Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
berlinpass verlängern
+++ Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie +++
Um Kontakte in den Bürgerämtern zu reduzieren, werden keine berlinpässe verlängert. Abgelaufene berlinpässe behalten ihre Gültigkeit bis mindestens 28.02.2021. Das Personal der Berliner Verkehrsbetriebe ist über das abweichende Verfahren informiert.
- Berlinpässe, die seit März 2020 ausgelaufen sind oder zukünftig auslaufen, werden nicht verlängert. Sie behalten ihre Gültigkeit.
- Mit dem abgelaufenen berlinpass können Sie das Berlin-Ticket S kaufen.
- Bitte die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
- Führen Sie den abgelaufenen berlinpass mit sich. Einen aktuellen Leistungsbescheid brauchen Sie nicht vorlegen.
- Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung)
• Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids)
- Wenn Ihr Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 begonnen hat
• Nutzen Sie weiterhin Ihren abgelaufenen berlinpass als Nachweis für das Berlin-Ticket S.
berlinpass-BuT
Die Sonderregelungen finden keine Anwendung beim berlinpass-BuT. Der berlinpass-BuT für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird unverändert von der zuständigen Leistungsstelle verlängert oder neu ausgestellt (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
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Mit dem berlinpass können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, auch mit der derzeitgen Sonderregelung viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, Tram, DB Regio),
• Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, können Sie bei den einzelnen Anbietern erfahren. Legen Sie bitte Ihren abgelaufenen berlinpass und eine Kopie Ihres aktuell gültigen Leistungsbescheids vor.
Voraussetzungen
-
Wenn Ihr Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt
Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum der Leistung (nicht das Datum des Bescheids).
- Eine Verlängerung Ihres berlinpasses ist nicht möglich. Bitte beantragen Sie ab Februar 2021 einen neuen berlinpass. Das ist nur schriftlich möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Eine Verlängerung Ihres berlinpasses ist nicht möglich.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- keine
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- alle Bürgerämter
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.