Der Teilhabefachdienst

Schultafel mit dem Begriff Inklusion

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und den Änderungen des SGB IX wurden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Rehabilitationsträger im Rahmen der Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem § 35a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und körperlich und/ oder geistig behinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Der Teilhabefachdienst Jugend ist weiterhin für die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz Berlin (LPflGG) für Kinder und Jugendliche zuständig.

Aufgabe der Eingliederungshilfe:

  • Drohende Behinderung abzuwenden, sowie eine bestehende Behinderung oder ihre Folgen zu mäßigen oder sogar zu beseitigen. Das bedeutet in den verschiedensten Bereichen
    des Lebens die Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen und herzustellen
  • Prüfen der Teilhabebeeinträchtigung
  • Gewährung von Beratung, Hilfen und Leistungen nach dem SGB VIII, SGB IX und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem LPflGG für Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen Seh- oder Hörbehinderung oder wegen Taub- bzw. Blindheit
  • Beratung der Eltern über Fördermöglichkeiten ihrer Kinder mit Behinderungen und Rechtsansprüche gegenüber anderen Rehabilitationsträgern

Wir bieten Ihnen:

  • Information;
  • Erstberatung;
  • Hilfe bei der Antragstellung;
  • Ggf. eine Weiterleitung an andere Rehabilitationsträger.

Voraussetzung:

Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII in der zurzeit gültigen Fassung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnames des Kindes.

Für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung gem. §35a SGBVIII bleibt bei bereits bekannter Zuständigkeit der Regionale Sozialpädagogische Dienst in Ihrem Wohnort Ihr Ansprechpartner.

Wie Sie uns erreichen können:

Wir sind für Sie per Email, per Telefon oder persönlich erreichbar.

Eingangsmanagement:
Für einen Erstkontakt und eine Eingangsberatung wenden Sie sich bitte an das Eingangsmanagement des Teilhabefachdienstes: thfd-jug-eingangsmanagement@ba-mitte.berlin.de mit den Ansprechpartnerinnen:

Frau Braun 030 9018 23186 (Raum 943) und Frau Frenzel-Gropius 030 9018 22855 (Raum 942) in der 9. Etage.

Ab dem 01.01.2024 werden zusätzlich offene Sprechstunden angeboten. Dienstags von 9-12 Uhr und donnerstags von 14-18 Uhr können Sie persönlich vorsprechen.

Sachbearbeitung:
Sie sind schon im Kontakt mit uns? Dann richtet sich die Zuständigkeit des/der Teilhabemanager*in nach dem Nachnamen des Kindes, das Leistungen erhält, oder erhalten soll:

A; N
Frau Greis: 030 9018-22891

G; S; Y
Frau Thomas: 030 9018-23316

E/El-; M; R; V
Frau Breidt: 030 9018-23042

B; D; H; I
Frau Murza: 030 9018-23161

K; O; Ö; Q; T
Frau Engelhardt: 030 9018-23344

C; F; J; L; P; U; W; X; Z
Frau Surmund: 030 9018-24306

Leitung Teilhabefachdienst Jugend:
Frau Bräunlich 030 9018 22964 und Frau Frost 030 9018 22906

Standort:
Rathaus Mitte, Teilhabefachdienst vom Jugendamt, 9. Etage, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

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Weiterführende Informationen und Anträge:

Anträge auf Eingliederungshilfe oder Landespflegegeld an das Jugendamt Mitte sind nur von Personen zu stellen, die ihren Wohnsitz im Bezirk Mitte haben. Sie wohnen nicht im Bezirk Mitte? Eine berlinweite Übersicht finden Sie hier: Senatsverwaltung: Abteilung Soziales

  • Antrag Bundesteilhabegesetz

    PDF-Dokument (255.5 kB) - Stand: 2018

  • Antrag auf Landespflegegeld

    PDF-Dokument (876.5 kB) - Stand: 2023
    Dokument: BA-Mitte

  • Anlage 2 Ausländer_innen

    PDF-Dokument (301.5 kB) - Stand: 2009