Präambel des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung fördert Kooperationsprojekte, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst- und Kultur schaffen. Im Zentrum stehen Kooperationsprojekte, welche Erlebnisse mit den Künsten, mit ihren ästhetischen, intellektuellen und emotionalen Potenzialen, mit den aus den Künsten zu gewinnenden Genüssen und Herausforderungen ermöglichen. Wichtig ist, dass die Projekte Kinder und Jugendliche als künstlerisch Handelnde und Produzierende verstehen. Sie sollen besonders auch solche junge Menschen ansprechen, die erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben.
Die vom Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung geförderten Projekte basieren auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstler/innen und Kulturschaffenden mit Sozialpädagog/innen und Lehrer/innen sowie der Kooperationen zwischen Kultur-, Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Auf die von Anfang Februar bis Mitte März dauernde Ausschreibung wurden 28 Projektanträge eingereicht.
Die Jury tagte am 25.04.2012 und hat folgende Projekte zur Förderung empfohlen:
- Silke Riechert / Olof-Palme Kinder- und Jugendzentrum: Erfinder werden
- Catrin Welcher / Kinderladen Badehaus e.V.: Eine Reise übers Meer in den Dschungel - ein Riesenleporello entsteht
- tanz theater dialoge e.V. / Herbert-Hoover-Schule: Gestern: Heute! Morgen?
- Künstlereingang / Erika-Mann-Grundschule: Tutti Frutti Wedding
- Nicole König & Wolfgang Thies / Menzel-Schule: Sanfte Löwen im Gespräch
- Katharina Fial / Puppentheater Kinderleicht / Kastanienbaum-Grundschule: Ein Traumhaus und sein Leben (Building Blocks)
- Dorothea Neitzert-Rupprath / Freie Schule am Mauerpark: Von weich wie Knete bis hart wie Stein
- Julia Ziegler / Vineta-Grundschule: Flieger, Fänger, Katzenflüsterer - am Schnürchen und auf Rollen
- Ellen Nonnenmacher / Gesundbrunnen-Schule: Hier bin ich
- Katharina Heth / Mitspielgelegenheit e. V. / Ernst-Schering-Schule: Ich lade dich ein, wir zu sein
- Ulrike Markert / Kita Silberstern: Schneckenhaus & Schloss
Die Mittel werden unter folgenden Förderkriterien vergeben:
Förderschwerpunkte
- Aus den Bezirken zur Verfügung gestellten Mitteln des Berliner Projektfonds kulturelle Bildung werden Kooperationsprojekte und Veranstaltungen gefördert, die für die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bezirk bedeutsam sind.
- Gefördert werden innovative Ansätze, die zur Entwicklung der kulturellen Bildung im Bezirk beitragen.
- Berücksichtigt werden Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben.
- Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche, methodische, künstlerische und pädagogische Qualität.
- Die Projekte sollen für und im engen Kontakt mit den in den Bezirken lebenden Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden und geeignete Präsentationen einschließen.
Formale Kriterien
- Gefördert werden zeitlich befristete Kooperationsprojekte in den jeweiligen Bezirken.
- Antragsbedingung ist die Beschreibung eines gemeinsam erarbeiteten, nicht gewinnorientierten Kooperationsprojektes zwischen mindestens einer Bildungseinrichtung oder einem Träger der Jugendarbeit mit freien Kunstschaffenden bzw. mindestens einer Kunst- und Kulturinstitution oder mindestens einem Akteur der Kulturwirtschaft, wobei mindestens ein Projektpartner im jeweiligen Bezirk verortet sein muss.
- Um Doppelantragstellungen zu vermeiden, ist die Residenz der am Projekt beteiligten Bildungseinrichtung ausschlaggebend.
- Die Förderung setzt in der Regel eine angemessene Eigenleistung voraus, die über Geld, Sachmittel und Arbeitsleistungen eingebracht werden kann.
- Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen, in dem u.a. die parallele Beantragung von Mitteln bei anderen öffentlichen oder privaten Förderprogrammen anzugeben ist.
- Für künstlerische oder kulturpädagogische Leistungen darf pro Zeitstunde (60 Minuten) ein Honorar in Höhe von bis zu maximal 25,00 € im dem Antrag beizufügenden Finanzierungsplan veranschlagt werden.
- Die Entscheidung über die Höhe der Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel; die Höhe der Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt jedoch in der Regel höchstens 3.000 €.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ausschließende Bedingungen der Förderung
- Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
- Die Förderung von Projekten aus der Vergangenheit oder solchen, die - auch in Teilen - bereits begonnen haben, ist ausgeschlossen.
- Ausgeschlossen ist eine Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben.
- Ausgeschlossen ist auch eine Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der Jugendarbeit in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind.
- Ausgeschlossen ist eine Bezuschussung von Eintrittsgeldern aus Projektmitteln für den Besuch von (Kultur-)Veranstaltungen. Abweichungen von dieser Regel sind dann möglich, wenn der Besuch von (Kultur-) Veranstaltungen Bestandteil des Projektes ist.