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Fachbereich 1 Straßen- und Grünflächenverwaltung / Straßenverkehrsbehörde

Sondernutzungen

Herzlich willkommen

Unsere Geschäftsanschrift lautet:
Karl-Marx-Allee 31 (Rathaus Mitte)
10178 Berlin

Unsere Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr (Spätsprechstunde)
(Hinweis: Zur Spätsprechstunde sind nicht alle Mitarbeiter anwesend, vereinbaren Sie besser vorher telefonisch einen Termin)

Unsere Leistungen:
Sondernutzungserlaubnisse und Ausnahmegenehmgungen für die öffentlichen Straßen und Grünanlagen im Bezirk Mitte.

Bitte beachten Sie:
Jeder Bezirk Berlins ist für seine eigenen öffentlichen Flächen verantwortlich. Das bedeutet, dass man seine Nutzung in dem Bezirk beantragen muss, wo sie stattfinden soll! Wenden Sie sich daher bitte stets an die jeweilige Straßenverwaltung des zuständigen Bezirkes.

Einzige Ausnahme ist der sogenannte fliegende Handel (Verkauf mit wechselnden Standorten). Dieser kann bei jedem Bezirk beantragt werden, in dessen Bereich die Nutzung stattfinden soll.

Was finden Sie hier?


Allgemeines zum Gebrauch von öffentlichen Straßen

Bei der Benutzung öffentlicher Straßen unterscheidet man zwischen Gemeingebrauch, Anliegergebrauch und Sondernutzung.

Eine Straße ist öffentlich, wenn sie hierzu gewidmet wurde. Darunter versteht man eine Mitteilung im Amtsblatt für Berlin, in der die Widmung der Straße veröffentlicht wurde. Durch eine Widmung unterliegt diese Straße dann den Bestimmungen des Berliner Straßengesetzes und kann von jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches benutzt werden, ohne den Eigentümer der Straße um Erlaubnis fragen zu müssen. In der Regel kann man davon ausgehen, dass die allgemeinen Straßen öffentlich gewidmet sind, jedoch kann es Ausnahmen geben (sogenannte Privatstraßen). Im Zweifelsfall berät Sie das Straßen- und Grünflächenamt gern.

Was ist Gemeingebrauch?

Gemeingebrauch ist der jedermann offenstehende Gebrauch der öffentlichen Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften. Er umfasst die Teilnahme am Verkehr, den Aufenthalt, die Kommunikation, das Spielen und dergleichen auf den dafür vorgesehenen Flächen.

Was ist Anliegergebrauch?

Anliegergebrauch sind Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, aber für unmittelbare Anlieger des öffentlichen Straßenlandes (und nur für diese) genehmigungsfrei sind. Beispielsweise das kurzfristige Abstellen von Waren auf dem Gehweg zum Beliefern von Geschäften.

Was ist Sondernutzung?

Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung.
Sondernutzungen sind z.B.:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen (Schankvorgarten)
  • Veranstaltungen oder Märkte
  • Jeglicher Handel auf Straßenland
  • Fahrradständer
  • Filmaufnahmen
  • Gehwegüberfahrten
  • Pflanzenbehälter
  • Sonnenschirme
  • Balkone, Erker, Kellerlichtschächte und ähnliches, wenn Sie in den Straßenraum ragen
  • Verkaufs- und Informationsstände
  • Stelltafeln
  • Befahren von Fußgängerzonen


Diese Liste ist nicht abschließend! Wenn Sie sich unsicher sind, ob die von Ihnen beabsichtigte Straßennutzung genehmigt werden muss: fragen Sie uns. Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.

Sondernutzungen bedürfen nach Einzelfallprüfung einer Erlaubnis. Gegebenenfalls können weitere Genehmigungen (nach Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung o.ä.) erforderlich sein. Häufig werden die Sondernutzungserlaubnis und die Ausnahmegenehmigung (nach der Straßenverkehrsordnung) in einem gemeinsamen Bescheid zusammengefasst. Ob dies bei Ihrer Nutzungsabsicht der Fall ist, wird von der Behörde automatisch überprüft und Sie werden entsprechend beraten.

