetzt auch personell dazu besser in der Lage sind, da die AG-Ressourcensteuerung dafür eine entsprechende Personalkapazität auch zur Verfügung gestellt hat.

 

Herr BV Bertermann von der Fraktion Bü90/Die Grünen, erkundigt sich nach der avisierten Zeitschiene, nach der das Bezirksamt Mitte das Konzept erarbeiten und es der BVV zur Diskussion vorlegen wird, nicht nur als Teilkonzept, sondern abschließend in der abgabereifen Variante. Herr BzStR Spallek berichtet, dass planmäßig bis Jahresende 2017 ein erster Plan zur CO²- neutralen Verwaltung existieren soll. Das wäre dann auch der Punkt, an dem er planmäßig erstellt ist, dass man da wahrscheinlich planmäßig kurz danach diesen Entwurf über die vorliegenden Unterlagen austauschen kann und dass gemäß des §7 EWG Bln für die Bezirksverwaltung ein bindender Maßnahmeplan bis Ende 2019 durch die zuständige Senatsverwaltung vorgelegt wird. Dass dann wiederum dieser Maßnahmeplan voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung steht. Da muss er zur Verfügung stehen. Ob das früher, deutlich früher, erfolgen wird, erfolgen kann, das könne ernicht absehen aber das seien sozusagen die Deadlines, die hier gegeben sind und die auch eingehalten werden sollen. Das heißt Ende 2017 der erste Aufschlag, der Maßnahmeplan Ende 2019. 

 

 

 
 

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