Auszug - „Große Familie“ schützt vor dem Ordnungsamt? Effektivere Ahndung von Ordnungswidrigkeiten   

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung
TOP: Ö 6.2
Gremium: Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0494/V „Große Familie“ schützt vor dem Ordnungsamt?
Effektivere Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Ochse, Kociolek, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrages ( 4 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.“)

Auf Nachfrage von BV Draeger erklärt BzBm von Dassel, dass Ordnungswidrigkeiten sich stets gegen den „ter“ richten. Ist das Fahrzeug also auf ein Unternehmen zugelassen,welches in der Regel durch einen Geschäftsführer vertreten ist, richtet sich die Ordnungswidrigkeit an den Geschäftsführer des Unternehmens. Eine Ordnungswidrigkeit muss personalisiert sein und wird dann sanktioniert. Allerdings kann auch gegen Gesellschaften ermittelt werden, wenn zu erkennen ist, dass diese Ordnungswidrigkeit eine bewusste Entscheidung dieser Gesellschaft ist.

 

 

 
 

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