Die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch Kinder- Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfen gewährt:

Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 SGB VIII), Hilfen für junge
Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mutter oder Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII).

Beratung, Antragstellung und Hilfeplanung erfolgt im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) der jeweiligen Region.

Das Aufgabengebiet umfasst auch die Kostenheranziehung von kostenbeitragspflichtigen untergebrachten jungen Menschen und Eltern, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z.B. gegenüber den Rententrägern und Familienkassen), die Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern, das Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen, die Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger untergebrachter Menschen.

So erreichen Sie uns

Sie finden uns im Rathaus Mitte, in der Karl-Marx-Allee 31, in 10178 Berlin in der 9. Etage. Vereinbaren Sie gern einen persönlichen Termin per Mail, oder per Telefon.

Telefon: 030 115
E-Mail: jugendhilfe@ba-mitte.berlin.de
Fax: (030) 9018-23137

Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie Ihr Anliegen zukünftig ausschließlich an die allgemeine E-Mailadresse zu richten.

Der Posteingang wird täglich gesichtet. Ihr Anliegen wird innerhalb von 14 Tagen bearbeitet/beantwortet.

Bitte nennen Sie in der Betreffzeile zumindest die ersten beiden Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens des Kindes/Jugendlichen/jungen Menschen, sowie das Geburtsdatum.

Sobald Ihr Anliegen bearbeitet ist, werden wir unaufgefordert darauf zurückkommen und Ihnen eine entsprechende Information zukommen lassen.

Bei konkreten Nachfragen zu Ihrem Anliegen können Sie selbstverständlich die für Sie zuständigen Sachberarbeitung kontaktieren.

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Weiterführende Informationen

Für Eltern und junge Menschen

  • Merkblatt für junge Menschen und Leistungsberechtigte nach §19 SGB VIII

    PDF-Dokument (132.6 kB)

  • Merkblatt Kostenheranziehung für Eltern SGB VIII

    PDF-Dokument (141.2 kB)

  • Erklärung des Elternteils zur Kostenbeitragspflicht

    PDF-Dokument (584.0 kB)

Für Fachkräfte