Drucksache - 0915/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
2. b) Falls noch keine Entscheidung gefallen sein sollte: Über welche neuen Informationen hinsichtlich des Zeitpunkts der Festlegung der Vorzugstrasse verfügt das Bezirsamt stattdessen? Falls keine Informationen vorliegen, welche Schlüsse zieht das Bezirksamt daraus?
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