Drucksache - 0747/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Bibliotheksentwicklungsplan rechtzeitig fortzuschreiben und hierbei folgende Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:
- Erhalt der bestehenden dezentralen Versorgungsstruktur in bezirklicher Trägerschaft
- Erhalt und Ausbau eines adäquaten Service- und Produktangebotes für Kinder, Jugendliche und SeniorInnen auf Basis der Sozialraumorientierung
- Darlegung der bisherigen Umsetzung von aus dem bezirklichen Integrationsprogramm resultierenden Handlungsmaßnahmen
Begründung:
Der aktuelle Bibliotheksentwicklungsplan (Drs. 1267/II) des Bezirks Mitte läuft im Jahre 2015 aus. Daher gilt es diesen rechtzeitig fortzuschreiben. Durch die von der Mehrheit der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Absenkung des Medienetats sowie der pauschalen 22-prozentigen Mittelkürzung aller Fachbereiche im Rahmen des Ergänzungsplans 2013 und einer seit Jahren stattfindenden Quersubventionierung anderer Fachbereiche durch die positiven Budgetergebnisse des Fachbereiches Kultur ist anzunehmen, dass der Fachbereich Kultur mit immer geringeren finanziellen Mitteln gleichbleibende finanzielle Belastungen stemmen muss. Im Rahmen der Fortschreibung des Bibliotheksentwicklungsplans gilt es daher darzulegen, wie das vorhandene Bibliotheksangebot bei immer geringer werdenden finanziellen Mitteln für die Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer erhalten werden kann. Des weiteren gilt es, im Rahmen der zu implementierenden bezirklichen Sozialraumorientierung die spezifischen Interessen von Kindern, Jugendlichen sowie SeniorInnen bei der zukünftigen Ausgestaltung des Produktangebotes zu berücksichtigen, um so frühzeitig Kinder und Jugendliche an Bildungsangebote heranzuführen und ihre Bildungsbiographie positiv zu beeinflussen. In Zeiten des demographischen Wandels und der längeren Lebenserwartung von Menschen bedarf es zusätzlich geeigneter Angebote für ältere Menschen, um das Credo des lebenslangen Lernens auch kommunal zu flankieren. Schließlich gilt es darzulegen, in wie weit in den bezirklichen Bibliotheken die aus dem bezirklichen Integrationsprogramm resultierenden Handlungsmaßnahmen umgesetzt wurden, denn lt. § 4 des Integrations- und Partizipationsgesetzes des Senats ist es Aufgabe des Bezirksamts, die gesetzliche Pflichtaufgabe Interkulturelle Öffnung im Bibliothekswesen zu implementieren.
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