Aktuelles zum Coronavirus
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Bitte beachten Sie, dass das Gesundheitsamt in Bezug auf die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich eine Beratung zu gesundheitsbezogenen Fragen.
Inhaltsspalte
Bewohnerparkausweise
Inhaltsverzeichnis
Weitere Parkzone im Bezirk Mitte
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat eine neue Parkzone in der Oranienburger Vorstadt eingeführt. Entsprechende Informationen sind dem nachfolgenden Flyer zu entnehmen, der auch an die betroffenen Haushalte in diesem Bereich verteilt wurde.
Wichtig für die Beantragung von Bewohnerparkausweisen
- Die schriftliche Beantragung auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird vorrangig empfohlen.
- Das Antragsformular und allgemeine Hinweise zur Parkraumbewirtschaftung und zur Antragstellung erhalten Sie hier
Parkraumbewirtschaftung in Mitte
Mit der Parkraumbewirtschaftung wird das flächenhafte und gebührenpflichtige Parken im Bezirk Mitte geregelt. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den genannten Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung zum Parken ohne Parkschein betrieblich genutzter Fahrzeuge zulässig.
Bewirtschaftungszeiten der Parkzonen
Im Parkraumbewirtschaftungsgebiet gelten folgende Bewirtschaftungszeiten:
- Montag bis Freitag von 09.00 bis 20.00 Uhr sowie Samstag von 09.00 bis 18.00 Uhr
Parkzonen 3, 14, 22, 33, 36, 37 sowie Parkzonen 20 östlich der Stülerstraße und 21 – westlich der Stauffenbergstraße
- Montag bis Samstag von 09.00 bis 22.00 Uhr
Parkzonen 1, 2, 15, 34, 35, 38, 41 sowie Parkzonen 20 westlich der Stülerstraße und 21 – östlich der Stauffenbergstraße
- Montag bis Sonntag von 09.00 bis 24.00 Uhr
Parkzone 29
- Eine Ausnahme bildet die Parkzone 29.
Hier besteht täglich, also an 365 (366) Tagen im Jahr Gebührenpflicht
- Im südlichen Abschnitt der Kurfürstenstraße zwischen den Hausnummern 101 und 174 (Parkzone 20 bzw. 22) gilt folgende Zuständigkeit bei der Beantragung von Bewohnerparkausweisen:
Kurfürstenstr.; Hausnummern 101 bis 137 – Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Kurfürstenstr., Hausnummern 139 bis 174 – Bezirksamt Mitte von Berlin
- Flottwellstr.:
Die Flottwellstr. von Hausnummer 2-18 gehört zu Berlin-Mitte und die Flottwellstr. von Hausnummer 19-45 zu Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg. Für die gesamte Flottwellstr. von Hausnummer 2-45 ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
- In Ladezonen für den Lieferverkehr darf nur zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen gehalten werden. Diese Verrichtungen sind von der Verpflichtung zur Betätigung des Parkscheinautomaten freigestellt.
- Betriebe und Einrichtungen mit Sitz im Parkraumbewirtschaftungsgebiet erhalten für den nachgewiesenen mindesterforderlichen Bedarf zum Parken ihrer betrieblich genutzten Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen.
- Als Bewohner erhalten Sie auf Antrag jeweils für ein Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis für die Bewohnerparkzone Ihres Wohnsitzes. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag “wechselnde Kennzeichen” vorgenommen werden. * Für Mietfahrzeuge gelten Ausnahmeregelungen.
- Auswärtige Besucher können bei längerem Aufenthalt eine Gästevignette maximal für 4 Wochen erhalten.
- Der Parkausweis oder die Ausnahmegenehmigung stellt keine Berechtigung zum Parken auf einem bestimmten Stellplatz dar.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Rathaus Tiergarten
- Tel.:
- 030 9018 20
- Fax:
- 030 9018 32072
Bürgeramt Wedding
- Tel.:
- 030 9018 20
- Fax:
- 030 9018 47656
Rathaus Mitte
- Tel.:
- 030 9018 20
- Fax:
- 030 9018 23060
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