Drucksache - 0724/IV  

 
 
Betreff: Bessere Ausschilderung vornehmen und Wahrnehmbarkeit der Zunfthalle in Moabit erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, GleichstellungBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag WiArbOrd vom 28.01.2013
2. Beschluss vom 21.02.2013
3. VzK vom 04.06.2013
4.Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                                              .05.2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0668/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Bessere Ausschilderung vornehmen und Wahrnehmbarkeit der Zunfthalle in Moabit erhöhen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0724/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Absprache mit den Betreibern der Arminiusmarkthalle, vertreten durch das Management der Zunfthalle, und dem Geschäftsstraßenmanagement Turmstraße eine bessere Ausschilderung der Zunfthalle im Ortsteil Moabit im öffentlich Straßenraum vorzunehmen, um damit eine bessere Wahrnehmung der Halle im Zuge der Umgestaltung des Markthallenumfeldes sicherzustellen. Hierbei sollen insbesondere individuelle Vorschläge des Managements der Arminiusmarkthalle berücksichtigt werden.

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.05.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Eine bessere Ausschilderung der Zunfthalle im Ortsteil Moabit im öffentlichen Straßenraum kann aus den folgenden Gründen nicht vorgenommen werden:

 

Die Aufstellung eigener Hinweisschilder für die Arminiusmarkthalle wird durch das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nicht zugelassen, da dies im Zuge der Gleichbehandlung nach Art. 3 Grundgesetz dann jedem Marktbetreiber (z.B. Kaufland, Lidl, Aldi, Netto usw.) gestattet werden müsste. Dies würde den in Deutschland sprichwörtlichen "Schilderwald" massiv verstärken und wäre nicht im Sinne der öffentlichen Hand.

Dem Ansinnen der BVV kann nur dadurch gefolgt werden, dass sich das Management der Markthalle wegen der Anbringung von Fahnenmastanhängern an die Firma "Die Draußenwerber" wendet.

 

Bei der Bearbeitung des Entwurfes zur Umgestaltung des Markthallenumfeldes wurde die Problematik einer verbesserten Sichtbarmachung der Markthalle von den Markthallenbenutzern, -betreiber und den Gewerbetreibenden in der Markthalle und den Planern konstruktiv diskutiert. Die vorgebrachten verschiedenen Argumente und Vorschläge wurden von den Planern aufgenommen und deren Umsetzung im Planungsprozess geprüft.

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

 

Die im Mai erfolgte Aufhebung des Planungsstopps (Prüfung der Linienführung der Tram) für das Planungsverfahren - Umgestaltung des Markthallenumfeldes - ermöglicht nun den Planungsbeteiligten den nächsten Verfahrensschritt der Bürgerinformation über den Planungsentwurf im Herbst 2013 durchzuführen, bevor die Genehmigungsplanung erstellt wird.

 

Der Beginn der Umsetzung der Baumaßnahme wird frühestens 2014 erfolgen.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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