Auszug - Monitoring Beobachtungsgebiete - Sachstand zur Umsetzung der BVV-Beschlüsse DS 2248-IV und 2567/IV BE: Bezirksamt
Herr Lange (Bezirksamt Mitte von Berlin, Gruppenleiter vorbereitende Bauleitplanung) berichtet zum Meinungsbildungsprozess im Stadtplanungsamt. Die Ausschlussmitglieder haben das Ergebnis des Grob-Screenings aus Mai 2015 erhalten. Auf Seite 223 wird das weitere Vorgehen beschrieben, so auch die Empfehlung des Gutachters, im Abstand von 3 Jahren und erstmalig nach 3 Jahren (somit Anfang 2018) ein Monitoring durchzuführen. Bei der Messung der Indikatoren sollte ein aussagekräftiger zeitlicher Abstand vorhanden sein, kürzere Abstände wären rechtlich angreifbar. Die Vorbereitung wird so organisiert, dass nach den Herbstferien 2017 mit den Haushaltsbefragungen begonnen wird und Anfang 2018 die Ergebnisse der 10 Beobachtungsgebiete vorliegen. Betrachtet werden die Umwandlung, die Modernisierungstätigkeit, die Mietpreisentwicklung und die sozialstrukturelle Veränderung.
Herr Diedrich von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob das Erhaltungsrecht und das Sanierungsrecht einander widersprechen. Herr Lange verneint, sie würden einander ergänzen. |
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