Aktuelles zum Coronavirus
Hier finden Sie alle Informationen der Senatsverwaltungen: www.berlin.de/corona
Hier finden Sie alle Informationen des Gesundheitsamtes Mitte: Gesundheitsamt Mitte
Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Führerschein: Ausstellung – Internationaler Führerschein
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter Weiterführende Informationen).
Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein. Sofern Sie beabsichtigen Kraftfahrzeuge in Thailand zu führen, wird die Mitnahme des Internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 empfohlen.
Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Voraussetzungen
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Deutscher Kartenführerschein
Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" sollten zunächst die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
Bei kurzfristig bevorstehenden Auslandsreisen kann der Internationale Führerschein auch aufgrund eines "Papier-Führerscheins" ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der Umtausch in den Kartenführerschein beantragt wird.
Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen. -
Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. -
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel unten als Link
- Vorlage des Führerscheins
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Bürgeramt
- Fahrerlaubnisbehörde
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
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