Förmliche Stadtplanung nach dem Baugesetzbuch
Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln bildet das
Baugesetzbuch
(BauGB). Im BauGB werden förmliche Verfahren zur Aufstellung verschiedener Pläne geregelt. Den höchsten Stellenwert nimmt die
Bauleitplanung ein, die zwei Planwerke von unterschiedlicher Detailschärfe und Verbindlichkeit unterscheidet:
- Flächennutzungsplan
Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan
(FNP), der das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen dient. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrstrassen. Der FNP wird nach Abschluss umfangreicher Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit als Satzung beschlossen.
- Bebauungspläne
Für Teilbereiche der Stadt werden als verbindliche Bauleitpläne Bebauungspläne
aufgestellt, die neben den Aussagen zur Verteilung der Bodennutzungen auch gestalterische Festsetzungen und bestimmte Grundstücksrechte enthalten können. Der Inhalt eines Bebauungsplanes wird in § 9 des Baugesetzbuchs
bestimmt. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sind parzellenscharf. Sie durchlaufen das gleich Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie der FNP und werden ebenfalls als Satzungen beschlossen. Sie sind danach unmittelbar rechtswirksam auch gegenüber privaten Bauherren.
Das Baugesetzbuch enthält weitere formelle Planungsverfahren, die jedoch nur vereinzelt angewandt werden (Vorhaben- und Erschließungspläne/ Vorhabenbezogene Bebauungspläne oder auch Satzungen nach § 34 (4) BauGB). Das sog. besondere Städtebaurecht regelt die Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt.
Die Regelungen des Baugesetzbuches werden durch Rechtsverordnungen ergänzt:
Die
Baunutzungsverordnung
(BauNVO) bestimmt für verschiedene Typen von Baugebieten Art und Maß, in der ein Grundstück genutzt werden darf und enthält Vorgaben über Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche.
Die Planzeichenverordnung (PlanzVO) enthält Vorgaben für die plangraphische Darstellung von Bauleitplänen. Eng verzahnt ist das Bauplanungsrecht nach dem BauGB mit dem Bauordnungsrecht der Bundesländer. Diese haben eigene Bauordnungen (Landesbauordnungen), auf deren Grundlage eine Reihe gestalterischer Vorgaben in die Bebauungspläne aufgenommen werden können.
Links
Baugesetzbuch (pdf)
Baunutzungsverordnung (pdf)
Flächennutzungsplanung Link
Bebauungsplan Link
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