Übt man eine Sondernutzung ohne diese Erlaubnis aus, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ferner kann die Behörde die unerlaubte Sondernutzung zwangsweise beenden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Straßennutzung erlaubnispflichtig ist, beraten wir Sie gerne.

Erlaubnisse zur Sondernutzung sind rechtzeitig vorher (möglichst 6-8 Wochen, größere Veranstaltungen bitte noch früher) schriftlich zu beantragen. Werden Anträge zu spät gestellt, kann die Behörde keine Garantie dafür geben, dass die Genehmigung zum gewünschten Zeitpunkt erteilt wird, denn sie hat vor ihrer Entscheidung verschiedene Prüfungen vorzunehmen (zB verkehrliche, städtebauliche und technische Aspekte). Hierzu bindet sie weitere Behörden ein, was eine gewisse Zeit dauert. Bitte beantragen Sie daher rechtzeitig!

Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen entstehen in der Regel Bearbeitungsgebühren. Bis auf wenige Ausnahmen ist außerdem zusätzlich noch eine Nutzungsgebühr für die Dauer und Größe der in Anspruch genommenen Fläche zu zahlen.

Sofern Sie sich über die Vorschriften selbst informieren wollen:
  • Berliner Straßengesetz

    Berliner Straßengesetz laden »

    (Zum Thema Sondernutzung und Gemeingebrauch finden Sie ab § 10 die gesetzlichen Regelungen, 81155 Bytes)
  • Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebVO)

    Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebVO) laden »

    (Hier sind die allgemeinen Grundsätze der Gebührenerhebung geregelt, 28181 Bytes)
  • SNGebVO Anlage 1 (Zahlenwerk)

    SNGebVO Anlage 1 (Zahlenwerk) laden »

    (Hier finden sich die Tarifstellen, aus denen man die Nutzungsgebühr errechnet, 46528 Bytes)
  • SNGebVO Anlage 2 (Wertstufen)

    SNGebVO Anlage 2 (Wertstufen) laden »

    (Manche Gebühren werden auch danach festgelegt, wo die Nutzung stattfindet. Hier können Sie nachsehen, in welcher Wertstufe sich ihre Sondernutzung befinden würde, 65631 Bytes)
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Was sind Negativkataloge?

Negativkataloge beinhalten allgemeine örtliche und/oder inhaltliche Beschränkungen für bestimmte Sondernutzungsarten. Für den Bezirk Mitte existieren folgende Kataloge:

  • Positiv Negativkatalog Veranstaltungen an prominenten Plätzen

    Positiv Negativkatalog Veranstaltungen an prominenten Plätzen laden »

    (Betrifft zB Veranstaltungen am Brandenburger Tor, Gendarmenmarkt, Bebelplatz u.a., 47199 Bytes)
  • Plan der prominenten Plätze von Berlin

    Plan der prominenten Plätze von Berlin laden »

    (Ein Übersichtsplan der Plätze, die vom Positiv-Negativkatalog betroffen sind, 1052387 Bytes)
  • Negativkatalog Bauchladenhandel

    Negativkatalog Bauchladenhandel laden »

    (Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um Verkauf aus tragbaren Behältnissen, ohne das Abstellen jedweder Gegenstände, 12877 Bytes)
  • Negativkatalog Fliegender Handel

    Negativkatalog Fliegender Handel laden »

    (Fliegender Handel ist zB der Handel aus einem Fahrzeug am Fahrbahnrand für maximal 2 Stunden pro Standort, 11981 Bytes)
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Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung?

