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Hansaviertel

Team Gewerbeanzeigen und Erlaubnisse

Marktfestsetzungen/ Großveranstaltungen

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner zu Marktfestsetzungen und Großveranstaltungen.

Foto: BA Mitte von Berlin/ Pressestelle

I. Marktfestsetzungen

Ansprechpartner Marktfestsetzungen
Name Bearbeiterzeichen Zimmer Telefon E-Mail
Hr. Wildeck Ord 3 100 1138 030/ 9018-23878 b.wildeck@ba-mitte.verwalt-berlin.de
Vordruck Antrag

Antrag auf Festsetzung Hier erhalten Sie den Antrag als Onlineformular laden »

(Vordruck Antrag, 329987 KB)
Informationsblatt

Merkblatt zu Marktangelegenheiten Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Marktangelegenheiten laden »

(Informationsblatt, 29862 KB)
Strassenfeste gewerblicher Art

Merkblatt zu hygienischen Anforderungen beim Verkauf von Lebensmitteln im Straßenhandel, auf Märkten und Volksfesten Informationen der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsicht laden »

(Strassenfeste gewerblicher Art, 32994 KB)

II. Großveranstaltungen

So Sie Interesse haben, einen Verkaufsstand/Schankstand/ambulanten Handel anlässlich einer Veranstaltung zu betreiben, teilen wir Ihnen mit, dass für die Großveranstaltungen im Bezirk Mitte im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen vom bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt dem entspechenden Veranstalter Flächen bewilligt werden.

Für den mobilen Handel auf öffentlichem Straßenland (sogenannter „Bauchladenhandel“) gelten im übrigen sondernutzungsrechtliche Einschränkungen für weite Teile des Innenstadtbereiches (Negativkatalog).

Auskünfte über Veranstalter und die genannten Negativbereiche sind beim Straßen- und Grünflächenamt zu erfragen:

Hier gelangen Sie zu den Internetseiten des Straßen- und Grünflächenamtes Berlin Mitte.



Sofern Sie beabsichtigen, auf Privatgelände gewerblich tätig zu werden, haben Sie die Verfügungsberechtigung zu dokumentieren und eine entsprechende Einwilligungserklärung des Eigentümers beizubringen.

Für das weitere gewerberechtliche Genehmigungsverfahren erhalten Sie folgende Informationen :

Sobald Sie nachweislich über einen Standplatz verfügen, benötigen Sie vom Gewerbeamt


  • für den Ausschank alkoholischer Getränke eine Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes.
  • für das Verabreichen von Speisen und alkoholfreien Getränken und/ oder das Betreiben eines sonstigen Handelsstandes müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung (erteilt Ihnen Ihr "Wohnsitz-Gewerbeamt") sein oder
  • (hilfsweise) beim Gewerbeamt Mitte für den entsprechenden Zeitraum eine Handelserlaubnis nach § 55 a der Gewerbeordnung beantragen.

ACHTUNG:
Anträge für Gestattungen und Handelserlaubnisse müssen spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein!

Die Erteilung einer Reisegewerbekarte benötigt in der Regel rd. 4 Wochen.


Die MitarbeiterInnen des Gewerbeamtes Mitte sind wie folgt zuständig (nach dem Familiennamen des Gewerbetreibenden/des Unternehmens) und erreichbar :

Reisegewerbekarten (AntragstellerInnen mit Wohnsitz in Mitte, Wedding, Tiergarten),
Handelserlaubnisse :

Link zu AnsprechpartnerInnen Allgemeines Gewerbe und Reisegewerbe.


Gaststättenrechtliche Gestattungen :

Link zu AnsprechpartnerInnen Gaststätten.

Informationen zur Gestattung


Weitere Informationen zu den Verwaltungsgebühren für die gewerbe- und gaststättenrechtlichen Erlaubnisse, die mit Antragstellung fällig sind und deren Zahlung nachzuweisen ist, erhalten Sie hier:

Reisegewerbekarte : Die Gebühr richtet sich nach der Dauer der Gültigkeit und der Wertgrenze der angebotenen Waren. Der Regelsatz beträgt 87.- € für gewerbliche Tätigkeiten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung (Wertgrenze: 26.-€)

Informationen zur Reisegewerbekarte

Antrag Reisegewerbekarte zum Download


Handelserlaubnis

Die Gebühr für die Handelserlaubnis beträgt für die Dauer von 3 Tagen 16,- €, für längere Dauer 38,- €.

Informationen zur Handelserlaubnis

Antrag Handelserlaubnis zum Download

Sofern Sie gewerbsmäßig Lebensmittel und/ oder Getränke in den Verkehr bringen sind die Maßgaben des Veterenär- und Lebensmittelaufsichtsamtes zu beachten.

Kontakt - Ordnungsamt - Fachbereich Gewerbe und Genehmigen

Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
- Mitte
Gewerbeamt
Stadtplan


Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
11. Etage, Raum 1140

Öffnungszeiten:
Mo, Di 9 - 12 Uhr
Do 14 - 18 Uhr
(Antragsannahmeschluss 17:30 Uhr)

Telefon: 030/ 9018-22010
Fax: (030) 9018 23781

telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:

Mo, Di 9 - 15 Uhr
Do 10 - 13 Uhr
Fr 9 - 13 Uhr

EC-Zahlung
EC Zahlung möglich

Fahrverbindungen

Bus-Haltestelle:
Mollstr./Otto-Braun-Str.:
142, 200
U Schillingstr.:
N5

Tram-Haltestelle:
Mollstr./Otto-Braun-Str.:
M4, M5, M6, M8
Büschingstr.:
M5

U-Bahnhof:
U Schillingstr.:
U5