Auszug - Räumung von Obdachlosenlagern BE: Bezirksamt
BzBm Herr von Dassel und Herr Kummert (Leiter des Ordnungsamtes) geben mithilfe von Bildern einen Einblick in die Aufgaben und Arbeit des Ordnungsamtes in Hinblick auf die Erhaltung und Herstellung der Sicherheit und Ordnung in der Öffentlichkeit. Der gesetzliche Auftrag begründet sich durch die Ordnungsdienstverordnung (Landesgesetzt), dem ASOG von Berlin, der Strafprozessordnung (Bundesrecht), dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz und der Straßenverkehrsordnung. „Wildes Campen“ löst ein Tätigwerden des Ordnungsamtes aus, allerdings als letzte aller Maßnahmen. Die Räumung tritt dann ein, wenn vorangehende Maßnahmen der Sozialarbeiter, privaten Helfer, Sprachmittler und ausgesprochener Platzverweise, keine Wirkung zeigten. Meldungen, die das Ordnungsamt erhält (z.B. auch über die Internetseite) werden seit Anfang Februar parallel an den Präventionsbeauftragten bzw. an die Fachstelle für Obdachlosenhilfe weitergleitet, um sicherzustellen, dass innerhalb des Bezirksamtes der Informations- und Kommunikationsfluss stetig ist. Für ein Areal, das 6 Polizeiabschnitte erfasst, stehen 28 Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung. Die Mitarbeiter gehen deeskalierend vor, sie sprechen die Menschen vorher an und teilen Flyer aus, die über Hilfsangebote informieren. Die Flyer gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch und Polnisch. BzBm Herr von Dassel ergänzt, dass Träger über das EU-Programm etwa 1 Mio. € jährlich erhalten, um Projekte zur Hilfe anbieten zu können, viele davon beziehen sich auf die Innenstadt. Die Einbindung dieser Träger in die Arbeit des Bezirksamtes sei jedoch diffus, 2x jährlich finden Gespräche beim Integrationsbeauftragten statt. Für die zeitnahe gegenseitige Unterstützung sind mit allen Trägern im Vorfeld Kooperationsvereinbarungen geschlossen worden. Herr Kurt von der Fraktion Bü90/Die Grünen spricht den fehlenden Wohnraum und die fehlende soziale Hilfe als Hauptproblem an und erfragt die Erkenntnisse anderer Bezirke. Er bittet zudem um Auskunft nach der Anzahl der Räumungen in der letzten Wahlperiode. BzBm Herr von Dassel sieht Optimierungsbedarf in der Zusammenarbeit mit den Trägern, auch hinsichtlich der Erfassung der tatsächlich von Obdachlosigkeit betroffenen. Angebote, wie bspw. die Kältehilfe, werden von vielen Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt. Andere Bezirke machen sehr ähnliche Erfahrungen. Herr Kummert ergänzt, dass aufgrund der Vielzahl an Aufgaben im Ordnungsamt zwischen Kenntnisnahme eines nicht zulässigen „Camps“ und dem Tätigwerden mehrere Wochen vergehen können. Das Handeln beziehe sich zudem ausschließlich auf die Räumung der Einrichtungsgegenstände, nicht auf den Aufenthalt der Menschen. Den Menschen ist der Aufenthalt weiterhin erlaubt. Die Anzahl der Räumungen in der letzten Wahlperiode wird eruiert. Fr. Ochse von der Fraktion Bü90/Die Grünen regt an, dass das Sozialamt nicht erst dann tätig werden sollte, nachdem das Ordnungsamt dieses eingeschaltet hat und erkundigt sich, ob das Ordnungsamt auch die Träger direkt ansprechen könne. BzBm Herr von Dassel antwortet dazu, dass grds. eine direkte Kommunikation mit den Trägern erfolgen sollte, das Verfahren aber noch zu klären sei, z.B., ob alle Träger angesprochen würden, bzw. wie der der zuständige Träger identifiziert werden könnte. Es ist durch das Sozialamt mit der personellen Ausstattung organisatorisch nicht umsetzbar, präventiv tätig zu werden. Herr Lötzer von der Fraktion DIE LINKE spricht sich für den öffentlichen berlinweiten Dialog aus, da das Problem der Obdachlosigkeit nicht von einem Bezirk allen gelöst werden könne. Auch seien schnelle Lösungen nicht möglich, ein Teil der Ursachen liege in der defekten europäischen Sozialpolitik. Durch Räumungen verschöben sich lediglich die Orte, die Ursache würde nicht angepackt. Es stellt sich die Frage, was zumindest zur Teilprävention getan werden könne. BzBm Herr von Dassel und Herr Kummert erläutern dazu, dass die Rolle des Ordnungsamtes darin bestehe, den Bürger*innen den „besetzten“ Ort wieder zugänglich zu machen oder kleine Siedlungen zu vermeiden, während das Sozialamt und die Träger sich um die Lebensumstände der obdachlosen Menschen kümmern. BzBm Herr von Dassel wird die Anregung des berlinweit einheitlichen Vorgehens in die Runde der Ordnungsamt-Stadträt*innen mitnehmen, wobei lediglich 3-4 Bezirke betroffen sind. Herr Kociolek von der Fraktion Bü90/Die Grünen informiert, dass ihm aus Gesprächen mit Betroffenen als auch Hilfeeinrichtungen bekannt geworden sei, dass andere Länder als auch andere Bundesländer Obdachlosen teilweise ein Ticket nach Berlin finanzieren und die Attraktivität Berlins für Obdachlose ausnutzen. Auf die Anfrage von Frau Dr. Litzel (BüDep Bü90/Die Grünen) nach Vergleichen mit anderen europäischen Städten, bestätigen BzBm Herr von Dassel als auch Herr Kummert, dass jede europäische Großstadt mit dem Thema Obdachlosigkeit kämpfe. |
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