Naturschutz

Volkspark Rehberge

Der Naturschutz dient der Pflege und Erhaltung von verschiedenen Landschaften in der Natur sowie den sich darin vorhandenen, zum Teil geschützten und gefährdeten Tieren und Pflanzen. Auch im dicht bebauten Innenstadtbezirk Mitte gibt es noch einige bemerkenswerte Naturschutzpotenziale, die es zu erhalten und zu fördern gilt.

In Mitte sind durch Rechtsverordnungen nach den §§ 26 und 28 des Bundesnaturschutzgesetzes das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Rehberge und verschiedene Naturdenkmale ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Mit den Verordnungen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert.

Neben den durch eine Rechtsverordnung geschützten Flächen gibt es im Naturschutzrecht auch Biotope, die durch die Naturschutzgesetze des Bundes (§ 30 BNatSchG) und des Landes Berlin (§ 28 NatschG Bln) unmittelbar besonders geschützt sind, sofern sie bestimmte Kriterien der floristischen Zusammensetzung und des Erhaltungszustandes erfüllen.

Vorhaben oder Handlungen, die dem Gebiet oder Objekt schaden könnten, sind grundsätzlich verboten bzw. unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt durch die Untere Naturschutzbehörde. In bestimmten Fällen können auch Bauvorhaben im Randbereich oder Nutzungsänderungen einer Fläche zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes, geschützten Biotops oder der Naturdenkmale führen.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten werden in sogenannten Roten Listen geführt, die nach Naturschutzrecht noch keine Schutzkategorie darstellen. Ein Teil der Rote-Liste-Arten steht jedoch auch unter besonderem oder strengen Schutz.

Befreiungen vom Streusalzverbot

Winter 5

Person beim Schneeschieben

Vom Verbot der Verwendung von Auftaumitteln auf privaten Grundstücken können unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden.