Auszug - Auswirkungen der Regularien des Spielhallengesetzes Berlin ab 01.08.2016, wonach zum 31. Juli 2016 alle Erlaubnisse von bestehenden Spielhallen ihre Gültigkeit verlieren und der Weiterbetrieb neu beantragt werden muss. Wie wird die Einhaltung der Schließung reguliert, wie ist das Antragsprozedere, wer bekommt eine Erlaubnis?  

 
 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 3.3
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 27.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

BzStR Spallek erläutert, dass die bisherigen Regelungen der Spielhallen auslaufen und ab dem Stichtag (01.08.2016) neue Erlaubnisse vorliegen müssen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Es werde derzeit ein Änderungsgesetz erarbeitet, das sich allerdings noch im Diskussionsstadium befinde. Schon vor einigen Monaten haben einzelne Spielhallenbetreiber neue Anschlussanträge gestellt, die jedoch zunächst zurück gestellt wurden.

 

 
 

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