Auszug - Beratung des Haushalts 2016/2017 Bereich des Herrn Stadtrat v. Dassel  

 
 
44. außerordentliche öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Kapitel 3910

Herr Lüthke bedankt sich für die Bereitschaft die Obdachlosenarbeit auszubauen. Er verweist auf Seite 5 des Papiers der Fraktion der SPD und der CDU. Herr BzStR von Dassel berichtet zum Thema Ombudsstelle für das Jobcenter. Analog zum üblichen Verfahren werde man am Donnerstag festlegen, wie viel Geld in welchem Titel für Zuwendungen zur Verfügung stehe. Wie in den Vorjahren auch werde in einer Sitzung der AG Förderformel und anschließend im Sozialausschuss bestimmt, welche Träger zur Durchführung dieser Maßnahme das Geld erhalten sollen. Wichtig sei, dass man die zusätzlichen Mittel auch in dem Zuwendungstitel veranschlagt, aus dem die Finanzierung erfolgen solle. Er teilt mit, dass sein Vorschlag, die Finanzierung mit den Überschüssen des Jobcenters vorzunehmen, nicht umgesetzt werdennne, da die externe Beratung von ALG II-Kunden keine Pflichtaufgabe des Jobcenters darstelle. Daher könne man aus den Bundesmitteln keine zusätzliche externe Beratung finanzieren. Herr BzStR von Dassel teilt ferner mit, dass der Obdachlosenrahmenplan momentan noch auf Landesebene diskutiert werde. Ferner hätten sich drei Träger aus dem Bezirk Mitte für ein EU-Programm beworben. Frau Briest meldet eine Korrektur zum Änderungsantrag 3 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an (Anhangsliste: Betrag von 12.000 ? statt 20.000 ?). Herr Lüthke, lobt, dass man an dem Prozess beteiligt werde, wer die Zuwendungen erhält. Zur Höhe der Zuwendung fragt er nach, ob die Arbeit trotz der Absenkung auf 12.000 ? geleistet werden könne. Frau Briest weist darauf hin, dass man auch hier mit Schätzungen arbeite.

 

Titel 68420

Herr BzStR von Dassel verweist auf Seite 171 des Haushaltsplanentwurfs. Der Ansatz für 2015 (Titel 68420 "Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung") sei im Vergleich zum IST 2014 leicht gestiegen. Dies reiche jedoch nicht aus. Die Agentur für Arbeit habe im Rahmen der Jugendberufsagentur deutlich darauf hingewiesen, dass es in diesem Jugendberatungshaus auch Beratungen in den sozialintegrativen Leistungen der Kommunen, insbesondere Schuldner- und Insolvenzberatung, geben solle. Jedoch erhalte man keine zusätzlichen Mittel vom Senat. Er merkt an, dass keine personellen Kapazitäten vorhanden seien, um Mitarbeiter in einer neu eingerichteten Jugendberufsagentur einzusetzen, da dies ineffizient sei. Er appelliert an alle Anwesenden, ihren Einfluss auf Landesebene geltend zu machen. Der Bereich müsse dringend verstärkt werden, da Schulden, trotz Eingliederungsstrategien des Jobcenters, eines der Haupthindernisse darstellten, um Menschen wieder dem Arbeitsmarkt zuzuführen.

 

Kapitel 3930

Herr Lüthke macht eine Anmerkung zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Er merkt zum Hintergrund an, dass im Frühjahr Konsens bestanden habe, die Senior_innenarbeit um 10.000 ? zu erweitern. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sehe vor, das Geld für das Sprenglhaus aufzuwenden. Nach der Schließung der Seniorenfreizeitstätte in der Schulstraße, sei es dem Bezirksamt durch Anstrengung gelungen, die Einrichtung "Haus Bottrop" in der Schönwalder Straße an einen freien Träger zu übergeben und zusätzlich Seniorenarbeit im Sprenglhaus zu etablieren. Sollte die Seniorenarbeit weiter an einer Stelle konzentriert werden, entstehe möglicherweise an Orten mit einem größeren Anteil an älteren Menschen ein Angebotsmangel. Frau Briest weist darauf hin, dass es auch um die Koordination bzw. Verwaltung der Senior_innenarbeit gehe. Der Änderungsantrag stehe auf Grund des hohen finanziellen Umfangs an Stelle 7.

 

Titel 422 01

Auf Nachfrage von Frau Briest (Grüne) führt Herr Nix aus, dass es in diesem Titel Mittelabgänge gegeben habe, die unter anderem mit dem VZÄ-Abbau zusammenhingen. Diese Abgänge hätten den vorhandenen Ansatz nach der IST-Kostensystematik überschritten, weswegen hier nur noch ein Merkansatz in Höhe von 1.000 ? belassen worden sei. Herr BzStR von Dassel ergänzt, dass das vorhandene Personal aus Angestellten bestehe. Der Betrag von 21.000 ? sei zustande gekommen, da eine Mitarbeiterin das Bezirksamt im Frühjahr 2014 verlassen hatte. Die Beamtenstellen seien unbesetzt.

