Unsere Geschäftsanschrift lautet:
Karl-Marx-Allee 31 (Rathaus Mitte)
10178 Berlin
Unsere Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr (Spätsprechstunde)
(Hinweis: Zur Spätsprechstunde sind nicht alle Mitarbeiter anwesend, vereinbaren Sie besser vorher telefonisch einen Termin)
Unsere Leistungen:
Sondernutzungserlaubnisse und Ausnahmegenehmgungen für die öffentlichen Straßen und Grünanlagen im Bezirk Mitte.
Bitte beachten Sie:
Jeder Bezirk Berlins ist für seine eigenen öffentlichen Flächen verantwortlich. Das bedeutet, dass man seine Nutzung in dem Bezirk beantragen muss, wo sie stattfinden soll! Wenden Sie sich daher bitte stets an die jeweilige Straßenverwaltung des zuständigen Bezirkes.
Einzige Ausnahme ist der sogenannte fliegende Handel (Verkauf mit wechselnden Standorten). Dieser kann bei jedem Bezirk beantragt werden, in dessen Bereich die Nutzung stattfinden soll.
Bei der Benutzung öffentlicher Straßen unterscheidet man zwischen Gemeingebrauch, Anliegergebrauch und Sondernutzung.
Eine Straße ist öffentlich, wenn sie hierzu gewidmet wurde. Darunter versteht man eine Mitteilung im Amtsblatt für Berlin, in der die Widmung der Straße veröffentlicht wurde. Durch eine Widmung unterliegt diese Straße dann den Bestimmungen des Berliner Straßengesetzes und kann von jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches benutzt werden, ohne den Eigentümer der Straße um Erlaubnis fragen zu müssen. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die allgemeinen Straßen öffentlich gewidmet sind, jedoch kann es Ausnahmen geben (sogenannte Privatstraßen). Im Zweifelsfall berät Sie das Straßen- und Grünflächenamt gern.
Gemeingebrauch ist der jedermann offenstehende Gebrauch der öffentlichen Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften. Er umfasst die Teilnahme am Verkehr, den Aufenthalt, die Kommunikation, das Spielen und dergleichen auf den dafür vorgesehenen Flächen.
Anliegergebrauch sind Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, aber für unmittelbare Anlieger des öffentlichen Straßenlandes (und nur für diese) genehmigungsfrei sind. Beispielsweise das kurzfristige Abstellen von Waren auf dem Gehweg zum Beliefern von Geschäften.
Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung.
Sondernutzungen sind z.B.:
Berliner Straßengesetz laden »
(Zum Thema Sondernutzung und Gemeingebrauch finden Sie ab § 10 die gesetzlichen Regelungen, 81155 Bytes)
Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebVO) laden »
(Hier sind die allgemeinen Grundsätze der Gebührenerhebung geregelt, 28181 Bytes)
SNGebVO Anlage 1 (Zahlenwerk) laden »
(Hier finden sich die Tarifstellen, aus denen man die Nutzungsgebühr errechnet, 46528 Bytes)
SNGebVO Anlage 2 (Wertstufen) laden »
(Manche Gebühren werden auch danach festgelegt, wo die Nutzung stattfindet. Hier können Sie nachsehen, in welcher Wertstufe sich ihre Sondernutzung befinden würde, 65631 Bytes)Negativkataloge beinhalten allgemeine örtliche und/oder inhaltliche Beschränkungen für bestimmte Sondernutzungsarten. Für den Bezirk Mitte existieren folgende Kataloge:
Positiv Negativkatalog Veranstaltungen an prominenten Plätzen laden »
(Betrifft zB Veranstaltungen am Brandenburger Tor, Gendarmenmarkt, Bebelplatz u.a., 47199 Bytes)
Plan der prominenten Plätze von Berlin laden »
(Ein Übersichtsplan der Plätze, die vom Positiv-Negativkatalog betroffen sind, 1052387 Bytes)
Negativkatalog Bauchladenhandel laden »
(Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um Verkauf aus tragbaren Behältnissen, ohne das Abstellen jedweder Gegenstände, 12877 Bytes)
Negativkatalog Fliegender Handel laden »
(Fliegender Handel ist zB der Handel aus einem Fahrzeug am Fahrbahnrand für maximal 2 Stunden pro Standort, 11981 Bytes)Grundsätzlich können Sondernutzungen im Bezirk Mitte formlos schriftlich beantragt werden. Schreiben Sie uns einfach einen Brief und erläutern bitte, was Sie vorhaben: Was? Wann? Wo? (Lageplan beifügen!). Wir weisen darauf hin, dass gegebenenfalls weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden. Sofern solche Unterlagen fehlen, werden diese vom Amt nachgefordert. Aber natürlich geht die Bearbeitung schneller, wenn Sie sich vorher bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter(in) kundig machen, was einzureichen ist.
