Drucksache - 0902/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung: Auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) im Abgeordnetenhaus von Berlin (Drs. 17/20327 zu "Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten unterbinden?") antwortet der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Michael Müller, am 18.4.2013 u. a.: "Der Erlass einer Umwandlungsverordnung wird derzeit von den fünf Bezirken Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg unterstützt. Sie ziehen den Erlass von neuen sozialen Erhaltungsverordnungen ("Milieuschutzgebiete") gem. § 172 Baugesetzbuch in Erwägung bzw. deren erstmaligen Erlass."
Ich frage daher das Bezirksamt:
1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass es den Erlass einer Umwandlungsverordnung in Mitte unterstützt und den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen ("Milieuschutzgebiete") gem. § 172 Baugesetzbuch in Erwägung zieht? 1a. Wenn ja, wie sehen diese Erwägungen aus, für welche Gebiete im Bezirk Mitte zieht das Bezirksamt den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen ("Milieuschutzgebiete") gem. § 172 Baugesetzbuch in Erwägung und was unternimmt dass Bezirksamt wann, der Erwägung Taten folgen zu lassen? 1b. Wenn nein, kann sich das Bezirksamt erklären, warum der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Michael Müller, den Abgeordneten des Abgeordnetenhauses suggeriert, dass der Bezirk Mitte den Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen ("Milieuschutzgebiete") gem. § 172 Baugesetzbuch in Erwägung zieht?
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