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Urkunden

Alle wichtigen Informationen über die bei uns auszustellenden Urkunden.

Das Standesamt Mitte von Berlin verwaltet sämtliche Geburts-, Heirats- und Sterbebücher der bisherigen Bezirke Mitte, Tiergarten und Wedding von 1874 bis zum heutigen Tage.

Vor 1874 waren die Kirchen für die Beurkundungen der Personenstandsfälle zuständig. Sollten Sie Urkunden aus dieser Zeit benötigen, wenden Sie sich bitte an das Landeskirchliche Archiv in Berlin, Bethaniendamm 29, 10997 Berlin,
Telefon 030/22 50 45 33 , E-Mail: bert.buchholz@landeskirchenarchiv-berlin.de
oder an die konfessionellen Archive der anderen Religionsgemeinschaften.

Geburtsurkunde:

Gibt Auskunft über Ort und Zeitpunkt der Geburt eines Menschen, über seine Vor- und Familiennamen und über seine Eltern - ohne näher auf die Verwandtschaftsverhältnisse einzugehen. Erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch:

Eine Geburtsurkunde, die nicht geschrieben wurde, sondern direkt aus dem Geburtenbuch kopiert wurde. Besitzt den gleichen Beweiswert wie die Abstammungsurkunde.

Heiratsurkunde:

Gibt Auskunft darüber, wo und wann zwei Menschen geheiratet haben. Die Heiratsurkunde aus den neuen Bundesländern bis zum 02.10.1990 enthalten auch Vermerke über Namensänderungen während der Ehe oder über die Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung). Bei Heiraten ab dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern und bei Heiraten in den alten Bundesländern ab dem 01.01.1958 werden diese Auskünfte vom Familienbuch übernommen. Die Heiratsurkunde ist beim Standesamt des Heiratsortes zu bekommen.

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch:

Das Familienbuch ist ein normales Personenstandsbuch (wie Geburts- oder Heiratsbuch) und wird beim Standesamt geführt. Es wird nach jeder Eheschliessung in Deutschland automatisch angelegt.
Auf Antrag kann es auch für Eheschliessungen Deutscher im Ausland oder für Eheschliessungen von Vorfahren, bei denen urkundliche Beweise fehlen, angelegt werden.
Das Familienbuch wird seit Februar 2007 wieder am Eheschließungsort geführt, das bisherige Mitziehen des Familienbuches mit den Eheleuten entfällt daher. Im Einzelfall kann es aber Vorkommen, dass das Familienbuch noch nicht wieder am Eheschließungsort angekommen ist.
Im Familienbuch sind, wie der Name schon sagt, sämtliche Angaben über die Familie eingetragen: Angaben über die Geburt der beiden Eheleute, die Eltern der Ehegatten, evtl. die Staatsangehörigkeit, die Namenführung in der Ehe, die gemeinsamen Kinder (leibliche und adoptierte), die Heirat der gemeinsamen Kinder, sämtliche Namensänderungen, der Tod der Ehegatten, evtl. Scheidung. Aus diesem umfassenden Personenstandsbuch können alle Beteiligten (Eltern, Eheleute und Kinder) jederzeit "beglaubigte Abschriften" beim Standesamt des Wohnsitzes der Eheleute erhalten.

Internationale Urkunden:

Aus allen Personenstandsbüchern kann der Standesbeamte auch internationale Urkunden für den Gebrauch im Ausland ausstellen. Sie haben den Vorteil, dass sie nicht übersetzt werden müssen und in den meisten Ländern der Welt anerkannt werden; insbesondere in den Ländern, die einem Abkommen über diese Form der Urkunden beigetreten sind. Die internationalen Urkunden enthalten wegen der leichten Lesbarkeit jedoch nicht alle Angaben eines Personenstandsbuches.

Kontakt

Standesamt Mitte von Berlin
Parochialstr. 3
10179 Berlin

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Eingang über den Parkplatz an der Jüdenstr.
WC nach DIN 18024

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Tel. 030 9018 243 14-19
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