Die Bezirksentwicklungsplanung (BEP) gehört zu den städtebaulichen Planungen, die von den Berliner Bezirken in eigener Verantwortung aufgestellt werden. Gemäß Ausführungsgesetz des Landes Berlin zum Baugesetzbuch [§4 AGBauGB vom 7.11. 1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)] dient die Bereichsentwicklungsplanung der teilräumlichen Entwicklung.
Die BEP steht in der Berliner Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung (FNP) und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan,der ARt und MAß der Nutzung ausweist.











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