Wir bieten Ihnen an dieser Stelle als Service ausgewählte Formulare an, die Ihnen die Beantragung erleichtern sollen:
Formular Bauchladenhandel laden »
(Verkauf aus einem Behältnis, das getragen wird. Verkauf im Stehen/Umhergehen. Kein Abstellen von Gegenständen, 22884 Bytes)
Formular Verkaufsfahrzeug laden »
(Verkauf aus einem am Fahrbahnrand abgestellten Verkaufsfahrzeug. Sogenannter 'Fliegender Handel'. Nach maximal zwei Stunden ist der Standort zu räumen., 23881 Bytes)
Formular Verkaufsstand laden »
(Verkaufsstand, der morgens auf- und abends abgebaut wird, tagsüber aber an dem Standort verbleibt (im Gegensatz zum fliegenden Handel oder zum Bauchladenhandel), 23417 Bytes)
Formular Stehtische laden »
(Stehtische ohne Sitzgelegenheit zB vor Geschäften oder Imbissen, 32571 Bytes)
Formular Weihnachtsbaumhandel laden »
(Antrag für Standorte zum Verkauf von Weihnachtsbäumen in der Adventszeit, 23696 Bytes)Anträge für Baustelleneinrichtungen beantragt bitte der Bauherr bei unserem Fachbereich 4 (Straßenunterhaltung)
Das Verteilen von Werbezetteln/Flyern (ohne Aufbauten!) ist keine Sondernutzung, muss aber vom Ordnungsamt genehmigt werden. Anträge nimmt die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle entgegen. Dort kann auch ein entsprechendes Antragsformular heruntergeladen werden.
Sondernutzungen in Grünanlagen sind bis auf wenige Ausnahmen nicht genehmigungsfähig. In Grünanlagen des Bezirks Mitte wird weder Verkauf noch werden Veranstaltungen zugelassen. Auskünfte erhalten Sie hierzu bei:
Herrn Fischer
Tel.: 9018-22748
Fax: 9018 488 22748
E-Mail
Das Grünanlagengesetz können Sie hier einsehen:
Grünanlagengesetz laden »
(Zur Nutzung von Grünanlagen beachten Sie bitte § 6 der Vorschrift, 19706 Bytes)Um Ihre/Ihren Ansprechpartner/in zu finden, bieten wir Ihnen an dieser Stelle eine Tabelle an, mit der Sie anhand der unterschiedlichen Sondernutzungen herausfinden können, wer für Sie zuständig ist.