Grundsätzlich können Sondernutzungen im Bezirk Mitte formlos schriftlich beantragt werden. Schreiben Sie uns einfach einen Brief und erläutern bitte, was Sie vorhaben: Was? Wann? Wo? (Lageplan beifügen!). Wir weisen darauf hin, dass gegebenenfalls weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden. Sofern solche Unterlagen fehlen, werden diese vom Amt nachgefordert. Aber natürlich geht die Bearbeitung schneller, wenn Sie sich vorher bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter(in) kundig machen, was einzureichen ist.

Wir bieten Ihnen an dieser Stelle als Service ausgewählte Formulare an, die Ihnen die Beantragung erleichtern sollen:

  • Formular Bauchladenhandel

    Formular Bauchladenhandel laden »

    (Verkauf aus einem Behältnis, das getragen wird. Verkauf im Stehen/Umhergehen. Kein Abstellen von Gegenständen, 22884 Bytes)
  • Formular Verkaufsfahrzeug

    Formular Verkaufsfahrzeug laden »

    (Verkauf aus einem am Fahrbahnrand abgestellten Verkaufsfahrzeug. Sogenannter 'Fliegender Handel'. Nach maximal zwei Stunden ist der Standort zu räumen., 23881 Bytes)
  • Formular Verkaufsstand

    Formular Verkaufsstand laden »

    (Verkaufsstand, der morgens auf- und abends abgebaut wird, tagsüber aber an dem Standort verbleibt (im Gegensatz zum fliegenden Handel oder zum Bauchladenhandel), 23417 Bytes)
  • Formular Schankvorgarten

    Formular Schankvorgarten laden »

    (Tische und Stühle vor Gastronomien / Imbissen, 35345 Bytes)
  • Formular Stehtische

    Formular Stehtische laden »

    (Stehtische ohne Sitzgelegenheit zB vor Geschäften oder Imbissen, 32571 Bytes)
  • Formular Weihnachtsbaumhandel

    Formular Weihnachtsbaumhandel laden »

    (Antrag für Standorte zum Verkauf von Weihnachtsbäumen in der Adventszeit, 23696 Bytes)

Anträge für Baustelleneinrichtungen beantragt bitte der Bauherr bei unserem Fachbereich 4 (Straßenunterhaltung)

Das Verteilen von Werbezetteln/Flyern (ohne Aufbauten!) ist keine Sondernutzung, muss aber vom Ordnungsamt genehmigt werden. Anträge nimmt die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle entgegen. Dort kann auch ein entsprechendes Antragsformular heruntergeladen werden.

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Grünanlagen

Sondernutzungen in Grünanlagen sind bis auf wenige Ausnahmen nicht genehmigungsfähig. In Grünanlagen des Bezirks Mitte wird weder Verkauf noch werden Veranstaltungen zugelassen. Auskünfte erhalten Sie hierzu bei:
Herrn Fischer
Tel.: 9018-22748
Fax: 9018 488 22748
E-Mail

Das Grünanlagengesetz können Sie hier einsehen:

  • Grünanlagengesetz

    Grünanlagengesetz laden »

    (Zur Nutzung von Grünanlagen beachten Sie bitte § 6 der Vorschrift, 19706 Bytes)
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Ansprechpartner

Um Ihre/Ihren Ansprechpartner/in zu finden, bieten wir Ihnen an dieser Stelle eine Tabelle an, mit der Sie anhand der unterschiedlichen Sondernutzungen herausfinden können, wer für Sie zuständig ist.

