Auszug - Kurzvorstellung Modellprojekt Joboption Berlin - Warum Minijob?-Mach mehr daraus! (insb. Branchenreport Gebäudereinigung) BE: Viveka Ansorge, Träger ArbeitGestalten  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung
TOP: Ö 3.2
Gremium: Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

Frau Ansorge vom Träger „Arbeit gestalten“ stellt das Projekt „Joboption Berlin Warum Minijob? Mach mehr daraus!“ vor, das im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales entstand. Der Träger unterstützt die Bezirksämter mit Daten, Informationen und Vorträgen zu einzelnen Themen.

Mit der geringfügigen Bescftigung, den sogenannten Mini-Jobs, beschäftigt sich das Projekt seit 2013 und wirkt in die Felder Wirtschaft, Arbeit und Gleichstellung.

Der Titel des heutigen Vortrags lautet „Patchwork von Reinigungsjobs - Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigung am Beispiel der Gebäudereinigung“. r die Ausschussmitglieder sowie die Gäste des Ausschusses liegen Flyer aus.

 

Herr Kurt von der Fraktion Bü90/Die Grünen erkundigt sich nach den Bildungshintergründen der geringfügig Beschäftigten. Frau Ansorge erläutert, dass etwa 2/3 einen Berufsabschluss haben. Oft handelt es sich um Frauen, die nicht im erlernten Beruf arbeiten, sondern sich als Hinzuverdienst eine geringfügige Beschäftigung suchten, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Nach vielen Jahren trauen sie sich nicht mehr in den erlernten Beruf zurück. Auch da setzt die Kampagne an.

 

Herr Draeger von der Fraktion SPD erkundigt sich, ob der Rückgang der Anzahl geringfügig Beschäftigter auf die Kampagne, die 2013 startete, zurückzuführen ist und worin der Reiz für geringfügig Beschäftigte besteht, den Arbeitsvertrag in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln zu lassen. Im Zweifel ist aufgrund der Sozialabgaben der Nettoverdienst geringer. Frau xxxx informiert, dass die Ursachen des Rückgangs nicht untersucht wurden. Der Reiz sollte für die Beschäftigten darin bestehen, voll-sozialversichert zu sein, in der Midi-Job-Zone wird nur anteilig eingezahlt, der Versicherungsschutz ist aber 100%.

Herr Draeger erkundigt sich ergänzend dazu, wofür Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten Sozialabgaben leisten, wenn diese nicht zugunsten des Beschäftigten eingesetzt werden.

 

Herr Lötzer von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob Kooperationen mit öffentlichen Unternehmen, der Landes-, der Bezirksverwaltung und anderen öffentlichen Einrichtungen bestehen. Frau Ansorge berichtet, dass seit Beginn des Projekts intensiv mit der Bundesagentur für Arbeit als auch mit den Jobcentern gearbeitet wird. Zum Teil auch mit den Institutionen, die zuständig sind.

 

Herr Dr. Pathe (BüDep CDU) erkundigt sich nach dem Prozentsatz derer, die sich von der vollen Rentenversicherungsabgabe befreien lassen. Nach Auskunft von Frau Ansorge stocken ein Viertel der geringfügig Beschäftigten zur Rentenversicherung auf, dieser Anteil an allen geringfügig Beschäftigten hält sich kontinuierlich.

 

Herr Kociolek von der Fraktion Bü90/Die Grünen berichtet von seinen Erfahrungen als Arbeitsvermittler und dem Konflikt der wirtschaftlichen Interessen von Arbeitgeber und Transferleistungsempfänger. Auf die Frage nach den Strategien des Trägers, antwortet Frau Ansorge, dass an die Vorbildfunktion für Kinder, die stärkere Zugehörigkeit im Unternehmen mit den Vorteilen der Fortbildung sowie der Mitbestimmungen der eigenen Karriere appelliert wird. Auch der Lohnvergleich mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten regt zum Nachdenken an.

 

Frau Dr. Litzel (BüDep Bü90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass geringfügig Beschäftigte oft ein Imageproblem im Unternehmen haben, weil sie von Arbeitgebern wie Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt werden. Ein weiteres Problem dürfte sein, dass die erwartete Leistung der geringfügig Beschäftigten im Reinigungsgewerbe nicht innerhalb der maximalen Arbeitszeit von 12 Stunden pro Woche leistbar ist. Wird aus diesem Grund länger gearbeitet, würden dennoch max. 12 Stunden bezahlt.

 

Her Lötzer von der Fraktion DIE LINKE spricht die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ab dem 1. EURO einzuführen, diesen aber (analog zur Steuer) mit einem Freibetrag zu kombinieren. Frau Ansorge berichtet dazu, dass verschiedene Verbände und Gewerkschaften diesen Versicherungsschutz ab dem 1. EURO fordern. Politisch wird das prekäre Thema der Abwanderung aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die geringfügige Beschäftigung schon länger diskutiert.

 

Frau Beier (BüDep der DIE LINKE) erkundigt sich nach der Zielgruppe der Kampagne. Frau Ansorge informiert, dass die arbeitsmarktpolitischen Akteure angesprochen werden, somit diejenigen, die Einfluss haben zu diesem Thema, unter anderem auch die Vergabestellen in den Bezirksämtern (Facility Management), Beratungsstellenr Arbeitsuchende, Unternehmensverbände u.a..

Von einigen Unternehmen wird der Mini-Job als unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument bei Auftragsspitzen und für das Unternehmen selbst gesehen, besonders in der HOGA-Branche. Der Einzelhandelsverband beispielsweise räumt ein, dass es sich um eine teure aber dennoch unverzichtbare Beschäftigungsform handelt.

 
 

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