Drucksache - 0988/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, seine Kooperationsvereinbarung mit dem Jobcenter dahingehend fortzuschreiben, dass bei "Bedarfsgemeinschaften" mit Kindern im Falle einer nicht akzeptierten Überschreitung der Kosten der Unterkunft und bei daraus resultierender Gefahr eines Zwangsumzuges bzw. eines Kostensenkungsverfahrens in jedem Falle eine Konsultation mit dem bezirklichen Jugendamt zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erfolgen soll. Jobcenter und Bezirksamt sollen im Einzelfall gemeinsam nach Alternativen zu Zwangsumzug und Kostensenkungsverfahren suchen. Dem Jobcenter sind dafür Ansprechpartner des Jugendamtes zu benennen. Ziel ist es, Familien mit Kindern die Wohnung und die gewohnte Umgebung, einschließlich Kita, Schule, Freundeskreis und Freizeitmöglichkeiten, zu erhalten.
Begründung: Kinderarmut ist in unserer Stadt und in unserem Bezirk kein Einzelfall. Die Folgen der Armut von Familien schränken die Lebenschancen der Kinder erheblich ein. Das betrifft ihren Zugang zu Bildung ebenso wie die Chancen für ein gesundes Aufwachsen und ihre Persönlichkeitsentwicklung. Auch in der Wahl geeigneten kindgerechten Wohnraums und einer anregenden gesunden Wohnumgebung sind sozial benachteiligte Familien stark eingeschränkt. Daher ist der Erhalt der Wohnung und des gewohnten Wohnumfeldes für die Entwicklung von Kindern wichtig. Auch wenn der Wohnraum nicht immer optimal ist, so sind doch alle Anstrengungen zu unternehmen, Kindern einen Zwangsumzug zu ersparen, gerade auch weil die Alternative im Regelfall eine schlechtere bzw. noch schlechtere Wohnung bzw. Wohnlage bedeutet. Auch bei Kostensenkungsverfahren sind in der Regel die Kinder die Leidtragenden, wenn in der Familie vom Regelbetrag noch zusätzliche Aufwendungen für die Miete abgezweigt werden müssen. Jobcenter und Jugendamt sollen deshalb im Falle eines drohenden Zwangsumzuges bzw. eines Kostensenkungsverfahrens gemeinsam mit den Betroffenen nach Alternativen suchen, um das Kindeswohl nicht zu gefährden und den Kindern den Verlust von Freunden und Familie zu ersparen und Gefahren für ihr Wohl abzuwenden.
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