Auszug - Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2017 - 2021
Herr BzStR Spallek informiert, dass die Anmeldung der Investitionsplanung mit einer Frist bis zum 06.03.2017 versehen war. Da diese Frist inzwischen abgelaufen ist, seien diesbezügliche Änderungen obsolet, die von der Senatsverwaltung auch nicht mehr berücksichtigt würden (Bezugnahme: §12 Abs. 2 Nr. 8 des Bezirksverwaltungsgesetzes).
Die Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung ist damit in der Sache erledigt und abgeschlossen. |
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