Auszug - Darstellung der Entwicklungsgeschichte kultureller Bildungsverbünde im Bezirk, ihrer Aufgaben und Finanzierung  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bildung, Kultur und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Carola Tinius (Beratung Projektfonds Kulturelle Bildung), macht anhand einer PowerPoint-Präsentation Ausführungen zu den drei im Bezirk existierenden Bildungsverbünden (die PP-Präsentation wird den Ausschussmitgliedern als Anlage zum Protokoll zur Vergung gestellt). Sie geht dabei auf diverse Projekte ein, die von den Bildungsverbünden entwickelt und finanziert werden. Die Angebote werden teilweise mit Mitteln der Schulen erweitert.

 

Auf Nachfrage von Herrn Draeger (SPD) zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten in den Bildungsverbünden führt Frau Tinius aus, dass sowohl der Schul- als auch Jugendbereich sozialräumlich arbeiten. Für Wedding und Moabit seien Mittel für die Anschubfinanzierung der Bildungsverbünde bereitgestellt worden. Im Zeitraum von 2010 2014 handelte es sich um Fördermittel aus dem Programm „Soziale Stadt“. Beispielsweise habe man in dem genannten Zeitraum für den Bereich Pankstraße jährlich 30.000 € aus QM-Mitteln zur Verfügung gestellt bekommen. Die Projekte konntenr die kommenden Jahre verstetigt werden. Dem Bildungsverbund Parkviertel standen von 2011 2013 jährlich 50.000 € aus dem Programm „Soziale Stadt“ zur Verfügung. Seit 2014 seien stattdessen 20.000 € in den Bezirkshaushalt eingestellt worden. Der Bildungsverbund in Moabit Ost und West werde ebenfalls aus dem Programm „Soziale Stadt“ sowie aus Kooperationsmitteln der Schulen finanziert. Zusätzlich habe man Mittel aus dem Netzwerkfond Soziale Stadt für die Finanzierung von Bildungsverbünden beantragt.

 

Herr Schwanhäer (CDU) fragt nach, ob überhaupt und wenn ja, inwieweit über die Bildungsverbünde auch jugendliche unbegleitete Flüchtlinge erreicht würden.

Frau Tinius antwortet, dass die Jugendlichen, sobald sie in den Schulbetrieb integriert seien, in die Regelprogramme, beispielsweise Tanz- und Theaterprojekte, einbezogen würden.

Herr Schwanhäer führt ergänzend aus, dass sich unbegleitete jugendliche Flüchtlinge einem Clearingverfahren unterziehen müssten, in dem unter anderem Alter und Herkunft festgestellt werden sollen. Dieses Verfahren dauere jedoch bis zu acht Monaten. Dies sei aus seiner Sicht ein unhaltbarer Zustand, der unter den Jugendlichen Hoffnungslosigkeit und auch Aggressivität wachsen lasse. Er kritisiert in diesem Zusammenhang, dass es keine öffentliche Stelle gebe, die sich dieser Jugendlichen in der Zeit, in der das Clearingverfahren laufe, annehme. Der Jugendhilfeausschuss habe sich einstimmig dazu positioniert, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Er bittet zu prüfen, ob eine Möglichkeit bestehe, die Jugendlichen bereits während des Clearingprozesses aufzusuchen und in Projekte kultureller Bildung wie auch Deutschkurse einzubeziehen.

 

Herr Weiß weist darauf hin, dass die Schulen nicht von sich aus auf die unbegleiteten Flüchtlinge zugehen könnten, da sie zentral untergebracht seien und erst nach dem Clearingprozess auf die Bezirke verteilt würden. Man führe jedoch, da man die Brisanz der Situation sehe, Gespräche mit der Jugendhilfeplanerin und bemühe sich darum, für diese Personengruppe bereits während des Clearingverfahrens Sprachkurse anzubieten. Zum aktuellen Sachstand werde in der kommenden Sitzung erneut berichtet.

Frau Mattuschka (Die Linke) betont abschließend aus ihrer Sicht als Pädagogin noch einmal die Wichtigkeit der in den Bildungsverbünden angebotenen Tanz- und Theaterprojekte für Kinder und Jugendliche, da diese einen hohen positiven Lerneffekt hinsichtlich sozialer Kompetenzen und eines gefestigteren Selbstwertgefühls der Schüler_innen hätten.

 

 
 

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