 

 

Kapitel 3960

Herr Lüthke fragt nach, ob zukünftig ein Gleichbleiben des kommunalen Stellenanteils angesichts des Aufwuchses des Personals im Jobcenter vorgesehen sei und ob das die Möglichkeit biete, qualifizierte Menschen als Nachwuchsreserve für den Bezirk zu gewinnen. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass man noch nicht festgelegt habe, inwieweit man über das bisherige Maß hinaus weiteres kommunales Personal im Jobcenter beschäftigen wolle. Er weist darauf hin, dass es sich momentan nur um Ankündigungen handele, wie viele zusätzlichen Mitarbeiter die Jobcentren erhielten. Die Verteilung auf die beiden Träger wird Gegenstand einer Diskussion werden.

 

Kapitel 3995

Herr Lüthke erkundigt sich nach den Planungen des Amtes angesichts der zunehmenden Zahl an Asylbewerbern und Flüchtlingen. Er fragt nach, welche zukünftigen Bedarfe daraus für den Personalkörper und für die weiteren Anforderungen des Amtes entstünden. Herr BzStR von Dassel betont, dass das LaGeSo an den Bezirk übermitteln müsse, wie viele Menschen nach Mitte verwiesen würden. Nur so könne die Planung verbessert werden. Das sei jedoch nicht der Fall. Es sei daher eine Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales oder dem LaGeSo zu treffen, dass die Bezirke monatlich mitgeteilt bekommen, wie viele Menschen im LaGeSo neu eingetroffen sind. Auch die Mitteilung des jeweiligen Geburtsdatums sei wichtig, da die Zuordnung nach den jeweiligen Geburtsmonaten erfolgt. Die Bezirke hätten somit einen Zeitvorlauf von ca. 6 Monaten, um zu überblicken, wie viele neue Flüchtlinge bzw. Kunden zukünftig zu betreuen sind. Ferner benötige man eine klare Zahl, um gegebenenfalls nachzuweisen, dass der Bezirk Mitte mehr Flüchtlinge aufnimmt, als andere Bezirke.

 

Kapitel 3500

Herr Urchs erkundigt sich nach der personellen Ausstattung im Bereich Wahlen. Angesichts der langen Bearbeitungszeiten im Bürgeramt bestehe die Gefahr, dass es Anfechtungen gibt, da Menschen vor den Wahlen nicht innerhalb der gesetzlichen Vorgaben gemeldet werden konnten und somit nicht wahlberechtigt sind. Herr BzStR von Dassel führt aus, dass abzuwarten sei, ob es dem Land Berlin dauerhaft gelinge, das Belegen von elektronisch vergebenen Terminen dauerhaft zu unterbinden. Es habe den Vorfall gegeben, dass alle Termine nahezu dauerhaft ausgebucht waren. Er erhoffe sich, dass in den Bezirken die zusätzlichen 31 Stellen, die man bekommen und besetzt habe, eine Entlastung spürbar herbeiführen. Auch sei entscheidend, ob ein Verfahren gefunden werden könne, um die vielen An- und Ummeldungen von Flüchtlingen in Berlin nicht am Frontoffice des Bürgeramtes abzuwickeln. Mit dem LaGeSo habe man bereits ein Verfahren abgestimmt, nach dem Listen an das Backoffice übermittelt und dort entsprechend verarbeitet werden. Herr Reschke fragt nach, ob die Bürgerämter in Mitte Sondertermine für bestimmte Situationen bzw. bei größeren Nachfragen anbieten würden. Er führt ein Beispiel aus dem Bezirksamt Pankow an. Herr BzStR von Dassel merkt an, dass dies nicht der Fall sei. Man versuche jedoch möglichst viele Dienstleistungen auch schriftlich beantragen zu können, wie z.B. die Meldebestätigungen. Herr Lüthke merkt abschließend an, dass man als Wertschätzung für die Mitarbeiter_innen den Vorschlag Volkshochschulkurse an den Dienstorten durchzuführen in die Änderung einbringen werde.

  

Kapitel 3502

Herr Urchs erkundigt sich nach der personellen Ausstattung für die Überwachung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung. Herr Grohmann teilt daraufhin mit, dass alle Stellen besetzt seien. Herr Urchs verweist auf den Änderungsantrag seiner Fraktion. Er merkt an, dass Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise nichtgemeldete Ferienwohnungen, mit bis zu 50.000 ? bestraft werden würden. In dem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, dieses Geld r Flüchtlingsarbeit zweckzubinden. Frau Scheffler unterstützt die Idee des Änderungsantrages. Frau Baumann merkt an, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz zum Ziel habe, Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zuzuhren und nicht Abgaben zu erzielen. Herr BzStR von Dassel weist darauf hin, dass das Verfahren kompliziert sei, zumal eine umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflicht gelte. Es gebe wenige Fallkonstellationen, in denen klar sei, dass sich der Aufwand ein hohes Ordnungsgeld zu erhalten, lohnt. Die Priorität sei, Wohnraum zu schaffen. Herr BzBm Dr. Hanke gibt einige formale Hinweise. Er führt aus, dass es haushaltsrechtlich schwierig sei, eine E03 Vorgabe mit einer Zweckbindung zu versehen. Frau Baumann ergänzt, dass gemäß Aufstellungsrundschreiben es sich in diesem Fall um eine unechte Zweckbindung handele und daher so nicht möglich sei. Herr BzBm Dr. Hanke merkt an, dass alternative Ein- und Ausgabetitel gefunden werden müssten.

 

 
 

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