Drucksache - 0833/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Datum .09.2013 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0833/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0833/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht dazulegen, im Rahmen der weiteren Bearbeitung die Ausführungsplanung den Vorgaben des INSEK Luisenstadt anzupassen und die Bauleistungen zu den Umbaumaßnahmen nach den Vorgaben des INSEK 2009/2010 für dieses Gebiet auszuschreiben. Hierbei geht es zentral um die Herabsetzung der Verkehrsgeschwindigkeit (INSEK Luisenstadt Abschlussbericht S.122) und damit verbundene Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Neugestaltung der Fuß- und Fahrradwege.
Folgende Maßnahmen sind dabei vordringlich:
1. Geschwindigkeitsherabsetzung auf Tempo 30 für die Ostwestachse im Bereich (ab Adalbert- straße)-Engeldamm-Bethaniendamm-Michaelkirchplatz-Heinrich-Heine-Platz-Annenstraße 2. Bauliche Sicherung dieser verkehrsberuhigten Zonen durch Fußwegvorstreckungen 3. Fußgängerüberwege zwischen Michaelkirchplatz und Engelbecken herstellen 4. Eindeutige Fahrradstreifen im gesamten Bereich ausweisen
Weiterhin sind folgende Maßnahmen zu prüfen und die Ergebnisse im Ausschuss Soziale Stadt, Quartiersmanagement, Verkehr und Grünflächen vorzustellen:
1. Bauliche Sicherung dieser verkehrsberuhigten Zonen durch Moabiter Kissen 2. Den Mauerradweg eindeutig von der Waldemarstraße hin zum Leuschnerdamm fortsetzen
Das Bezirksamt hat am 15.10.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Straßen um den Michaelkirchplatz und das Engelbecken werden zurzeit bereits bis Ende 2014 aus Mitteln des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz umgebaut, mit dem Ziel einer Aufwertung und Verkehrsberuhigung des Straßenraums. Hierbei waren auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
DS 0833/IV
Nach mehreren Umplanungen wurde die Ausführungsplanung im Februar 2012 abgeschlossen. Die Umplanungen resultierten auch daher, dass aus Kreisen der Bürgerschaft eine Reduzierung der Umbaumaßnahmen gewünscht wurde. Hintergrund war das damals noch gültige Straßenausbaubeitragsgesetz.
Trotz des bereits stattgefundenen Baubeginns hat sich das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt bereit gefunden, nach Prüfung der Notwendigkeit, im Rahmen der baulichen Umsetzung, im nächsten Jahr noch kleinere bauliche Ergänzungen durchzuführen, wenn dies finanziell und fördertechnisch möglich ist sowie durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet wird. Grundlage soll das derzeit sich in Erarbeitung befindliche Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt sein.
Der Städtebauliche Rahmenplan Luisenstadt vom Februar 2010 (im Beschluss als INSEK bezeichnet) war die notwendige Grundlage zur Ausweisung von Sanierungs- und Fördergebieten in der Luisenstadt. Dies war sein Hauptzweck. Er enthält keine bindenden Vorgaben, sondern enthält Vorschläge und Empfehlungen, die insbesondere noch nicht endgültig mit der übergeordneten Senatsebene und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt waren. Dies kann erst in der detaillierten Planung zu den betroffenen Straßenräumen erfolgen.
Das Planungskonzept zum Michaelkirchplatz und zum Engelbecken war bereits vor dem INSEK erstellt worden und war umgekehrt Grundlage bei dessen Erarbeitung. Das INSEK hat darüber hinaus weitere Maßnahmen, insbesondere zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgeschlagen. Diese wurden aber in der Vergangenheit bei den Planungsabstimmungen mit der übergeordneten Senatsverwaltung und den Straßenverkehrsbehörden weitgehend abgelehnt. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt kann aber keine Maßnahmen in der Ausführungsplanung umsetzen, die nicht von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden.
In dem genannten Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt werden die in dem INSEK vorgeschlagenen Verkehrsmaßnahmen nochmals auf ihre fachliche Notwendigkeit und Genehmigungsfähigkeit geprüft und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Entsprechende Ergebnisse liegen im ersten Quartal des Jahres 2014 vor. Unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingungen können dann einzelne Maßnahmen noch im nächsten Jahr im Rahmen der Baumaßnahmen umgesetzt werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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