Sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Achtung!!!
Während der Öffnungszeiten keine Eigentümerauskünfte!
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Grundsätzlich sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde.
Die Gebäudevermessungspflicht unterliegt nicht der Verjährung und geht bei Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über.
Bezirksamt Mitte
Vermessung Mitte
Tel.:
(030) 9018-33677
Fax:
(030) 9018-33636
U-Bahn Turmstraße U9
Bus Rathaus Tiergarten: M27, 101, 123, 245
Bus U-Bahn Turmstraße: TXL, 187