Auszug - Sachstand und Zukunft der Notunterbringung Levetzowstraße BE: Bezirksamt / Vertreter des Trägers   

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 11
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

r den Träger Johanniter ist Frau Winterstein anwesend. Es gibt eine intensive Diskussion über einzelne Aspekte der Einrichtung und der Betreuung und Versorgung der Geflüchteten.

Dem Bezirksamt ist vom Landesamt für Flüchtlinge mitgeteilt worden, dass die Einrichtung am 30. Juni 2017 geschlossen werden soll, der Träger hat darüber bisher keine offizielle Mitteilung. Der Integrationsbeauftragte teilt darüber hinaus mit, dass die Einrichtung in der Pankstraße in der neunten Kalenderwoche frei gezogen werden soll.

Abschließend formuliert der Integrationsausschuss folgende Forderungen, die das Bezirksamt zusagt, bei der weiteren Entwicklung bei den weiteren Gesprächen aufzunehmen.

  • Es ist ein personenzentriertes und sachorientiertes Übergangsmanagement vom Landesamt für Flüchtlinge anzuwenden. Das Bezirksamt hat hier unterstützend zu wirken.
  • Es muss eine umfangreiche und individuelle Beratung vor Ort angeboten werden.
  • Es ist zu prüfen, ob die Notunterbringung Levetzowstraße gegebenenfalls länger betrieben werden kann, um eine angemessene und verbesserte Unterbringung der Geflüchteten zu ermöglichen. Als Zeitpunkte sind Ende 2017 und Juni 2018 konkret zu untersuchen.
  • Gegenüber dem Landesamt für Flüchtlinge ist sich dafür einzusetzen, dass es keine prekären Arbeitsverhältnisse bei den Betreibern von Einrichtungen gibt. Es sind Regelungen im Sinne der Beschäftigten umzusetzen.

 

Darüber hinaus wurden unter dem Tagesordnungspunkt noch folgende Themen angesprochen bzw. Forderungen formuliert:

  • Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass es in den Einrichtungen auch die Möglichkeit gibt, medizinisch indizierte Ernährung zu erhalten.
  • Das Bezirksamt wird ersucht, die neuen rechtlichen Regelung des SGB, wonach Leistungskürzungen bei Vollverpflegung möglich sind, individuell zu prüfen und zu entscheiden.
  • Das Bezirksamt wird ersucht, beim Umzug in andere Einrichtung individuelle Lösungen beim Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schule mit seinen Möglichkeiten zu unterstützen.

 

Ferner teilte das Bezirksamt mit, dass es auf Entscheidungen des Landesamt für Flüchtlinge hinsichtlich von Regionalbeauftragten wartet.

 
 

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