Drucksache - 0988/IV  

 
 
Betreff: Kindeswohl schützen - Zwangsumzüge für Familien mit Kindern verhindern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Schrader Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.09.2013 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
07.11.2013 
24. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
05.12.2013 
25. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
30.01.2014 
26. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
03.07.2014 
31. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
04.09.2014 
32. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
02.10.2014 
33. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
06.11.2014 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
04.12.2014 
35. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
Soziales und Bürgerdienste Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter  dahingehend fortzuschreiben, dass bei "Bedarfsgemeinschaften" mit Kindern im Falle einer nicht akzeptierten Überschreitung der Kosten der Unterkunft und bei daraus resultierender Gefahr eines Zwangsumzuges bzw. eines Kostensenkungsverfahrens  in jedem Falle eine Konsultation mit dem bezirklichen Jugendamt zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erfolgen soll. Jobcenter und Bezirksamt sollen im Einzelfall gemeinsam nach Alternativen zu Zwangsumzug und Kostensenkungsverfahren suchen. Dem Jobcenter sind dafür Ansprechpartner des Jugendamtes zu benennen. Ziel ist es, Familien mit Kindern die Wohnung und die gewohnte Umgebung, einschließlich Kita, Schule, Freundeskreis und Freizeitmöglichkeiten, zu erhalten. 

 

Begründung:

Kinderarmut ist in unserer Stadt und in unserem Bezirk kein Einzelfall. Die Folgen der Armut von Familien schränken die Lebenschancen der Kinder erheblich ein. Das betrifft ihren Zugang zu Bildung ebenso wie die Chancen für ein gesundes Aufwachsen und ihre Persönlichkeitsentwicklung. Auch in der Wahl geeigneten kindgerechten Wohnraums und einer anregenden gesunden Wohnumgebung sind sozial benachteiligte Familien stark eingeschränkt. Daher ist der Erhalt der Wohnung und des gewohnten Wohnumfeldes für die Entwicklung von Kindern wichtig. Auch wenn der Wohnraum nicht immer optimal ist, so sind doch alle Anstrengungen zu unternehmen, Kindern einen Zwangsumzug zu ersparen, gerade auch weil die Alternative im Regelfall eine schlechtere bzw. noch schlechtere Wohnung bzw. Wohnlage bedeutet. Auch bei Kostensenkungsverfahren sind in der Regel die Kinder die Leidtragenden, wenn in der Familie vom Regelbetrag noch zusätzliche Aufwendungen für die Miete abgezweigt werden müssen. Jobcenter und Jugendamt sollen deshalb im Falle eines drohenden Zwangsumzuges bzw. eines Kostensenkungsverfahrens gemeinsam mit den Betroffenen nach Alternativen suchen, um das Kindeswohl nicht zu gefährden und den Kindern den Verlust von Freunden und Familie zu ersparen und Gefahren für ihr Wohl abzuwenden.

 

 
 

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