Auszug - Bestehende Soziale Erhaltungssatzungsgebiete in Moabit und Wedding - Erste Erfahrungen von Mieterberatung und Verwaltung mit der Umsetzung der Erhaltungssatzungen - Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltungen am 9.2 & 15.2.2017  

 
 
4. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

-erste erfahrungen mieterberatung

Frau Sylvia Hoehne-Killewald (Sprecherin der anwesenden Mieterberatungsgesellschaftsvertreter*innen und Geschäftsführerin der Mieterberatung in Prenzlauer Berg) berichtet, dass die Beratung an 2 Tagen in der Woche in den Erhaltungsgebieten Moabit und Wedding durchgeführt wird. Die Werbung erfolgte über die Verteilung von Flyern, seit Oktober 2016 wurden etwa 140 Mieter beraten. Mit dem Bezirksamt Mitte erfolgt 14-tägig ein gegenseitiger Austausch. Die Mieterberatungsgesellschaft bringt u.a. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der GESOBAU in Pankow ein. Der Abschluss eines Rahmenvertrags war eine gute Grundlage im Kräfteverhältnis Vermieter, Bezirksamt, Mieterberatung und Mieter.

Herr Klette (stellv. Fachbereichsleiter im Stadtplanungsamt des Bezirksamtes Mitte von Berlin) berichtet, dass ein solches Vorhaben auch in Mitte besteht und erste Schritte bereits erfolgt seien. Das Gespräch zwischen dem Bezirksamt und GESOBAU habe bereits stattgefunden, für das Gespräch mit den Mietern seien durch die Mieterberatung Terminvorschläge angesetzt worden. Herr Klette gibt auch zu bedenken, dass unter den Instrumenten Milieuschutz (gem. §172 BauGB), Mietenbündnis und Wohnraumversorgungsgesetzt das erstgenannte das schwächste und das letztgenannte das stärkere Instrument sei, insbesondere weil Härtefallregelungen und Umlageverzicht der Wohnungsbaugesellschaften auf 6% nicht über den Milieuschutz steuerbar seien. Die Bewertung des zeitgemäßen Ausstattungsstandards ist subjektiv. Nur bei darüber hinausgehenden Maßnahmennnen Vorbehalte eingebracht werden, innerhalb des Rahmens seien die Anträge auflagenfrei zu genehmigen.

 

Herr Diedrich von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob der Fokus, der auf GESOBAU liegt, quantitative oder qualitative Gründe, wie zum Beispiel nicht eingehaltene Absprachen in der Vergangenheit, beinhaltet. Frau Hoehne-Killewald erläutert dazu, dass sowohl der quantitative Aspekt eine Rolle spielt (5 Häuser in Wedding sind betroffen), als auch die Erfahrungen aus Pankow vermieden werden sollten. Dort hat es Proteste der Mieter gegeben, da ein Großteil der Mieter die erhöhte Miete nicht mehr hätte aufbringen können. Gelöst wurde dies mit vereinbarten Regelungen für beispielsweise Transferleistungsempfänger. Der Rahmenvertrag beinhaltet, dass max. 30% der Haushaltseinkommens für die Warmmiete erbracht werden sollen. BzStR Gothe merkt an, dass der aktuelle Standard der GESOBAU-Wohnungen offenbar so niedrig sei, dass die Aufwertung zum zeitgemäßen Ausstattungsstandard und die daraus folgende Mieterhöhung sehr hoch erscheine. Frau Hoehne-Killewald ergänzt dazu, dass auch die Größe der Wohnung ausschlaggebend sei.

 

Frau Mayer von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich bei den anwesenden Mietern der GESOBAU-Wohnungen, ob die sich die Kommunikation mit dem Vermieter verbessert habe. Eine anwesende Mieterin beantwortet die Frage verneinend und schlägt vor, die Mieter zu den Gesprächen mit GESOBAU zukünftig mit einzuladen. Herr Klette antwortet dazu, dass die Gespräche zwischen dem Bezirksamt und GESOBAU Bauberatungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sind, auf der der Mieter kein Beteiligter ist. Das Rechtsverhältnis des Mieters zur GESOBAU basiert auf dem Mietvertrag und ist somit privatrechtlicher Natur, die durch die Mieterberatung unterstützt werden.

Herr Kauz (Sprecher GESOBAU) begründet die defizitäre Kommunikation mit Verzögerungen in hausinternen Prozessabläufen, die durch Abstimmungserfordernisse entstanden seien.

 

Herr Bausch (BüDep Grüne) merkt an, dass nicht jeder Haushalt einen Flyer zur Bürgerversammlung und damit Zugang zu aktuellen Informationen erhalten habe, sodass diesbezüglich Handlungsbedarf bestehe. Herr Klette erläutert dazu, dass Informationen in der Einwohnerversammlung transportiert werden und man im Bezirksamt prüfen werde, ob weitere Handlungsfelder bestehen. Die Ursache der Verdrängung von Mietern liegt in der Höhe der Miete, das Bezirksamt könne prüfen, ob die Sanierung oder Modernisierung sich innerhalb des Rahmens der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards befinden und die Höhe der Miete begründen. Die Kriterien können subjektiv ausgelegt werden. So sind die Mindestanforderungen nach ENEF auflagenfrei zu prüfen, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg habe dafür einen eigenen Energieprüfer (Fachexperten) beauftragt.  

 

Her Diedrich von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob GESOBAU mit individuellen Modernisierungsplänen arbeite, oder pauschale Ankündigungen herausgebe. Herr Kauz antwortet darauf, dass in Härtefällen individualisiert geplant würde, bei geringem Einkommen würde nach gemeinsamen Lösungen gesucht.

 

Frau Mayer von der Fraktion DIE LINKE erkundigt sich, ob in der Vergangenheit eine Modernisierungsankündigung auch ohne Antrag erfolgt sei, was Frau Hoehne-Killewald r sehr wenige Fälle bestätigt.

 

Herr Bertermann von der Fraktion Bü90/Die Grünen erkundigt sich beim Bezirksamt, ob der Informationsfluss von Bezirksamt zur Mieterberatung zum betroffenen Mieter bei Kaufabsichten anderer oder Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen gewährleiste, dass der Mieter noch vor der Kaufabwicklung (z.B. Umwandlung in Eigentumswohnung oder Wechsel des Vermieters) informiert werde, damit der Mieter sich rechtzeitig auf Veränderungen einstellen könne. Herr Klette antwortet dazu, dass die Regelung des Informationsflusses rechtlich anspruchsvoll und daher noch nicht geregelt, aber in Arbeit sei. Auf die ergänzende Frage Herrn Diedrichs von der Fraktion DIE LINKE, ob das Bezirksamt das Vorkaufsrecht in jedem Fall prüfen könne, antworten BzStR Gothe und Herr Klette, dass dies schon damit gewährleistet werde, dass zur Abwicklung des Verkaufs ein Negativzeugnis durch das Bezirksamt ausgestellt werden müsse.

 

 

-Ergebnisse der BIV

Herr BzStR Gothe informiert, dass beide Bürgerinformationsveranstaltungen in sachlicher Atmosphäre und reger Fragekultur verlaufen sind. Es habe eine richtige Mischung aus Stadtplanungsamt, Mieterberatung und Politik gegeben. Die nachbarschaftliche Informationsweitergabe werde hoffentlich genutzt, so z.B. zu dem Angebot, die kostenfreie Mieterberatung in Anspruch zu nehmen, wenn der Wohnungseigentümer eine Modernisierung ankündigt.

 

 
 

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