Erhaltungsgebiete "Köllnischer Park und Umgebung" und "Luisenstädtischer Kanal mit Umfeld"

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Das Sanierungsgebiet “Nördliche Luisenstadt” wird von den Erhaltungsgebieten “Köllnischer Park und Umgebung” und “Luisenstädtischer Kanal mit Umfeld” überlagert. Die Festlegung der beiden Erhaltungsgebiete wurde mit den jeweiligen Erhaltungsverordnungen vom 1. August 2006 beschlossen.

Engelbecken

Beide Gebiete besitzen eine besondere stadthistorische Bedeutung und sollen vor wesentlich verändernden Eingriffen in die prägende Stadtstruktur geschützt werden.

Die wichtigsten Denkmale in den Erhaltungsgebieten sind das Gebäudeensemble Am Köllnischen Park 2-4A und der Stadtpark Köllnischer Park sowie das Gartendenkmal Luisenstädtischer Kanal und Engelbecken zwischen Waldemarstraße und Schillingbrücke.

Zur Finanzierung von Projekten in den Erhaltungsgebieten steht ebenfalls das Bund-Länder-Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz zur Verfügung. Zu den bisher durchgeführten Maßnahmen gehörten u.a. die Erneuerung der Einrichtungen der Musikschule “Fanny Hensel” und der Jugendfreizeiteinrichtung “Oase” sowie die Erneuerung der Grünanlagen am Michaelkirchplatz, Engelbecken und am Luisenstädtischen Kanal