Zuständige Mitarbeiter
Sondernutzung Sachbearbeiter/in Stellenzeichen Telefon E-Mail senden
Schankvorgärten Alt-Mitte: Frau Buchmann
Tiergarten: Frau Mühlbach
Wedding: Herr Cakir
Bau 1 213
Bau 1 312
Bau 1 311
9018-22727
9018-22742
9018-22731
E-Mail
E-Mail
E-Mail
Verkaufsstände
Lotterien
Alt-Mitte: Herr Haney
Tiergarten: Frau Guschmann
Wedding: Herr Cakir
Bau 1 211
Bau 1 316
Bau 1 311
9018-22746
9018-22744
9018-22731
E-Mail
E-Mail
E-Mail
Fliegender Handel Frau Guschmann Bau 1 316 9018-22744 E-Mail
Bauchladenhandel Herr Haney Bau 1 211 9018-22746 E-Mail
Wochenmärte
Trödelmärkte
Alt-Mitte: Herr Haney
Tiergarten: Herr Witt
Wedding: Herr Cakir
Bau 1 213
Bau 1 313
Bau 1 311
9018-22727
9018-22751
9018-22731
E-Mail
E-Mail
E-Mail
Mobile Fahrradständer
Weihnachsdekorationen
Alt-Mitte: Herr Haney
Tiergarten: Frau Mühlbach
Wedding: Herr Cakir
Bau 1 211
Bau 1 312
Bau 1 311
9018-22746
9018-22742
9018-22731
E-Mail
E-Mail
E-Mail
Über-
und Unterbauungen
von Straßenland
(Balkone,Erker,
Vordächer usw.)
Alt-Mitte: Herr Haney
Tiergarten: Frau Mühlbach
Wedding: Herr Cakir
Bau 1 211
Bau 1 312
Bau 1 311
9018-22746
9018-22742
9018-22731
E-Mail
E-Mail
E-Mail
Veranstaltungen
Straßenfeste
Weihnachtsmärkte
Frau Freitag
Herr Witt
Bau 1 210
Bau 1 313
9018-22791
9018-22751
E-Mail
E-Mail
Herausstellen von Waren Herr Fitzner Bau 1 441 9018-22863 E-Mail
Weihnachtsbaumhandel Alt-Mitte: Herr Haney
Tiergarten: Frau Guschmann
Wedding: Herr Cakir
Bau 1 211
Bau 1 316
Bau 1 311
9018-22746
9018-22744
9018-22731
E-Mail
E-Mail
E-Mail
Wahlwerbung Kleinplakate: Herr Cakir
Großplakate: Herr Fitzner
Bau 1 311
Bau 1 441
9018-22731
9018-22863
E-Mail
E-Mail
Filmaufnahmen
Fotoshootings
Alt-Mitte: Frau Peetz
Tiergarten: Frau Mühlbach
Wedding: Herr Cakir
Bau 1 212
Bau 1 312
Bau 1 311
9018-22725
9018-22742
9018-22731
E-Mail
E-Mail
E-Mail
Zirkuswerbung Herr Cakir Bau 1 311 9018-22731 E-Mail
Sondernutzungen in
Grünanlagen
Herr Fischer Bau 1 310 9018-22748 E-Mail
Informationsstände Herr Fitzner Bau 1 441 9018-22863 E-Mail
Fachbereichsleitung
Kunst im Stadtraum
Herr Schönbaumsfeld Bau 1 9018-22829 E-Mail
Gruppenleitung
Widerspruchs-
sachbearbeitung
Herr Tepper
Herr Weiß
Bau 1 200
Bau 1 300
9018-22745
9018-22749
E-Mail
E-Mail
Stand Juli 2011
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Kontakt

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin

Stadtplan


Telefon: (030) 9018 22823
Telefax: (030) 9018 22706

E-Mail:Straßen- und Grünflächenamt

Geschäftszimmer:
Raum 1314

Postanschrift:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Straßen- und Grünflächenamt
13341 Berlin

Fahrverbindungen

Bus-Haltestellen:
Mollstr./Otto-Braun-Str.:
142, 200
U Schillingstr.:
265, N5

Tram-Haltestellen:
Mollstr./Otto-Braun-Str.:
M4, M5, M6, M8
Büschingstr.:
M5

U-Bahnhöfe:
U Schillingstr.:
U5, U6




Sprechzeiten

Nach telefonischer Vereinbarung

Barrierefreiheit

WC nach DIN 18024
behindertengerechtes WC

Fahrstuhl
behindertengerechter Aufzug

Behindertenparkplatz
behindertengerechter Parkplatz