| Sondernutzung | Sachbearbeiter/in | Stellenzeichen | Telefon | E-Mail senden |
|---|---|---|---|---|
| Schankvorgärten | Alt-Mitte: Frau Buchmann Tiergarten: Frau Mühlbach Wedding: Herr Cakir |
Bau 1 213 Bau 1 312 Bau 1 311 |
9018-22727 9018-22742 9018-22731 |
E-Mail |
| Verkaufsstände Lotterien |
Alt-Mitte: Herr Haney Tiergarten: Frau Guschmann Wedding: Herr Cakir |
Bau 1 211 Bau 1 316 Bau 1 311 |
9018-22746 9018-22744 9018-22731 |
E-Mail |
| Fliegender Handel | Frau Guschmann | Bau 1 316 | 9018-22744 | |
| Bauchladenhandel | Herr Haney | Bau 1 211 | 9018-22746 | E-Mail |
| Wochenmärte Trödelmärkte |
Alt-Mitte: Herr Haney Tiergarten: Herr Witt Wedding: Herr Cakir |
Bau 1 213 Bau 1 313 Bau 1 311 |
9018-22727 9018-22751 9018-22731 |
E-Mail |
| Mobile Fahrradständer Weihnachsdekorationen |
Alt-Mitte: Herr Haney Tiergarten: Frau Mühlbach Wedding: Herr Cakir |
Bau 1 211 Bau 1 312 Bau 1 311 |
9018-22746 9018-22742 9018-22731 |
E-Mail |
| Über- und Unterbauungen von Straßenland (Balkone,Erker, Vordächer usw.) |
Alt-Mitte: Herr Haney Tiergarten: Frau Mühlbach Wedding: Herr Cakir |
Bau 1 211 Bau 1 312 Bau 1 311 |
9018-22746 9018-22742 9018-22731 |
E-Mail |
| Veranstaltungen Straßenfeste Weihnachtsmärkte |
Frau Freitag Herr Witt |
Bau 1 210 Bau 1 313 |
9018-22791 9018-22751 |
E-Mail |
| Herausstellen von Waren | Herr Fitzner | Bau 1 441 | 9018-22863 | E-Mail |
| Weihnachtsbaumhandel | Alt-Mitte: Herr Haney Tiergarten: Frau Guschmann Wedding: Herr Cakir |
Bau 1 211 Bau 1 316 Bau 1 311 |
9018-22746 9018-22744 9018-22731 |
E-Mail |
| Wahlwerbung | Kleinplakate: Herr Cakir Großplakate: Herr Fitzner |
Bau 1 311 Bau 1 441 |
9018-22731 9018-22863 |
E-Mail |
| Filmaufnahmen Fotoshootings |
Alt-Mitte: Frau Peetz Tiergarten: Frau Mühlbach Wedding: Herr Cakir |
Bau 1 212 Bau 1 312 Bau 1 311 |
9018-22725 9018-22742 9018-22731 |
E-Mail |
| Zirkuswerbung | Herr Cakir | Bau 1 311 | 9018-22731 | E-Mail |
| Sondernutzungen in Grünanlagen |
Herr Fischer | Bau 1 310 | 9018-22748 | E-Mail |
| Informationsstände | Herr Fitzner | Bau 1 441 | 9018-22863 | E-Mail |
| Fachbereichsleitung Kunst im Stadtraum |
Herr Schönbaumsfeld | Bau 1 | 9018-22829 | E-Mail |
| Gruppenleitung Widerspruchs- sachbearbeitung |
Herr Tepper Herr Weiß |
Bau 1 200 Bau 1 300 |
9018-22745 9018-22749 |
E-Mail |
| Stand Juli 2011 | ||||
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Stadtplan
Telefon: (030) 9018 22823
Telefax: (030) 9018 22706
E-Mail:Straßen- und Grünflächenamt
Geschäftszimmer:
Raum 1314
Postanschrift:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Straßen- und Grünflächenamt
13341 Berlin
Fahrverbindungen
Bus-Haltestellen:
Mollstr./Otto-Braun-Str.:
142, 200
U Schillingstr.:
265, N5
Tram-Haltestellen:
Mollstr./Otto-Braun-Str.:
M4, M5, M6, M8
Büschingstr.:
M5
U-Bahnhöfe:
U Schillingstr.:
U5, U6


