Auszug - Voraussetzungen und Inhalte der Sprachkurse für Flüchtlinge an der VHS  

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bildung, Kultur und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:15 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Weiß skizziert eine Mindmap am Flipchart und erläutert diese.

 

Frau Neubert (Bü 90/Grüne) fragt im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Weiß, wie viele Räume an welchen Standorten für Sprachkurse zur Verfügung stehen und ob im Bezirk Mitte ein Raumproblem bei der Durchführung von Sprachkursen besteht.

Herr Weiß bestätigt dies. Auf die Frage nach dem konkreten Raumbedarf erklärt er, dass eine genaue Raumanzahl zurzeit noch nicht benannt werden könne, da der Senatsbeschluss für die Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung von Sprachkursen für Flüchtlinge noch ausstehe. Die zusätzlichen Mittel für den laufenden Haushalt seien noch nicht auf die Bezirke verteilt worden. Da der Bezirk Mitte überproportional an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligt ist, bereite man sich entsprechend vor. Er halte einen zusätzlichen Bedarf von fünf bis sechs Räumen für realistisch.

Herr Draeger (SPD) erfragt den Grund, warum es nur einen Standort (Lernhaus Pohlstraße) im Bezirk für die Durchführung von Sprachkursen gibt.

Herr Weiß merkt daraufhin an, dass ein zentraler Standort besser zu koordinieren sei. Zudem sei dieser Standort der einzige, an dem auch nachmittags noch genügend Plätze verfügbar sind. Nach Möglichkeit würde versucht, einen zweiten Standort zu errichten, was aber wiederum auch Personalbedarf bedeuten würde.

Frau BzStRin Weißler ergänzt, dass ein Standort zur Durchführung von Sprachkursen diverse Kriterien erfüllen müsse, die vom BAMF vorgegeben sind. So sollten die Kurse beispielsweise in einer ruhigen Gegend stattfinden und müsstenr die Teilnehmer gut erreichbar sein. Des Weiteren müssten sie Anforderungen wie das Vorhandensein einer Tafel, einer entsprechenden Bestuhlung für Erwachsene u.a.m. erfüllen. Da das Management des "rollenden Systems", das von Herrn Weiß dargestellt wurde, verwaltungstechnisch sehr anspruchsvoll sei, ist der Anspruch, den Kurs an einem Ort durchführen zu können, von großer Bedeutung.

Auf Nachfrage von Frau Hoff (LINKE) informiert Herr Weiß, dass die maximale Teilnehmeranzahl eines Kurses 20 Personen betgt.

Herr Schwanhäer bezieht sich in seiner Wortmeldung auf eine Gewalttat, die sich kürzlich an einer Hamburger Schule bei Sprachkursen für Flüchtlinge ereignet hatte. Er fragt nach, ob für vergleichbare Fälle das Lehrpersonal in Mitte entsprechend geschult ist, um deeskalierend eingreifen zu können, falls Gefahr für Kursteilnehmer_innen bzw. für die Lehrkräfte selbst bestehe.

Herr Weißhrt dazu aus, dass die Kurse von Ansprechpartner_innen begleitet würden, um Konflikte erkennen und diesen entgegenwirken zu können. Ferner finde einmal wöchentlich eine Supervisionssitzung statt, in der u.a. Konfliktsituationen und/oder ähnliche Belastungen aufgearbeitet werden.

 

 
 

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