Auszug - Köpenicker Straße 40-41 vs. Teepeeland
Herr BzStR Gothe berichtet: „Es gab eine Bauvoranfrage auf dem besagten Grundstück am 22.07.2016. Die Möglichkeit zur Sanierung und Ergänzung des baulichen Bestandes und die Errichtung von Neubauten wurde abgefragt und dazu auch mögliche Maße einer Nutzung. Nach Einreichung von Austauschunterlagen wurde für das beantragte Vorhaben am 17.11.2016 eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt. Ein Bauantrag für das Vorhaben ist nach Aussage der Erwerber in Bearbeitung. Erste Abstimmungen haben stattgefunden. Es ist aber noch kein Bauantrag eingegangen.
Herr BzStR Gothe antwortet: „Das Teepeeland befindet sich im Wesentlichen auf Flächen, die bereits dem Land Berlin gehören oder im Rahmen der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts von Berlin erworben werden. Auf diesen Flächen soll gem. des B-Plans eine Verkehrsfläche mit besonderer Zwecksbestimmung mit Grünanteilen und Optionsflächen entstehen. Das private Bauvorhaben erstreckt sich nicht auf diesen Geltungsbereich. Gegen einen künftigen Zugang vom Trockland zum öffentlichen Spreeuferweg gibt es allerdings auch keine Bedenken.
Herr BzStR Gothe antwortet: „Die Flächen, auf denen Teepeeland ist, sind nicht vom Grund und Boden des Investors berührt. Und die Vereinsmitglieder von Teepeeland wissen aus den Bürgerbeteiligungsworkshops, die schon stattgefunden haben, dass die Nutzung in der jetzigen Form, wenn der Uferweg in seiner ganz besonderen Ausprägung tatsächlich realisiert wird, dass dann die Nutzung durch das Teepeeland in dieser Form nicht weiter existieren kann. Konkrete Entwürfe werden erst nach Durchführung eines freiraumplanerischen Wettbewerbes vorliegen,.und ist noch ein Stück weit in Zukunft. Es ist also auch nicht so, dass es eilt, Moderationsprozesse zu führen. Die Teepeeländer wissen Bescheid, was auf sie zukommt. Sie wissen auch, dass es noch eine geraume Zeit in Anspruch nimmt und eine unmittelbare Beeinträchtigung durch dieses neue Projekt steht eigentlich wegen der Sortierung der Grundstücke nicht zu befürchten.
Auf Nachfrage Herrn BV Diedrichs von der Fraktion DIE LINKE verdeutlicht Herr BzStR Gothe, dass es zwischen Teepeeland und dem Investor keinen räumlichen Konflikt geben wird, da die Besitzfläche des Landes Berlin sich nicht vergrößern wird, sondern bereits jetzt in seinem Umfang bestehe. Lediglich die Neugestaltung des Ufers, die auf Grundlage eines Wettbewerbs erfolgt, wird auch das Teepeeland beeinflussen. Es werde voraussichtlich ein durchgängiger Weg existieren, auf dem auch Fahrradfahren möglich ist. Das liege jedoch noch in der Zukunft.
Herr BV Bertermann von der Fraktion Bü90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Zeitplan des Wettbewerbs, der von Herrn BzStR Gothe mit „nicht vorhanden“ beantwortet wird.
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