Auszug - Leistungserbringung für geflüchtete Menschen
Herr BzStR von Dassel reicht eine aktuelle Liste als Tischvorlage, aus der die geschätzte Anzahl an unterzubringenden Flüchtlingen in 2016 hervorgeht und erläutert diese. Der Familiennachzug sei schwer zu prognostizieren. Auf Nachfrage von Herrn Rauskolb, wird mitgeteilt, dass Geflüchtete selbst Wohnraum anmieten dürften, sofern sie eine Duldung bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Diese Regelung gelte nicht für Menschen aus sicheren Herkunftsländern. Sowohl für die Leistungserbringung als auch für die Unterbringung sei in diesem Fall das LaGeSo zuständig.
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